Hauck & Aufhäuser Innovative Capital Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Kaiserstraße, 24, 60311, Frankfurt am Main
Kapital: 750000.00 EUR
Zweck: (1) ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen und EU-Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß § 285 ff. KAGB, die jeweils gemäß ihren Anlagebedingungen in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: aa) Kryptowerte im Sinne von § 1 Abs. 11 Satz 4 KWG zu Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann, bb) Kryptowertpapiere nach § 2 Abs. 1 eWpG, cc) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, dd) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, ee) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. b) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: aa) Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände. bb) Folgende, in § 284 Abs. 2 KAGB genannte Vermögensgegenstände: 1) Wertpapiere im Sinne der § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB, 2) Geldmarktinstrumente im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, 3) Derivate im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB, 4) Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 g) KAGB, 5) Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB, 6) Kryptowerte im Sinne von § 1 Abs. 11 Satz 4 KWG zu Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 j) KAGB. cc) Kryptowertpapiere nach § 2 Abs. 1 eWpG c) Allgemeine offenen inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: aa) Folgende in § 284 Abs. 2 KAGB genannte Vermögensgegenstände: 1) Wertpapiere im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB, 2) Geldmarktinstrumente im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, 3) Derivate im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB, 4) Bankguthaben im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB, 5) Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 g) KAGB, 6) Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligung ermittelt werden kann im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB, 7) Kryptowerte im Sinne von § 1 Abs. 11 Satz 4 KWG zu Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 j) KAGB. bb) Kryptowertpapiere nach § 2 Abs. 1 eWpG (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. (4) Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. (5) Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art neu errichten, sowie bestehende erwerben oder sich an solchen Unternehmen beteiligen und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
19.07.2022 Nagel - Die Gesellschafterversammlung vom 18.07.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. - - - Fall 12
25.02.2022 Nagel - beschlossen. - - - Fall 11
- Kryptowertpapiere nach § 2 Abs. 1 eWpG (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EUAIF, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. (4) Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. (5) Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art neu errichten, sowie bestehende erwerben oder sich an solchen Unternehmen beteiligen und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. - - - - -
- KAGB, 3) Derivate im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 - KAGB, 4) Bankguthaben im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB, 5) Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen im - - -
21.01.2022 Nagel Folgende, in § 284 Abs. 2 KAGB genannte Vermögensgegenstände: 1) Wertpapiere im Sinne der § 284 Abs. 2 Nr. 2 Die Gesellschafterversammlung vom 20.01.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, dd) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, ee) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. - - Fall 10
- - - - - - Fall 9
12.01.2022 - - - Mit der Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG (Amtsgericht - -
10.01.2022 Zentgraf - - - Der mit der FidesKapital Gesellschaft für Kapitalbeteiligungen mbH, München (Amtsgericht München, HRB 204780) am 22.09.2020 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 08.06.2021 zum 31.12.2021 aufgehoben. - Fall 8
11.10.2021 Zentgraf - - - - - Fall 7
09.08.2021 Wittmann - Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 720.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. - - - Fall 6
22.10.2020 Krämer - - - - - Fall 4
19.10.2020 Krämer - Die Gesellschafterversammlung vom 22.09.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 8 (Aufsichtsrat) beschlossen. Verwaltung im Sinne des § 17 KAGB von inländischen Alternativen Investmentfonds (AIF), bei denen es sich ausschließlich um Spezial-AIF im Sinne des § 1 Absatz 6 KAGB handelt, die nur an professionelle Anleger i.S.v. § 1 Abs. 19 Nr. 32 KAGB und an semiprofessionelle Anleger i.S.v. § 1 Abs. 19 Nr. 33 KAGB vertrieben werden dürfen, auf Grundlage einer Registrierung Mit der FidesKapital Gesellschaft für Kapitalbeteiligungen mbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB - Fall 3
04.08.2020 Krämer - Gesellschaftsvertrag von Amts wegen berichtigt, nun: Gesellschaftsvertrag vom 07.07.2020 - - - Fall 2
29.07.2020 Krämer Frankfurt am Main Geschäftsanschrift: Kaiserstraße 24, 60311 Frankfurt am Main Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 07.01.2020 Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen an Unternehmen. - Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Fall 1

Firmendokumente

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Hauck & Aufhäuser Innovative Capital Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen (1) ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen und EU-Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß § 285 ff. KAGB, die jeweils gemäß ihren Anlagebedingungen in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: aa) Kryptowerte im Sinne von § 1 Abs. 11 Satz 4 KWG zu Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann, bb) Kryptowertpapiere nach § 2 Abs. 1 eWpG, cc) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, dd) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, ee) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. b) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: aa) Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände. bb) Folgende, in § 284 Abs. 2 KAGB genannte Vermögensgegenstände: 1) Wertpapiere im Sinne der § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB, 2) Geldmarktinstrumente im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, 3) Derivate im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB, 4) Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 g) KAGB, 5) Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB, 6) Kryptowerte im Sinne von § 1 Abs. 11 Satz 4 KWG zu Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 j) KAGB. cc) Kryptowertpapiere nach § 2 Abs. 1 eWpG c) Allgemeine offenen inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: aa) Folgende in § 284 Abs. 2 KAGB genannte Vermögensgegenstände: 1) Wertpapiere im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB, 2) Geldmarktinstrumente im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, 3) Derivate im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB, 4) Bankguthaben im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB, 5) Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 g) KAGB, 6) Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligung ermittelt werden kann im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB, 7) Kryptowerte im Sinne von § 1 Abs. 11 Satz 4 KWG zu Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 j) KAGB. bb) Kryptowertpapiere nach § 2 Abs. 1 eWpG (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. (4) Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. (5) Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art neu errichten, sowie bestehende erwerben oder sich an solchen Unternehmen beteiligen und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 750000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Hauck & Aufhäuser Innovative Capital Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Frankfurt am Main, Kaiserstraße 24, 60311. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Hauck & Aufhäuser Innovative Capital Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Hauck & Aufhäuser Innovative Capital Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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