Hitachi Seiki Europe Machine Tools Abwicklung GmbH (i.I.)

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
01.10.2018 Jonasch - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - -
27.01.2017 Fischer - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (Az. 90 IN 150/02) vom 27.12.2016 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. Die Gesellschaft bleibt aufgelöst. - Vergleiche Blatt 261 Hauptband
11.08.2011 Fischer Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Eichendorffstraße 25, 47800 Krefeld - - - - -
- - - - - - Anmeldung Bl. 235R Sonderband Gesellschaftsvertrag Blatt 238 ff. Sonderband
04.05.2004 Thielen - Die Gesellschafterversammlung vom 27.04.2004 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. - - - -
25.11.2002 Feltgen - - - Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst (Amtsgericht Krefeld, 90 IN 150/02). Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen eingetragen. - Beschluss Bl. 209ff d.A.
14.11.2002 Dittert Krefeld Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 22.12.1976 zuletzt geändert am 21.06.1999 die Produktion, Import und Vertrieb im In- und Ausland von Werkzeugmaschinen durch die Gesellschaft als Eigenhändlerin oder Handelsvertreterin. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar fördern. Im Rahmen des Gesellschaftszweckes darf die Gesellschaft Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten. Durch Beschluß des Amtsgerichts Krefeld vom 20.08.2002, Az: 90 IN 150/02, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Tag der ersten Eintragung in Krefeld: 26.06.1980 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.11.2002. Gesellschaftsvertrag Blatt 215 ff. Sonderband

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