Heribert Müller Trust AG Risiko- und Timing Management ABC

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Satzung Kommentar
06.06.2018 Schußmüller - Die Hauptversammlung vom 24.04.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Erstellung, Bereitstellung und Vermarktung über das Internet von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne von § 86 WpHG der globalen Finanz-, Währungs- und Rohstoffmärkte mit den Methoden der technischen Analyse. Bank- und/oder Finanzdienstleistungen im Sinne des KWG werden nicht erbracht. - -
13.07.2010 Dr. Rezori - Die Hauptversammlung vom 29.06.2010 hat die Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Erstellung, Bereitstellung und Vermarktung, insbesondere über das Internet, von Finanzanalysen im Sinne von § 34b WpHG der globalen Finanz-, Währungs- und Rohstoffmärkte mit den Methoden der technischen Analyse. Bank- und/oder Finanzdienstleistungen im Sinne des KWG werden nicht erbracht. - -
05.03.2010 Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen - - - -
26.02.2003 Zank Krefeld Aktiengesellschaft Satzung vom 08.05.2000 ist die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Beratung privater und institutioneller Investoren, Banken und Institutionen bei der Wertpapier-, Edelmetall- und Währungsanlage auf Basis des Erkennens beobachtbarer Verhaltensmuster der Märkte, ihre Interpretation, Berechnung und Systematisierung mittels elektronischer Informations- und Analyseinstrumente und der damit möglichen Fokussierung auf das Marktpreisrisiko (Risiko-Management) sowie der Definition des günstigen Zeitpunktes für Käufe und Verkäufe (Timing-Management). Ausgeschlossen sind Geschäfte, die nach dem KWG und dem KAGG einer Genehmigung bedürfen sowie die Beratung in Rechts- und Steuersachen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die den vorgenannten Gesellschaftszweck zu fördern geeignet sind. Sie ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen. Dies gilt auch für eine ganz oder teilweise Überlassung des Betriebes durch Ausgliederung oder sonstige Übertragung in bzw. auf verbundene Unternehmen. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so ist dieses alleinvertretungsberechtigt. Der Aufsichtsrat kann einzelnen oder mehreren oder allen Vorstandsmitgliedern Alleinvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB im Rahmen des § 112 AktG erteilen. Tag der ersten Eintragung in Krefeld: 06.06.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.02.2003. Satzung Blatt 4 ff. Sonderband

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