HOCHTIEF Facility Management GmbH Zweigniederlassung Region Mitte

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
19.01.2007 Simon - - - Die Eintragungen zu dieser Zweigniederlassung werden ab dem 1. Januar 2007 nur noch bei dem Gericht der Hauptniederlassung/des Sitzes geführt. Das Registerblatt wird geschlossen. Gemäß Artikel 61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen eingetragen. - -
04.12.2006 Seltmann - Die Gesellschafterversammlung hat am 25.07.2006 beschlossen, den Gegenstand des Unternehmens und den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) zu ändern und um § 9 (Aufsichtsrat) zu erweitern. § 3 Ziff. 2 und § 5 Ziff. 2 wurden ersatzlos aufgehoben. Die Erbringung, Koordination und Vergabe von Leistungen der infrastrukturellen, kaufmännischen und technischen Gebäudebewirtschaftung im In- und Ausland unter Einschluß der anlagentechnischen, - - -
30.08.2006 Sikora Frankfurt am Main Zweigniederlassung der HOCHTIEF Facility Management GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 12177) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 16.07.1996 mehrfach, zuletzt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.03.2006 geändert. Erbringung, Koordination und Vergabe von Leistungen, die zur Herstellung und zum Erhalt der Funktionsfähigkeit von Gebäuden und Einrichtungen einschließlich Mit der HOCHTIEF Aktiengesellschaft mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 279) als herrschendem Unternehmen besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Die HOCHTIEF Facility Management Erste GmbH, Essen (AG Essen HRB 18574), die HOCHTIEF Facility Management Zweite GmbH, Essen (AG Essen HRB 18558), die HOCHHTIEF Facility Management Dritte GmbH, Essen (AG Essen HRB 18568) und die HOCHTIEF Facility Services GmbH, Essen (AG Essen HRB 18581) sind aufgrund der Verschmelzungsverträge vom 23. März 2006 sowie die HOCHTIEF Facility Management Vierte GmbH, Böblingen (AG Baöblingen HRB 3967) aufgrund des Verschmelzungsvertrags vom 24. März 2006 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften jeweils vom 24. März 2006 mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer können durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Gesellschaftsvertrag Blatt 7-12 Sonderband

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