HEP Kapitalverwaltung AG

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: AG
Adresse Adresse: Römerstraße, 3, 74363, Güglingen
Zweck: die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-AIF und ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). 2) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind folgende inländische Investmentvermögen: a) Geschlossene inländische Publikums-AIF gem. §§ 261 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien sowie für diese genutzte Infrastruktur einschließlich erforderlicher Immobilien und Projektrechte, bb) Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften, cc) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 4 und 8 KAGB einschließlich erforderlicher Immobilien und Projektrechte sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, dd) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, ee) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände nach lit. aa) bis ii) sowie für diese Vermögensgegenstände genutzte Infrastruktur erwerben dürfen, ff) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände nach lit. aa) bis ii) sowie für diese Vermögensgegenstände genutzte Infrastruktur erwerben dürfen, gg) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, hh) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, ii) Gelddarlehen nach § 285 Abs. 3 S. 1 und 3 KAGB. b) Geschlossene inländische Spezial-AIF gem. §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien sowie für diese genutzte Infrastruktur einschließlich erforderlicher Immobilien und Projektrechte, bb) Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften, cc) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 4 und 8 KAGB einschließlich erforderlicher Immobilien und Projektrechte sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, dd) Beiteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, ee) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände nach lit. aa) bis jj) sowie für diese Vermögensgegenstände genutzte Infrastruktur erwerben dürfen, ff) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände nach lit. aa) bis jj) sowie für diese Vermögensgegenstände gentuzte Infrastruktur erwerben dürfen, gg) Anteile oder Aktien an offenen inländischen Spezial-AIF nach Ma0ßgabe des § 284 KAGB oder an offenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen offenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände nach lit. aa) bis jj) sowie für diese Vermögensgegenstände genutzte Infrastruktur erwerben dürfen, hh) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, ii) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, jj) Gelddarlehen nach § 285 Abs. 3 KAGB 3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen im Sinne des vorstehenden Abs. 2) entsprechen.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung
17.12.2018 Weiss - Die Hauptversammlung vom 08.08.2018 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital, Aktien) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag um 1.000.000,00 EUR auf 1.125.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. - - -
19.06.2018 Weiss - und hier neu vorgetragen: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HEP Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH", Heilbronn - von Amts wegen berichtigt (Firm -
22.02.2017 Boßler-Büche Heilbronn Geschäftsanschrift: Neckargartacher Str. 90, 74080 Heilbronn Aktiengesellschaft Satzung vom 04.11.2016 mit Nachtrag vom 17.01.2017. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen geschlossenen Investmentvermögen als registrierte AIFKapitalverwaltungsgesellschaft im Rahmen von § 44 i. V. m. § 2 Abs. 5 KAGB ausschließlich zur erlaubnisfreien Verwaltung von inländischen geschlossenen AlF. Zu Tätigkeiten nach § 20, 22 KAGB ist die Gesellschaft nicht berechtigt. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HEP Kapitalgesellschaft mbH", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart 740660) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen.

Firmendokumente

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C.L.F. AG AG - -
HEP Kapitalverwaltung AG ist ein Unternehmen vom Typ AG. Das Unternehmen ist in den Bereichen die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-AIF und ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). 2) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind folgende inländische Investmentvermögen: a) Geschlossene inländische Publikums-AIF gem. §§ 261 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien sowie für diese genutzte Infrastruktur einschließlich erforderlicher Immobilien und Projektrechte, bb) Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften, cc) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 4 und 8 KAGB einschließlich erforderlicher Immobilien und Projektrechte sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, dd) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, ee) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände nach lit. aa) bis ii) sowie für diese Vermögensgegenstände genutzte Infrastruktur erwerben dürfen, ff) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände nach lit. aa) bis ii) sowie für diese Vermögensgegenstände genutzte Infrastruktur erwerben dürfen, gg) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, hh) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, ii) Gelddarlehen nach § 285 Abs. 3 S. 1 und 3 KAGB. b) Geschlossene inländische Spezial-AIF gem. §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien sowie für diese genutzte Infrastruktur einschließlich erforderlicher Immobilien und Projektrechte, bb) Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften, cc) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 4 und 8 KAGB einschließlich erforderlicher Immobilien und Projektrechte sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, dd) Beiteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, ee) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände nach lit. aa) bis jj) sowie für diese Vermögensgegenstände genutzte Infrastruktur erwerben dürfen, ff) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände nach lit. aa) bis jj) sowie für diese Vermögensgegenstände gentuzte Infrastruktur erwerben dürfen, gg) Anteile oder Aktien an offenen inländischen Spezial-AIF nach Ma0ßgabe des § 284 KAGB oder an offenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen offenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände nach lit. aa) bis jj) sowie für diese Vermögensgegenstände genutzte Infrastruktur erwerben dürfen, hh) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, ii) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, jj) Gelddarlehen nach § 285 Abs. 3 KAGB 3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen im Sinne des vorstehenden Abs. 2) entsprechen. tätig. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Güglingen, Römerstraße 3, 74363. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von HEP Kapitalverwaltung AG. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist HEP Kapitalverwaltung AG ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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