HFH Hamburger Fern-Hochschule gemeinnützige GmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
04.08.2022 Hochtritt - Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 und 11 beschlossen. 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung 2. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch die Trägerschaft und den Betrieb der HFH Hamburger Fern-Hochschule. Die Einzelheiten regelt das Statut, das Bestandteil dieses Gesellschaftsvertrages ist (Anlage). Der Gesellschaftzweck wird darüber hinaus verwirklicht insbesondere durch Planung und Durchführung von Maßnahmen der beruflichen und vorberuflichen Aus- und Weiterbildung (z. B. Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten in allen Berufszweigen sowie aktivierende und integrierende Bildungsmaßnahmen) sowie Kooperationen i. S. d. § 57 Abs. 3 AO mit der GOB Gesellschaft für Organisation, Beratung und Serviceleistungen mbH durch die Inanspruchnahme von Verwaltungs- und Dienstleistungen aller Art, insbesondere im Bereich des Rechnungswesens (Debitoren, Kreditoren, Lohn und Gehalt, Controlling), der Marketing- und Vertriebsunterstützung und der Vermögensverwaltung. - - Fall 15
10.07.2014 Krenzer - - - - - Fall 10
02.10.2012 Reimann Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Alter Teichweg 19, 22081 Hamburg - - - - -
22.10.2008 Klose - Die Gesellschafterversammlung vom 10.10.2008 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 2 (Gegenstand). 1. die Trägerschaft und der Betrieb der HFH Hamburger Fern-Hochschule. Die Einzelheiten regelt das Statut, das Bestandteil dieses Gesellschaftsvertrages ist (Anlage). 2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen im Rahmen des Absatzes - - -
05.07.2007 Wiedemann - Die Gesellschafterversammlung hat am 02.05.2007 beschlossen, das Stammkapital (DEM 500.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 255.645,94 um EUR 104,06 auf EUR 255.750,00 sowie um EUR 1.744.250,00 auf EUR 2.000.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag insbesondere in den §§ 2 (Gegenstand), 4 (Stammkapital) und 13 (Bekanntmachungen) vollständig neu zu fassen. 1. die Trägerschaft und der Betrieb der HFH Hamburger Fern-Hochschule. Die Einzelheiten regelt das Statut, das Bestandteil dieses Gesellschaftsvertrages ist (Anlage). 2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen im Rahmen des Absatzes 1 unter Beachtung des § 3 berechtigt, durch - - -
10.03.2005 Wiedemann - - - Das dem Gesellschaftsvertrag beigefügte Statut, das Bestandteil des Gesellschaftsvertrages ist (vgl.§ 2 des Gesellschaftsvertrages), ist vollständig neu gefaßt worden. - Statut Bl. 145 ff. Sonderband 2
22.11.2002 Bremer - Die Gesellschafterversammlung vom 13.09.2002 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. - - - Gesellschaftsvertrag Blatt 139 ff. Sonderband
20.03.2002 Kastanias Hamburg Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 23.01.1996 zuletzt geändert am 13.10.1998 (1) Die Trägerschaft und der Betrieb der Fern- Fachhochschule Hamburg. Die Einzelheiten regelt das Statut, welches Bestandteil dieses Gesellschaftsvertrages ist und als Anlage beigefügt wird. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter keine Zuwendung aus Mitteln der Gesellschaft. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (6) Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei - Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Gesellschaftsvertrag Blatt 105 ff. Sonderband 2

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