Hochschule für Kunst, Design und Populäre Musik Freiburg gemeinnützige GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung
04.09.2018 Volkmer - - - Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 30.08.2018 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. -
28.08.2018 Kaufmann - - - Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Macromedia GmbH", München (Amtsgericht München HRB 162869), verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. -
26.10.2015 Volkmer - Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 14 (Verfügung über Geschäftsanteile) beschlossen. - - -
01.06.2011 Volkmer Freiburg im Breisgau Geschäftsanschrift: Haslacher Straße 15, 79115 Freiburg im Breisgau Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 25.02.2011. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung: - der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, - von Kunst und Kultur und - von Wissenschaft und Forschung. Die Gesellschaftszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: a.) Gründung und Betrieb einer staatlich anerkannten Hochschule in den Bereichen Popularmusik, Kunst, Gestaltung, Schauspiel und Tanz mit staatlich anerkannten Bachelor- und Masterabschlüssen, einschließlich eigener oder angeschlossener Forschungseinrichtungen, b.) Aufbau eines breit gefächerten Bildungs- und Fortbildungsangebotes in den unter a.) genannten Bereichen für Jugendliche und Erwachsene, c.) Organisation und Durchführung von Ausstellungen, Veranstaltungen, Seminaren und Workshops zur Förderung der in a.) genannten Bereiche, d.) Erstellung und Verbreitung von Publikationen aus den unter a.) genannten Bereichen. Für die unter a.) genannte, staatlich anerkannte Hochschule nebst Forschungseinrichtungen garantiert die Gesellschaft das Recht der akademischen Selbstverwaltung und die Freiheit von Wissenschaft, Forschung, - Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

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