HANNOVER LEASING Investment GmbH



Kapital:
5000000.00 EUR
Zweck:
Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist, abgesehen von Geschäften, die ausschließlich zur Anlage des eigenen Vermögens der Gesellschaft erforderlich sind, die kollektive Vermögensverwaltung nach § 1 Abs. 19 Nr. 24 KAGB: a. von geschlossenen inländischen Publikums-AIF gemäß §§ 261 bis 272 KAGB, wenn die Gesellschaft für den geschlossenen inländischen Publikums-AIF nur in die folgenden Gegenstände investiert: i. Immobilien, einschließlich Wald-, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB, ii. Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 KAGB, iii. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die jeweils nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB i.V.m. i) und ii) dieses Unterabsatzes sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, iv. für Vermögensgegenstände im Sinne der Nummer 4 des § 261 Abs. 2 KAGB genutzte Infrastruktur gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 8 KAGB, v. Vermögensgegenstände nach §§ 194 bis 195 KAGB gemäß § 261 Abs.1 Nr. 7 KAGB, vi.Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, soweit in der Durchschau Vermögensgegenstände erworben werden, in die geschlossene inländische Publikums-AIF selbst gemäß diesem Buchstaben a. das bei ihnen angelegte Geld investieren dürfen, b. von geschlossenen inländischen Spezial-AIF gemäß §§ 273ff., 285ff. KAGB, die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld in Vermögensgegenstände investieren, in die auch geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß vorstehendem Buchstaben a. das bei ihnen angelegte Geld investieren dürfen, c. von offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, wenn für Rechnung des AIF neben den in den §§ 230 bis 260 KAGB enthaltenen Vermögensgegenständen ausschließlich Vermögensgegenstände i.S.d. § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstaben e), f) und g) KAGB sowie die in § 253 KAGB genannten Liquiditätsanlagen und Derivate erworben werden dürfen, d. von offenen inländischen Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, wenn die Gesellschaft für den offenen inländischen Spezial-AIF nur in die folgenden Gegenstände investiert: i. Immobilien, einschließlich Wald-, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB, ii. Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 KAGB, iii. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die jeweils nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB i.V.m. i) und ii) dieses Unterabsatzes sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, iv. für Vermögensgegenstände im Sinne der Nummer 4 des § 261 Abs. 2 KAGB genutzte Infrastruktur gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 8 KAGB, sowie v. Vermögensgegenstände nach §§ 194 bis 195 KAGB gemäß § 261 Abs.1 Nr. 7 KAGB. e. von Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, f. von EU-AIF, deren Anlagepolitik jeweils lit. a. bis lit. e. vergleichbaren Anforderungen unterliegt, und g. von ausländischen AIF, deren Anlagepolitik jeweils lit. a. bis lit. e. vergleichbaren Anforderungen unterliegt. Die Gesellschaft darf im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung Gelddarlehen sowohl für Rechnung eines inländischen geschlossenen Spezial-AIF gemäß § 285 Abs. 3 KAGB als auch unter entsprechender Anwendung des § 285 Abs. 3 KAGB für Rechnung allgemeiner inländischer offener Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB und allgemeiner inländischer offener Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB gewähren.
Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Rechtsverhältnisse | Satzung |
---|---|---|---|---|---|
11.01.2022 Wackerbauer | - | - | - | Die Gesellschaft hat am 25.11.2021 mit der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Pullach i.Isartal (Amtsgericht München HRA 70856) als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 30.11.2021 zugestimmt. Der Gewinnabführungsvertrag vom 12.05.2014 mit der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Pullach i.Isartal (Amtsgericht München HRA 70856) ist kraft Gesetzes zum 31.12.2021 beendet. | - |
05.11.2019 Brinkmöller | - | Die Gesellschafterversammlung vom 29.10.2019 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. | (1) Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist, abgesehen von Geschäften, die ausschließlich zur Anlage des eigenen Vermögens der Gesellschaft erforderlich sind, die kollektive Vermögensverwaltung nach § 1 Abs. 19 Nr. 24 KAGB: a.von geschlossenen inländischen Publikums-AIF gemäß §§ 261 bis 272 KAGB, wenn die Gesellschaft für den geschlossenen inländischen Publikums-AIF nur in die folgenden Gegenstände investiert: i. Immobilien, einschließlich Wald-, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB, ii. Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestand- und -ersatzteile gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 | - | - |
28.08.2017 Krafka | - | Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2017 hat die Änderung des § 9 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen. | - | - | - |
15.10.2015 Brinkmöller | - | - | Gegenstand von Amts wegen berichtigt: (1) Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist, abgesehen von Geschäften, die ausschließlich zur Anlage des eigenen Vermögens der Gesellschaft erforderlich sind, die kollektive Vermögensverwaltung nach § 1 Abs. 19 Nr. 24 KAGB: a. von geschlossenen inländischen Publikums-AlF gemäß § 261 bis 272 KAGB, wenn die Gesellschaft für den geschlossenen inländischen Publikums-AlF nur in die folgenden Gegenstände investiert: i. Immobilien, einschließlich Wald-, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB, ii. Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestand- und -ersatzteile gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 KAGB, iii. Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 KAGB, iv. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die jeweils nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB i.V.m. i) - iii) dieses Unterabsatzes erwerben dürfen, v. für Vermögensgegenstände im Sinne der Nummern 2 bis 6 des § 261 Abs. 2 KAGB genutzte Infrastruktur gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 8 KAGB, vi. Vermögensgegenstände nach § 194 bis 195 KAGB gemäß § 261 Abs.1 Nr. 7 KAGB. b. von offenen inländischen Spezial-AlF gemäß § 282 KAGB unter Ausschluss von | - | - |
05.10.2015 Brinkmöller | - | Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2015 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. | (1) Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist, abgesehen von Geschäften, die ausschließlich zur Anlage des eigenen Vermögens der Gesellschaft erforderlich sind, die kollektive Vermögensverwaltung nach § 1 Abs. 19 Nr. 24 KAGB: a. von geschlossenen inländischen Publikums-AlF gemäß § 261 bis 272 KAGB, wenn die Gesellschaft für den geschlossenen inländischen Publikums-AlF nur in die folgenden Gegenstände investiert: i. Immobilien, einschließlich Wald-, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB, ii. Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestand- und -ersatzteile gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 KAGB, iii. Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 KAGB, iv. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die jeweils nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB i.V.m. i) - iii) dieses Unterabsatzes erwerben dürfen, v. für Vermögensgegenstände im Sinne der Nummern 2 bis 6 des § 261 Abs. 2 KAGB genutzte Infrastruktur gemäß § 261 Abs. 1 | - | - |
22.12.2014 Brinkmöller | - | - | - | Der mit der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Pullach i. Isartal (Amtsgericht München HRA 70856) abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag vom 12.05.2014 ist durch Vertrag vom 11.12.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2014 hat zugestimmt. | - |
17.06.2014 Dr. Koller | - | - | - | Die Gesellschaft hat am 12.05.2014 mit der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Pullach i. Isartal, Landkreis München (Amtsgericht München HRA 70856) als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag | - |
- | Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestand- und Ersatzteile gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 KAGB, | - | Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 KAGB, d) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die jeweils nach dem Gesellschaftsvertrag oder | - | - |
31.03.2014 Brinkmöller | - | Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 4.850.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Gegenstand des Unternehmens, Stammkapital und Vertretungsregelung. | (1) Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist, abgesehen von Geschäften, die aus-schließlich zur Anlage des eigenen Vermögens der Gesellschaft erforderlich sind, die kollek-tive Vermögensverwaltung nach § 1 Abs. 19 Nr. 24 KAGB von geschlossenen inländischen Publikums-AIF gemäß §§ 261 bis 272 KAGB, wenn die Gesellschaft für den geschlossenen inländischen Publikums-AIF nur in die folgenden Gegenstände investiert: | - | Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. |
13.06.2013 Brinkmöller | - | Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 125.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. | - | - | - |
13.05.2013 Brinkmöller | - | der Satzung beschlossen. | - | - | - |
29.06.2012 Melder | Pullach i. Isartal, Landkreis München Geschäftsanschrift: Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach i. Isartal | Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 19.06.2012. | Verwaltung und Geschäftsführung von Unternehmen, ferner Erwerb. Errichtung und | - | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft |
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A&A Investment GmbH | GmbH | Hannover | Lange Str., 1, 30559, Hannover |
G & S Investment GmbH | GmbH | Hildesheim | Kaiserstraße, 60, 31134, Hildesheim |
HANNOVER LEASING Investment GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist, abgesehen von Geschäften, die ausschließlich zur Anlage des eigenen Vermögens der Gesellschaft erforderlich sind, die kollektive Vermögensverwaltung nach § 1 Abs. 19 Nr. 24 KAGB: a. von geschlossenen inländischen Publikums-AIF gemäß §§ 261 bis 272 KAGB, wenn die Gesellschaft für den geschlossenen inländischen Publikums-AIF nur in die folgenden Gegenstände investiert: i. Immobilien, einschließlich Wald-, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB, ii. Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 KAGB, iii. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die jeweils nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB i.V.m. i) und ii) dieses Unterabsatzes sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, iv. für Vermögensgegenstände im Sinne der Nummer 4 des § 261 Abs. 2 KAGB genutzte Infrastruktur gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 8 KAGB, v. Vermögensgegenstände nach §§ 194 bis 195 KAGB gemäß § 261 Abs.1 Nr. 7 KAGB, vi.Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, soweit in der Durchschau Vermögensgegenstände erworben werden, in die geschlossene inländische Publikums-AIF selbst gemäß diesem Buchstaben a. das bei ihnen angelegte Geld investieren dürfen, b. von geschlossenen inländischen Spezial-AIF gemäß §§ 273ff., 285ff. KAGB, die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld in Vermögensgegenstände investieren, in die auch geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß vorstehendem Buchstaben a. das bei ihnen angelegte Geld investieren dürfen, c. von offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, wenn für Rechnung des AIF neben den in den §§ 230 bis 260 KAGB enthaltenen Vermögensgegenständen ausschließlich Vermögensgegenstände i.S.d. § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstaben e), f) und g) KAGB sowie die in § 253 KAGB genannten Liquiditätsanlagen und Derivate erworben werden dürfen, d. von offenen inländischen Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, wenn die Gesellschaft für den offenen inländischen Spezial-AIF nur in die folgenden Gegenstände investiert: i. Immobilien, einschließlich Wald-, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB, ii. Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 KAGB, iii. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die jeweils nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB i.V.m. i) und ii) dieses Unterabsatzes sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, iv. für Vermögensgegenstände im Sinne der Nummer 4 des § 261 Abs. 2 KAGB genutzte Infrastruktur gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 8 KAGB, sowie v. Vermögensgegenstände nach §§ 194 bis 195 KAGB gemäß § 261 Abs.1 Nr. 7 KAGB. e. von Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, f. von EU-AIF, deren Anlagepolitik jeweils lit. a. bis lit. e. vergleichbaren Anforderungen unterliegt, und g. von ausländischen AIF, deren Anlagepolitik jeweils lit. a. bis lit. e. vergleichbaren Anforderungen unterliegt. Die Gesellschaft darf im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung Gelddarlehen sowohl für Rechnung eines inländischen geschlossenen Spezial-AIF gemäß § 285 Abs. 3 KAGB als auch unter entsprechender Anwendung des § 285 Abs. 3 KAGB für Rechnung allgemeiner inländischer offener Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB und allgemeiner inländischer offener Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB gewähren. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 5000000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von HANNOVER LEASING Investment GmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Pullach i. Isartal, Wolfratshauser Straße 49, 82049. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von HANNOVER LEASING Investment GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist HANNOVER LEASING Investment GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .
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