Güngör und Kocak GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
28.04.2009 Hommel - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 141 a Absatz 1 FGG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - -
25.11.2008 Gasthaus - - - Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Kleve (42 IN 42/08) vom 10.10.2008 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. - -
14.08.2008 Linsel - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Kleve (42 IN 42/08) vom 11.08.2008 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur - -
21.04.2008 Gasthaus - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Kleve (42 IN 11/08) vom 16.04.2008 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung und das allgemeine Verfügungsverbot aufgehoben. - -
25.03.2008 Gasthaus - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Kleve (42 IN 11/08) vom 18.03.2008 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur - -
04.05.2006 Gasthaus - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Kleve (42 IN 12/06) vom 20.04.2006 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung und das allgemeine Verfügungsverbot aufgehoben. - -
- - - - - - Beschluss Blatt 19 Sonderband
31.03.2006 Gasthaus - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Kleve (42 IN 12/06) vom 23.03.2006 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur - -
13.10.2003 van Bernum Kleve Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 01.09.2000 Gegenstand des Unternehmens sind Innen- und Außenputzarbeiten und Trockenbau. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann sich insbesondere an anderen Unternehmen, auch wenn sie einen anderen Unternehmensgegenstand haben, beteiligen, sie erwerben, die Geschäftsräume für solche Unternehmen übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten. - Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Tag der ersten Eintragung: 24.01.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Blatt 7-13 Sonderband

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Güngör und Kocak GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Güngör und Kocak GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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