Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH



Kapital:
26000.00 EUR
Zweck:
1. Aufgabe der Gesellschaft ist es, im multidisziplinären Verbund Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Infektionen zu betreiben und die Fortbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu fördern. 2. Die Gesellschaft kann weitere Aufgaben übernehmen, die im Zusammenhang mit Arbeiten auf dem Gebiet der Infektionsforschung stehen. 3. Die Gesellschaft verfolgt als Mitglied der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. langfristige Forschungs- und Bildungsziele des Staates und der Gesellschaft und ist in das an diesen Zielen orientierte Finanzierungsverfahren eingebunden. Die Forschung und Entwicklung soll anwendungsorientiert erfolgen und grundsätzlich zu einem Technologietransfer in die Wirtschaft führen. 4. Die Gesellschaft fördert bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. 5. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeiten sollen - unbeschadet der Sicherung des geistigen Eigentums der Gesellschaft - veröffentlicht und der Öffentlichkeit in geeigneter Weise zugänglich gemacht werden. 6. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die dem Gesellschaftzweck dienen.
Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Satzung | Kommentar |
---|---|---|---|---|---|
12.07.2023 Bergemann | - | - | - | - | Fall 31 |
06.06.2023 Bergemann | - | - | - | - | Fall 30 |
03.02.2023 Bergemann | - | - | - | - | Fall 29 |
- | - | - | - | - | Fall 28 |
17.11.2020 Bergemann | - | - | - | - | Fall 27 |
09.07.2019 Bergemann | - | - | - | - | Fall 26 |
07.03.2019 Bergemann | - | Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Name, Sitz, Gesellschafter, Stammkapital, Geschäftsjahr), § 5 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung), § 8 (Aufgaben des Aufsichtsrats), § 9 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats), § 10 (Ausschüsse und Geschäftsordnung des Aufsichtsrats) § 12 (Beschlüsse des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse), § 13 (Geschäftsführung), § 25 (Prüfungsrechte), § 26 (Bereitstellung der Unterlagen für haushaltsrechtliche Prüfung), § 27 (Kündigung) und § 30 (Schlussbestimmung) beschlossen. | - | - | Fall 25 |
- | - | - | - | - | Fall 24 |
01.11.2017 Bergemann | - | - | - | - | Fall 23 |
08.09.2016 Brutzer | - | - | - | - | Fall 22 |
07.07.2014 Bergemann | - | - | - | - | Fall 21 |
21.01.2014 Bergemann | - | - | - | - | Fall 20 |
11.09.2012 Bergemann | - | - | Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: 1. Aufgabe der Gesellschaft ist es, im multidisziplinären Verbund Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Infektionen zu betreiben und die Fortbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu fördern. 2. Die Gesellschaft kann weitere Aufgaben übernehmen, die im Zusammenhang mit Arbeiten auf dem Gebiet der Infektionsforschung stehen. 3. Die Gesellschaft verfolgt als Mitglied der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. langfristige Forschungs- und Bildungsziele des Staates und der Gesellschaft und ist in das an diesen Zielen orientierte Finanzierungsverfahren eingebunden. Die Forschung und Entwicklung soll anwendungsorientiert erfolgen und grundsätzlich zu einem Technologietransfer in die Wirtschaft führen. 4. Die Gesellschaft fördert bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. 5. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeiten sollen - unbeschadet der Sicherung des geistigen Eigentums der Gesellschaft - veröffentlicht und der | - | - |
22.08.2012 Bergemann | - | Die Gesellschafterversammlung hat am 20.07.2012 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 1 Abs. 4 zu ändern. Weiter wurde der Gesellschaftsvertrag geändert in § 6 (Beschlüsse der Gesellschafterversammlung). In einer weiteren Gesellschafterversammlung vom 20.07.2012 wurde eine vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in § 2 (Gegenstand und Zweck der Gesellschaft) beschlossen. | 1. Aufgabe der Gesellschaft ist es, im multidisziplinären Verbund Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Infektionen | - | - |
04.08.2005 Meißner | - | - | - | Name von Amts wegen gemäß § 319 ZPO berichtigt. | - |
03.08.2005 Meißner | Braunschweig | Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 15.11.1968 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom | Aufgabe der Gesellschaft ist es, im multidisziplinären Verbund Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Biotechnologie zu betreiben und die Fortbildung des wissenschaftlichen und technischen Nachwuchses zu fördern. Die Gesellschaft kann weitere Aufgaben übernehmen, die im Zusammenhang mit Arbeiten auf dem Gebiet der biotechnologischen Forschung und Entwicklung stehen. | Die Geschäftsführer führen die Bezeichnung "Wissenschaftlicher Geschäftsführer" und "Administrativer Geschäftsführer. Die Gesellschaft hat zwei Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. | Tag der ersten Eintragung: 11.02.1969 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.08.2005. |
11.03.2009 Bergemann | Geschäftsanschrift: Inhoffenstr. 7, 38124 Braunschweig | - | - | - | - |
12.07.2006 Rösel | - | Die Gesellschafterversammlung vom 15.05.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. | - | - | Beschluss Blatt 47ff Sonderband Neufassung Gesellschaftsvertrag |
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Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ | GmbH | Leipzig | Permoser Str., 15, 04318, Leipzig |
Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen 1. Aufgabe der Gesellschaft ist es, im multidisziplinären Verbund Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Infektionen zu betreiben und die Fortbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu fördern. 2. Die Gesellschaft kann weitere Aufgaben übernehmen, die im Zusammenhang mit Arbeiten auf dem Gebiet der Infektionsforschung stehen. 3. Die Gesellschaft verfolgt als Mitglied der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. langfristige Forschungs- und Bildungsziele des Staates und der Gesellschaft und ist in das an diesen Zielen orientierte Finanzierungsverfahren eingebunden. Die Forschung und Entwicklung soll anwendungsorientiert erfolgen und grundsätzlich zu einem Technologietransfer in die Wirtschaft führen. 4. Die Gesellschaft fördert bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. 5. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeiten sollen - unbeschadet der Sicherung des geistigen Eigentums der Gesellschaft - veröffentlicht und der Öffentlichkeit in geeigneter Weise zugänglich gemacht werden. 6. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die dem Gesellschaftzweck dienen. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 26000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Braunschweig, Inhoffenstr. 7, 38124. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .
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