Henkel Bautechnik GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
27.02.2007 Dick - - - Der mit der Henkel KGaA, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 4724) am 18./20.04.1994 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist erloschen. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Henkel KGaA am 22.02.2007 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG. - -
14.02.2007 Dick - - - Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.01.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.01.2007 mit der Henkel KGaA mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 4724) verschmolzen. - -
19.10.2004 Dick - - - Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 19.08.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2004 und der Hauptversammlung der Henkel KGaA vom 19.08.2004 einen Teil ihres Vermögens (Beteiligung an der Wohnungsbaugesellschaft Henkel GmbH & Co. offene Handelsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, AG Düsseldorf HRA 5863) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Henkel KGaG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 4724) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. - Abspaltungs- und Übernnahmevertrag Bl. 16 f Sonderband Zustimmungsbeschlüsse Bl. 17 f
10.09.2002 Dick - - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06. August 2002 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Ceresit GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 34502) verschmolzen. - Verschm.-Vertrag Bl. 75 ff Sonderband Zust.-Beschl. B. 77 Sonderband
21.09.2001 Haueiss - Die Gesellschafterversammlung hat am 7. August 2001 beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann EUR 15.850.048,32 aus Gesellschaftsmitteln um EUR 149.951,68 auf EUR 16.000.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tage wurde der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst und insbesondere -redaktionell- geändert in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 6 (Geschäftsführung und Vertretung). - - Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Beschluss Blatt 43ff. Sonderband Gesellschaftsvertrag Blatt 46ff. Sonderband
27.08.2001 Thürasch Düsseldorf Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 21. Juni 1948 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19. Juni 1997 geändert. Die Herstellung und der Vertrieb chemischer Produkte, insbesondere zur Lösung bautechnischer Probleme. Die Gesellschaft hat am 18./20. April 1994 mit der Henkel Klebstoff GmbH mit Sitz in Düsseldorf (HRB 22736) einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat dem Vertrag mit Beschluß vom 21. September 1994 zugestimmt. Die Gesellschafterversammlung der herrschenden Gesellschaft hat ebenfalls zugestimmt. Infolge Verschmelzung der Henkel Klebstoff GmbH auf die Henkel KGaA (AG Düsseldorf HRB 22736) ist der abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag auf die Henkel KGaA als herrschende Gesellschaft übergegangen. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein, oder wenn die Gesellschafter ihn zur Alleinvertretung ermächtigt haben. Hat die Gesellschaft mehrere Geschäftsführer, wird sie gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafter können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluß von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Tag der ersten Eintragung: 07.11.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.08.2001. Gesellschaftsvertrag Blatt 13 Sonderband

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