HSV Fußball AG

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
28.06.2023 Simon-Wiehl - Die Hauptversammlung vom 13.06.2023 hat die Änderung der Satzung unter Einfügung der §§ 4a (Bedingtes Kapital 2023) und 4b (Genehmigtes Kapital 2023) beschlossen. - Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 12.06.2028 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 800.000,00 durch Ausgabe von bis zu insgesamt 800.000 neuen, auf den Namen lautenden Nennbetragsaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023). Die Hauptversammlung vom 13.06.2023 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu EUR 800.000,00 beschlossen (Bedingtes Kapital 2023). - Fall 78
10.02.2023 Dr. Sandidge - Die Hauptversammlung vom 02.02.2023 hat die Änderung der Satzung und mit ihr die Einfügung des § 2 Abs. 5 beschlossen. - - - Fall 75
27.04.2022 Dr. Sandidge - - - Durch Beschluss des Vorstandes vom 16.03.2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 18.03.2022 ist unter Ausnutzung des am 02.07.2019 eingetragenen genehmigten Kapitals das Grundkapitals um 35.068,00 auf 4.660.452,00 EUR erhöht worden. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 18.03.2022 ist die Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert worden. § 4 Abs. 5 (genehmigtes Kapital) ist aufgehoben worden. - Fall 69
29.12.2020 Heynen - Durch Beschluss des Vorstandes vom 01.12.2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 02.12.2020 ist unter teilweiser Ausnutzung des am 02.07.2019 eingetragenen genehmigten Kapitals das Grundkapitals um 31.250,00 EUR auf 4.625.384,00 EUR erhöht worden. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 02.12.2020 ist die Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und Abs. 5 (Genehmigtes Kapital) geändert worden. - Das Genehmigte Kapital beträgt nach Teilausnutzung nunmehr noch 35.068,00 EUR. - Fall 58
01.12.2020 Heynen - Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 03.11.2020 wurde die Änderung der Überschrift des § 6 der Satzung beschlossen. - - - Fall 57
02.07.2019 Heynen - Die Hauptversammlung vom 03.06.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 Abs. 5 (Genehmigtes Kapital) und 7 Abs. 1 (Aufsichtsrat) beschlossen. - Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.05.2024 durch Ausgabe neuer Namensaktien zum Nennbetrag von EUR 1,00 (Nennwertaktien) gegen Sach- oder Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens in Höhe von EUR 66.318,00 zu erhöhen. - Fall 53
05.03.2019 Heynen - Die Hauptversammlung vom 16.01.2019 hat die Änderung der Satzung in § 7 Abs. 2 bis 4 beschlossen. - - - Fall 50
04.02.2019 Zacharias - - - - - Fall 48
- - - - Das Genehmigte Kapital beträgt nach weiterer Teilausnutzung - -
25.08.2017 Heynen - Durch Beschluss des Vorstandes vom 02.06.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 03.06.2017, 05.06.2017 und 06.06.2017 ist unter teilweiser Ausnutzung des am 07.07.2014 eingetragenen genehmigten Kapitals das Grundkapital um 195.312,00 EUR auf 4.594.134,00 EUR erhöht worden. - - - Fall 43
10.07.2017 Heynen - Durch Beschluss des Vorstandes vom 26.04.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 28.04.2017 ist unter teilweiser Ausnutzung des am 07.07.2014 eingetragenen genehmigten Kapitals das Grundkapital um 312.500,00 EUR auf 4.398.822,00 EUR erhöht worden. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 28.04.2017 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 1 und 5 (Genehmigtes Kapital) geändert worden.. - Das Genehmigte Kapital beträgt nach weiterer Teilausnutzung - Fall 42
03.03.2017 Heynen - Die Hauptversammlung vom 15.02.2017 hat beschlossen die Satzung in folgenden Bestimmungen zu ändern: §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4, 8-10, 15-25, 27 sowie Umnummerierung der Paragraphen. (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung am bezahlten und unbezahlten Fußballsport innerhalb und außerhalb der Lizenzligen des Deutschen Fußball-Bundes e.V. ("DFB"), des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. ("DFL e.V.") und der Deutschen Fußball Liga GmbH ("DFL"), insbesondere durch Fortführung des Geschäftsbereichs Profifußball des Hamburger Sport-Vereins e.V. einschließlich der Verwertung und Nutzung aller zur Verfügung stehenden gegenwärtigen und künftigen Rechte. (2) Die Gesellschaft soll - soweit rechtlich möglich - Träger aller Zulassungen und Lizenzen sein, die ihre Mannschaften, insbesondere ihre Fußballmannschaften, - - Fall 40
04.03.2016 Kemper - - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.01.2016 mit der HSV-Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 37997) als übertragender Rechtsträger verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.01.2016 mit der HSV-Arena Verwaltungs GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 67360) als übertragender Rechtsträger verschmolzen. - Fall 33
29.01.2016 Dr. Mosenheuer - Durch Beschluss des Vorstandes vom 24.11.2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 25.11.2015 ist unter teilweiser Ausnutzung des am 07.07.2014 eingetragenen genehmigten Kapitals das Grundkapital gegen Sacheinlagen um 144.530,00 EUR auf 4.086.322,00 EUR erhöht worden. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 25.11.2015 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 1 und 5 (Genehmigtes Kapital) geändert worden.. - Das Genehmigte Kapital beträgt nach weiterer Teilausnutzung - Fall 32
21.01.2016 Dr. Mosenheuer - Durch Beschluss des Vorstandes vom 17.11.2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 18.11.2015 ist unter teilweiser Ausnutzung des am 07.07.2014 eingetragenen genehmigten Kapitals das Grundkapital um 62.000,00 EUR auf 3.941.792,00 EUR erhöht worden. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 18.11.2015 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 1 und 5 (Genehmigtes Kapital) geändert worden. - Das Genehmigte Kapital beträgt nach weiterer Teilausnutzung - Fall 30
29.10.2015 Dr. Mosenheuer - Durch Beschluss des Vorstandes vom 25.08.2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 16.09.2015 ist unter erneuter teilweiser Ausnutzung des am 07.07.2014 eingetragenen genehmigten Kapitals das Grundkapital um 30.792,00 EUR auf 3.879.792,00 EUR erhöht worden. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 16.09.2015 ist die Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und Abs. 5 (Genehmigtes Kapital) geändert worden. - Das Genehmigte Kapital beträgt nach weiterer Teilausnutzung - Fall 28
03.07.2015 Fritsch - Durch Beschluss des Vorstandes vom 10.03.2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 19.03.2015 ist unter teilweiser Ausnutzung des am 07.07.2014 eingetragenen genehmigten Kapitals das Grundkapital um 56.000,00 EUR auf 3.849.000,00 EUR erhöht worden. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 19.03.2015 ist die Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und Abs. 5 (Genehmigtes Kapital) geändert worden. - - - Fall 27
24.06.2015 Dr. Mosenheuer - Durch Beschluss des Vorstandes vom 13.01.2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 21.01.2015 ist unter teilweiser Ausnutzung des am 07.07.2014 eingetragenen genehmigten Kapitals das Grundkapital um 293.000,00 EUR auf 3.793.000,00 EUR erhöht worden. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 21.01.2015 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 1 und 5 (Genehmigtes Kapital) geändert worden. - Das genehmigte Kapital beträgt nach Teilausnutzung nunmehr noch 1.457.000,00 EUR. - Fall 26
11.07.2014 Dr. Mosenheuer - - - - Ergänzt: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. In Ergänzung der Eintragung vom 07.07.2014 nachgetragen.
07.07.2014 Dr. Mosenheuer - , 2 (Gegenstand) und 6 (Geschäftsführung und Vertretung) sowie die Ergänzung in § 4 um die Ziff. (5) (Genehmigtes Kapital). (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung am bezahlten und unbezahlten Fußballsport innerhalb und außerhalb der Lizenzligen des Deutschen Fußball-Bundes Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital für höchstens fünf Jahre nach Eintragung der Satzungsänderung durch Ausgabe neuer Namensaktien zum Nennbetrag von EUR 1,00 - Fall 17
29.03.2011 Moritz - Die Hauptversammlung vom 24.02.2011 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 28.000,00 EUR und die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. - - - -
22.03.2011 Moritz - Die Hauptversammlung vom 24.02.2011 hat die Umstellung des Grundkapitals (DEM 6.000.000,00) auf 3.067.751,29 EUR sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Grundkapitals um 4.248,71 EUR auf 3.072.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung in den §§ 4 - - - -
26.05.2010 Dr. Lanzius Geschäftsanschrift: Sylvesterallee 7, 22525 Hamburg , 2 (Gegenstand) und 7 (Geschäftsführung u. Vertretung). ist die kapitalmäßige Beteiligung und Geschäftsführung bei der HSV-Stadion HSV-Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG sowie die kapitalmäßige Beteiligung an der HSV-Vermögensverwaltungs GmbH, der HSV-Arena GmbH & Co. KG und an deren persönlich haftender Gesellschafterin. - Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. -
22.04.2002 Lischke Hamburg Aktiengesellschaft Satzung vom 31.05.1991 zuletzt geändert am 04.04.2001 (1) Kapitalmäßige Beteiligung und Geschäftsführung bei der HSV-Stadion HSV-Vermögensverwaltungs GmbH & Co. sowie die kapitalmäßige Beteiligung an der HSV-Vermögensverwaltungs GmbH, der HSV-Stadionmanagement GmbH & Co. KG und an deren persönlich haftender Gesellschafterin. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, auf der Basis besonders abzuschließender Verträge, insbesondere eines Promotionsvertrages, den Wert, den der Hamburger Sport-Verein e.V. mit seinem Namen und seinem Vereinszeichen im nationalen und internationalen Sport und insbesondere auch in der Freien und Hansestadt Hamburg als exponierter Imageträger darstellt, zu nutzen und dadurch gleichzeitig die Möglichkeit zu schaffen, Investitionsvorhaben des Hamburger Sport-Verein e.V. zu verwirklichen, die insbesondere die Fußballjugendarbeit sichern, sowie eine Rentabilität der Ressourcen des HSV zu erreichen und abzusichern. - Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Satzung Blatt 70 ff Sonderband Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 27.06.1991

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