Holstein Immobilien- und Projektentwicklungs GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
29.09.2017 Gallasch - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - -
23.05.2017 Opdemom - - - Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Kleve (38 IN 10/03) vom 21.04.2017 ist das Insolvenzverfahren nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO). - -
11.11.2004 van Bernum Moers Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 30.05.1995, zuletzt geändert am 27.04.1999 Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf, die Sanierung und die Baureifmachung, die Vermittlung und Verwaltung sowie die Vermietung und Verpachtung von Immobilien aller Art, die Errichtung von Häusern in eigenem und fremden Namen, ferner die Baubetreuung sowie alle artverwandten Geschäfte. Zwischen der K. Holstein GmbH & Co. Hoch- und Tiefbau KG als herrschender und der Holstein Immobilien- und Projektentwicklungs GmbH als beherrschter Gesellschaft ist am 14.12.1999 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen worden. Die Gesellschafterversammlungen der K. Holstein GmbH & Co. Hoch- und Tiefbau KG und der Holstein Immobilien- und Projektentwicklungs GmbH haben dem Vertrag jeweils am 14.12.1999 zugestimmt. Über das Vermögen der Firma Holstein Immobilien- und Projektentwicklungs GmbH in Moers ist durch Beschluß des Amtsgerichts Kleve vom 12.05.2003 das Insolvenzverfahren eröffnet worden (38 IN 10/03) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Tag der ersten Eintragung: 11.08.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 3554 Amtsgericht Moers getreten. Gesellschaftsvertrag Blatt 5 - 7 Sonderband

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