Hochschulgesellschaft für Künste im Sozialen - gemeinnützige GmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Lange Str., 29-33, 29664, Ottersberg
Kapital: 50000.00 EUR
Zweck: (1) Hochschulgesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. (2) Zweck ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studierendenhilfe i.S. d. § 52 Absatz 2 Nr. 1 und 7 der Abgabenordnung. Die Hochschulgesellschaft verfolgt mit ihren Aktivitäten insbesondere das Ziel, auf eine gesellschaftliche Situation hinzuwirken, in der die Potenziale der Kunst als Potenziale des Menschen behandelt werden. Das Ideal einer Bildung des ganzen Menschen und damit auch die Möglichkeiten und Wirkungsweisen künstlerischen Handelns gründen in einer umfassenden, auch um anthroposophische Gesichtspunkte erweiterten, Anthropologie, die neben der materiellen auch die lebendige, seelische und geistige Natur und Entwicklungsfähigkeit des Menschen anerkennt und erforscht. Vor dem Hintergrund der historischen Entwicklung der Hochschule folgt daraus ein pluralistisches Wissenschaftsverständnis, das den Einzelnen zur Wahrheitssuche ermutigt, die kritische Reflexion und den Dialog verschiedener Wissenschaftsansätze und ihrer epistemologischen Implikationen fördert und ihre wechselseitige Ergänzung zu einem sinnvollen Ganzen anstrebt. (3) Vermögenswerte, die der Gesellschaft im Sinne des § 62 Absatz 3 AO zugewendet werden, dürfen in das Anlagevermögen der Gesellschaft übernommen werden. Daneben darf die Gesellschaft freie und gebundene Rücklagen im Sinne des § 62 AO n.F. bilden und diese als solche bilanzieren. (4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, erstrebt auch keine Gewinne für ihre Gesellschafter. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Absatz 7 bleibt unberührt. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden. (6) Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Allen Gesellschaftern ist beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen ausdrücklich die Verpflichtung zur Einhaltung der in diesem Gesellschaftsvertrag enthaltenen Bestimmungen aufzuerlegen. (7) Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschaft kann ihre Mittel - soweit sie der Gesellschaft nicht zweckgebunden zur Verfolgung eigener Zwecke gewährt wurden - teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwenden (§ 58 Nr. 2 AO). (8) Die Geschäfte der Gesellschaft sind in tatsächlicher Hinsicht so zu führen, dass die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke der Gesellschaft gewährleistet ist. Die gesetzlichen Bestimmungen des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung sind zu beachten.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
13.04.2022 Cox Neue Geschäftsanschrift: Große Straße 107, 28870 Ottersberg - - - - -
25.06.2021 Busslapp - Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Allgemeine Zweckbestimmung) und § 15 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. (1) Hochschulgesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. - - -
16.12.2015 Busslapp - - - Aufsichtsratsrversammlung vom 19.11.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Allgemeine Zweckbestimmung) beschlossen. - -
03.09.2015 Busslapp - - - Die Gesellschafterversammlung vom 05.05.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Allgemeine Zweckbestimmung), § 4 (Besondere Zweckbestimmung), § 6 (Stammkapital), § 13 (Geschäftsführer/jGeschäftsführerin), § 14 (Aufsichtsrat), § 18 (Auflösung der Gesellschaft) und § 20 (Bekanntmachungen) beschlossen. - -
14.03.2014 Busslapp - - (1) Gegenstand des Unternehmens ist es, ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und wissenschaftliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung zu verfolgen. Das geschieht durch Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe i.S. des § 52 Absatz 2 Nr. 1 und 7 der Abgabenordnung. Außerdem verfolgt die Gesellschaft unmittelbar seine o.g. Zwecke durch die Unterstützung der Studierenden der Hochschule Ottersberg durch Vergabe von Stipendien und Förderung von studentischen Projekten im Rahmen ihrer Ausbildung. Die Hochschulgesellschaft verfolgt mit ihren Aktivitäten insbesondere das Ziel, auf eine gesellschaftliche Situation hinzuwirken, in der die Potenziale der Kunst als Potenziale des Menschen behandelt werden. In der Erweiterung künstlerischer Praxis in soziale und therapeutische Arbeitsfelder verbindet sich die Kunst mit einem Menschenbild, das Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftervertrages und mit ihr unter anderem Änderung der Firma und des Gegenstandes beschlossen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. -
23.08.2012 Ocklenburg - und § 4 (besondere Zweckbestimmung) und mit ihr u.a. die Änderung der Firma beschlossen. - - - -
12.09.2011 Busslapp - - (1) Gegenstand des Unternehmens ist es, ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und wissenschaftliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung zu verfolgen. Das geschieht durch Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie von Bildung und Ausbildung. Die Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Allgemeine Zweckbestimmung), § 4 (Besondere Zweckbestimmung), § 6 (Stammkapital), § 12 (Organe), § 13 (Geschäftsfürher/Geschäftsführerinnen), § 14 (Vorstand), § 15 (Gesellschafterversammlung), § 16 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung) und § 18 (Auflösung der Gesellschaft) beschlossen. - -
18.01.2011 Meyer Geschäftsanschrift: Am Wiestebruch 68, 28870 Ottersberg - - - - -
03.12.2010 Busslapp Geschäftsanschrift: Am Wiestebruck 68, 28870 Ottersberg - - - - -
07.11.2007 Schwiesselmann - Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Besondere Zweckbestimmung) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes, in § 6 (Stammkapital) und mit ihr den Wegfall von Absatz 2 und 3, die Einfügung des neuen Absatzes 2 sowie die Umbenennung der Absätze 4 bis 10 in 3 bis 9, in § 12 (Organe) und mit ihr den Wegfall von Ziffer 7, in § 14 (Vorstand) und mit ihr die Änderung von Absatz 1 und 5, in § 15 (Gesellschafterversammlung) und mit ihr die Änderung von Absatz 7, 9 und 11, in § 16 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung) sowie die Aufhebung von § 17 (Beirat) beschlossen. Demzufolge werden aus den §§ 18 bis 20, die §§ 17 bis 19 des Gesellschaftsvertrages. Ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und wissenschaftliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung zu verfolgen. Das geschieht durch Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie von Bildung und Ausbildung. In diesem Rahmen - - -
28.08.2006 Dorfmüller Ottersberg Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 28.11.2001 zuletzt geändert am 21.07.2004 Ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und wissenschaftliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung zu verfolgen. Das geschieht durch Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie von Bildung und Ausbildung. In diesem Rahmen Die Gesellschaft wurde als eingetragener Verein gegründet, dessen Satzung am 16. Oktober 1965 festgestellt und der am 16.03.1966 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Krefeld (VR 1498, zuletzt AG Achim VR 341) eingetragen wurde. Die Mitgliederversammlung vom 28.11.2001 hat ihre Umwandlung in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gem. §§ 190ff. UmwG sowie deren Satzung beschlossen, auf deren Inhalt im übrigen Bezug genommen wird. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Die Vertretungsbefugnis kann durch Beschluss dahingehend eingeschränkt werden, dass nur zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt sind. Den Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesellschaftsvertrag Blatt 111-130 Sdb. Tag der ersten Eintragung: 01.11.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.08.2006.

Firmendokumente

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K.IM.S. GmbH GmbH Crostwitz Hornigstr., 9, 01920, Crostwitz
IM GmbH GmbH Chemnitz Technologie-Campus, 1, 09126, Chemnitz
I & A gemeinnützige GmbH GmbH Halle (Saale) Franckeplatz 1, Haus, 33, 06110, Halle (Saale)
Hochschulgesellschaft für Künste im Sozialen - gemeinnützige GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen (1) Hochschulgesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. (2) Zweck ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studierendenhilfe i.S. d. § 52 Absatz 2 Nr. 1 und 7 der Abgabenordnung. Die Hochschulgesellschaft verfolgt mit ihren Aktivitäten insbesondere das Ziel, auf eine gesellschaftliche Situation hinzuwirken, in der die Potenziale der Kunst als Potenziale des Menschen behandelt werden. Das Ideal einer Bildung des ganzen Menschen und damit auch die Möglichkeiten und Wirkungsweisen künstlerischen Handelns gründen in einer umfassenden, auch um anthroposophische Gesichtspunkte erweiterten, Anthropologie, die neben der materiellen auch die lebendige, seelische und geistige Natur und Entwicklungsfähigkeit des Menschen anerkennt und erforscht. Vor dem Hintergrund der historischen Entwicklung der Hochschule folgt daraus ein pluralistisches Wissenschaftsverständnis, das den Einzelnen zur Wahrheitssuche ermutigt, die kritische Reflexion und den Dialog verschiedener Wissenschaftsansätze und ihrer epistemologischen Implikationen fördert und ihre wechselseitige Ergänzung zu einem sinnvollen Ganzen anstrebt. (3) Vermögenswerte, die der Gesellschaft im Sinne des § 62 Absatz 3 AO zugewendet werden, dürfen in das Anlagevermögen der Gesellschaft übernommen werden. Daneben darf die Gesellschaft freie und gebundene Rücklagen im Sinne des § 62 AO n.F. bilden und diese als solche bilanzieren. (4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, erstrebt auch keine Gewinne für ihre Gesellschafter. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Absatz 7 bleibt unberührt. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden. (6) Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Allen Gesellschaftern ist beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen ausdrücklich die Verpflichtung zur Einhaltung der in diesem Gesellschaftsvertrag enthaltenen Bestimmungen aufzuerlegen. (7) Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschaft kann ihre Mittel - soweit sie der Gesellschaft nicht zweckgebunden zur Verfolgung eigener Zwecke gewährt wurden - teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwenden (§ 58 Nr. 2 AO). (8) Die Geschäfte der Gesellschaft sind in tatsächlicher Hinsicht so zu führen, dass die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke der Gesellschaft gewährleistet ist. Die gesetzlichen Bestimmungen des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung sind zu beachten. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 50000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Hochschulgesellschaft für Künste im Sozialen - gemeinnützige GmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Ottersberg, Lange Str. 29-33, 29664. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Hochschulgesellschaft für Künste im Sozialen - gemeinnützige GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Hochschulgesellschaft für Künste im Sozialen - gemeinnützige GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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