Hans-Peter Hartten Malerbetrieb GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
14.08.2008 Klose - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 141 a Absatz 1 FGG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - -
28.04.2008 Schlobohm - - - Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67 b IN 218/03) vom 04.03.2008 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. Die Gesellschaft ist/bleibt aufgelöst. - von Amts wegen eingetragen
03.08.2007 Schlobohm Verweis auf die Eintragung beim Gericht am Ort der Zweigniederlassung gemäß Artikel 61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung gemäß § 43 Nr. 2 HRV von Amt wegen ergänzt bei: Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Quickborn, 25451 Quickborn - - - - -
08.10.2003 Breitkopf - - - Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst (Amtsgericht Hamburg, 67b IN 218/03). Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen - -
08.09.2003 Scharnweber - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67b IN 218/03) vom 01.08.2003 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. - -
07.06.2002 Schmidt Hamburg Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Quickborn, Quickborn (Amtsgericht AG Pinneberg HRB 2937) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 25.03.1980 zuletzt geändert am 23.12.1993 1. die Ausführung von Maler- und Lackiererarbeiten sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. 2. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen in jeder Rechtsform beteiligen, insbesondere auch in andere Unternehmen als Gesellschafterin eintreten und die Geschäftsführung dieser Unternehmen übernehmen, sowie alle geschäftlichen Maßnahmen sowie Handelsgeschäfte vornehmen, welche zur Förderung der Gesellschaftszwecke für geeignet erachtet werden. - Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Gesellschaftsvertrag Blatt 86 ff. Sonderband Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 30.11.1981

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