Haus des Stiftens gGmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Flaschenhofstraße, 35, 90402, Nürnberg
Kapital: 500000.00 EUR
Zweck: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung. 3. Zweck der Gesellschaft ist auch die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke sowie die Beschaffung von finanziellen Mitteln und anderer Ressourcen für die Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Satzes 1 sind sämtliche in §§ 52 ff. der Abgabenordnung genannten Zwecke: (1) die Förderung von Wissenschaft und Forschung, (2) die Förderung der Religion, (3) die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 der Abgabenordnung, und von Tierseuchen, (4) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, (5) die Förderung von Kunst und Kultur, (6) die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, (7) die Förderung der Erziehung, Volks-und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, (8) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes, (9) die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, (10) die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, Förderung des Suchdienstes für Vermisste, (11) die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, (12) die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung, (13) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungs-gedankens, (14) die Förderung des Tierschutzes, (15) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, (16) die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, (17) die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, (18) die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, (19) die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, die Förderung der Kriminalprävention, (20) die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport), (21) die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, (22) die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports, (23) die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes, hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind, (24) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, (25) die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung, (26) die Förderung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 der Abgabenordnung. 4. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Satzungszwecke insbesondere durch a. die Förderung, die Erstellung und / oder die Bereitstellung von allgemein verständlichen Informationen über die Notwendigkeit, den Stand und die Möglichkeiten des gemeinnützigen Engagements beispielsweise in Form von Hintergrundbroschüren, Strategiepapieren, Pressearbeit oder eines regelmäßigen Newsletters, b. die Förderung, die Initiierung und / oder die Durchführung von öffentlichen Informationsveranstaltungen insbesondere für Stiftungsinteressenten, Stifter, Spender, gemeinnützige Organisatio-nen und Multiplikatoren, wie zum Beispiel Vorträge, Schulungen oder Projektbesuche. Die inhaltlichen Schwerpunkte dieser Veranstaltungen können beispielsweise auf der Vermittlung wichtiger Grundlagen für bürgerschaftliches Engagement oder der Präsentation von "best practice" Beispielen und Modellversuchen aus dem In- und Ausland liegen. c. die Förderung, die Initiierung oder die Durchführung von Projekten und Angeboten, die das Ziel verfolgen, dass sich insbesondere mehr Privatpersonen, Unternehmen und Stiftungen in Zukunft bürgerschaftlich engagieren und / oder sie mehr Ressourcen effektiv für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke in Form von Geld-, Zeit-, Kompetenz-, Sach- oder IT-Spenden zur Verfügung stellen z.B. die Förderung der Stiftung Kinderfonds, die Privatpersonen und Unternehmen bei der Gründung von Kinderstiftungen hilft, regionale Stifterinitiativen oder das Portal "Stifter-helfen.de - IT für Nonprofits", über das Unternehmen ihre Hard und Software Spenden an alle gemeinnützigen Organisationen in Deutschland verteilen. 5. Die Gesellschaft kann ihre Satzungszwecke auch in Kooperationen mit geeigneten Partnern umsetzen beispielsweise durch gemeinsame Projekte und Angebote mit der Stiftung Stifter für Stifter, der Stiftung Kinderfonds, dem Bundesverband deutscher Stiftungen oder der Phineo gAG. 6. Sofern die Gesellschaft nicht selbst oder durch eine Hilfsperson tätig wird, kann sie ihre Mittel gemäß § 58 Nr.1 AO auch anderen Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der vorbezeichneten, steuerbegünstigten Zwecke zuwenden. Die Beschaffung von Mitteln für und die Weiterleitung der Mittel an eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. 7. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. 8. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden. 9. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 10. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Satzung Kommentar
04.07.2014 Dr. Rieger - Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2014 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 7 (Beirat) der Satzung beschlossen. § 8 (Partnerversammlung) wurde in die Satzung neu eingefügt. Die nachfolgende Numerierung hat sich dadurch geändert. 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung. 3. Zweck der Gesellschaft ist auch die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke sowie - -
23.12.2013 Heußinger Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Landshuter Allee 11, 80637 München und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung. - -
22.11.2011 Lorenz - Die Gesellschafterversammlung vom 26.09.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 300.000,00 Euro und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. - - -
24.05.2011 Ermer Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Sollner Str. 43, 81479 München - - - -
21.03.2011 Fiedler Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Marthastraße 4 a, 90482 Nürnberg - - - -
07.01.2008 Dr. Rieger - Die Gesellschafterversammlung vom 01.10.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. - - -
05.12.2006 Dr. Rieger - Die Gesellschafterversammlung vom 10.11.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 125.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. - - -
19.04.2002 Meier Nürnberg Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 25.03.1999 zuletzt geändert am 12.01.2001 die Bereitstellung von Serviceleistungen für Stiftungen, Hilfsprojekte, Spender, Firmen und Sponsoren, insbesondere durch Beratungsleistungen, Managementunterstützung, Verwaltungsdienste, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildungsangebote und die Organisation von Veranstaltungen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung: 25.05.1999. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 41 So.

Firmendokumente

Ähnliche Unternehmen

Top 10 ähnliche Firmen zu Haus des Stiftens gGmbH
Firma Rechtsform Stadt Adresse
Daumer Haus gGmbH GmbH Sinntal Traegerstr., 6, 12159, Sinntal
Haus Hemphöfen gGmbH GmbH Rotenburg (Wümme) Berliner Ring, 50, 27356, Rotenburg (Wümme)
DGD Haus des Lebens gGmbH GmbH Herborn Kaiserstraße, 28, 35745, Herborn
DGD Haus des Lebens SDDS gGmbH GmbH Herborn Kaiserstraße, 28, 35745, Herborn
Haus des Glaubens gGmbH GmbH Freiburg im Breisgau Jacobistraße, 44, 79104, Freiburg im Breisgau
HAUS ARCHE gGmbH GmbH Forchtenberg Oberweiler, 8, 74670, Forchtenberg
Haus des Stiftens Digital GmbH GmbH München Landshuter Allee, 11, 80637, München
Haus des Stiftens Network GmbH GmbH München Landshuter Allee, 11, 80637, München
Haus des Stiftens Invest4Good GmbH GmbH München Landshuter Allee, 11, 80637, München
HdP Haus des Papiers gGmbH GmbH Berlin Hardenbergstraße, 31, 10623, Berlin
Haus des Stiftens gGmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung. 3. Zweck der Gesellschaft ist auch die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke sowie die Beschaffung von finanziellen Mitteln und anderer Ressourcen für die Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Satzes 1 sind sämtliche in §§ 52 ff. der Abgabenordnung genannten Zwecke: (1) die Förderung von Wissenschaft und Forschung, (2) die Förderung der Religion, (3) die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 der Abgabenordnung, und von Tierseuchen, (4) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, (5) die Förderung von Kunst und Kultur, (6) die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, (7) die Förderung der Erziehung, Volks-und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, (8) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes, (9) die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, (10) die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, Förderung des Suchdienstes für Vermisste, (11) die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, (12) die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung, (13) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungs-gedankens, (14) die Förderung des Tierschutzes, (15) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, (16) die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, (17) die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, (18) die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, (19) die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, die Förderung der Kriminalprävention, (20) die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport), (21) die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, (22) die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports, (23) die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes, hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind, (24) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, (25) die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung, (26) die Förderung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 der Abgabenordnung. 4. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Satzungszwecke insbesondere durch a. die Förderung, die Erstellung und / oder die Bereitstellung von allgemein verständlichen Informationen über die Notwendigkeit, den Stand und die Möglichkeiten des gemeinnützigen Engagements beispielsweise in Form von Hintergrundbroschüren, Strategiepapieren, Pressearbeit oder eines regelmäßigen Newsletters, b. die Förderung, die Initiierung und / oder die Durchführung von öffentlichen Informationsveranstaltungen insbesondere für Stiftungsinteressenten, Stifter, Spender, gemeinnützige Organisatio-nen und Multiplikatoren, wie zum Beispiel Vorträge, Schulungen oder Projektbesuche. Die inhaltlichen Schwerpunkte dieser Veranstaltungen können beispielsweise auf der Vermittlung wichtiger Grundlagen für bürgerschaftliches Engagement oder der Präsentation von "best practice" Beispielen und Modellversuchen aus dem In- und Ausland liegen. c. die Förderung, die Initiierung oder die Durchführung von Projekten und Angeboten, die das Ziel verfolgen, dass sich insbesondere mehr Privatpersonen, Unternehmen und Stiftungen in Zukunft bürgerschaftlich engagieren und / oder sie mehr Ressourcen effektiv für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke in Form von Geld-, Zeit-, Kompetenz-, Sach- oder IT-Spenden zur Verfügung stellen z.B. die Förderung der Stiftung Kinderfonds, die Privatpersonen und Unternehmen bei der Gründung von Kinderstiftungen hilft, regionale Stifterinitiativen oder das Portal "Stifter-helfen.de - IT für Nonprofits", über das Unternehmen ihre Hard und Software Spenden an alle gemeinnützigen Organisationen in Deutschland verteilen. 5. Die Gesellschaft kann ihre Satzungszwecke auch in Kooperationen mit geeigneten Partnern umsetzen beispielsweise durch gemeinsame Projekte und Angebote mit der Stiftung Stifter für Stifter, der Stiftung Kinderfonds, dem Bundesverband deutscher Stiftungen oder der Phineo gAG. 6. Sofern die Gesellschaft nicht selbst oder durch eine Hilfsperson tätig wird, kann sie ihre Mittel gemäß § 58 Nr.1 AO auch anderen Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der vorbezeichneten, steuerbegünstigten Zwecke zuwenden. Die Beschaffung von Mitteln für und die Weiterleitung der Mittel an eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. 7. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. 8. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden. 9. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 10. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 500000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Haus des Stiftens gGmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Nürnberg, Flaschenhofstraße 35, 90402. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Haus des Stiftens gGmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Haus des Stiftens gGmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

Weitere Unternehmen: