HUBER+SUHNER Cube Optics AG

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: AG
Adresse Adresse: Eindhoven-Allee, 3, 55129, Mainz
Zweck: Die Entwicklung, die Fertigung und Vermarktung von Produkten für die optische Datenkommunikation und Sensorik. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an Unternehmen beteiligen sowie solche Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann Unternehmensbetrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
02.02.2023 Peter - - - Der mit der HUBER + SUHNER GmbH mit Sitz in Taufkirchen (Amtsgericht München HRB 7948) am 02./22.08.2017 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist zum 31.12.2022 durch Kündigung aufgehoben. - Fall 27
01.09.2021 Groß - - - - - Fall 25
21.02.2018 Groß Änderung der Geschäftsanschrift: Eindhoven-Allee 3, 55129 Mainz - - - - Fall 24
13.12.2017 Groß - - - Mit der HUBER + SUHNER GmbH mit Sitz in Taufkirchen (Amtsgericht München, HRB 7948) als herrschendem Unternehmen ist am 02./22.08.2017 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Hauptversammlung vom 26.09.2017 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. - Fall 23
22.11.2017 Groß - - - - - Fall 22
- - - - - - Fall 20
16.12.2014 Groß - und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Weiterhin wurde die Satzung in § 5 (Aktien, Übertragung von Aktien und Kapitalerhöhung), § 8 (Aufsichtsrat und Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates) § 9 (Vorsitz in der Hauptversammlung) und § 10 (Hauptversammlung) geändert. - Der mit der tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH mit Sitz in Bonn am 11.01.2001/29.01.2001 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Zeitablauf erloschen. Der mit der tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH mit Sitz in Bonn am 26.11.2002/17.12.2002 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Zeitablauf erloschen. - Fall 19
- - - - - - Fall 18
27.09.2013 Groß - Die Hauptversammlung vom 12.09.2013 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Aufsichtsrat) beschlossen. - - - Fall 17
29.09.2011 Dannegger - Die Hauptversammlung vom 06.12.2010 hat die Änderung der Satzung beschlossen: § 5 Absatz 3 bis 6 (Bedingtes und Genehmigtes Kapital) der Satzung ist gestrichen. - - - Fall 14
14.05.2010 Dannegger - - - - - Fall 13
21.12.2009 Dannegger - Die Hauptversammlung vom 10.09.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen und insbesondere § 5 (Grundkapital und Aktien) geändert. Die Hauptversammlung vom 10.09.2009 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 79.099,00 EUR beschlossen. Die Erhöhung des Grundkapitals ist durchgeführt. - - - Fall 12
22.05.2009 Röttger - - - - - Entsprechend § 319 ZPO
14.05.2009 Röttger - Die Hauptversammlung vom 23.12.2008 hat die Änderung der Satzung in § 8 Abs. 1 (Aufsichtsrat) beschlossen. - - - Fall 10
14.05.2009 Röttger Geschäftsanschrift: Robert-Koch-Str. 30, 55129 Mainz - - - - Fall 9
30.07.2008 Jung - - - - - Fall 8
10.06.2008 Anstatt - Die Hauptversammlung vom 26.05.2008 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 81.872,00 EUR und die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital und Aktien) beschlossen. Die Erhöhung des Grundkapitals ist durchgeführt. - - - -
04.12.2007 Anstatt - Die Hauptversammlung vom 14.11.2007 hat die Änderung der Satzung in § 8 Abs.1 (Aufsichtsrat) beschlossen. - - - -
18.09.2006 Anstatt - Die Hauptversammlung vom 31.08.2006 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 16.324,00 EUR beschlossen. Die Hauptversammlung vom 31.08.2006 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs 5 und 6 (Grundkapital und Aktien) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des - - - Bl. 511 - 552 Sdbd. Satzung:
27.01.2006 Anstatt - Die Hauptversammlung vom 16.12.2005 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 163.239,00 EUR beschlossen. Die Erhöhung des Grundkapitals ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 16.12.2005 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital und Aktien), § 4 (Bekanntmachungen) und § 8 (Aufsichtsrat) beschlossen. - - - Bl. 471-510 Sdbd. Satzung: Bl. 501-510 Sdbd.
12.09.2005 Schneider Mainz Aktiengesellschaft Satzung vom 10.08.2000 zuletzt geändert am 23.08.2004 Die Entwicklung, die Fertigung und Vermarktung von Produkten für die optische Datenkommunikation und Sensorik. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an Unternehmen beteiligen sowie solche Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann Unternehmensbetrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern. Es besteht ein Beteiligungsvertrag über eine stille Beteiligung zwischen der Gesellschaft und der tbg Technologie Beteiligungs-Gesellschaff mbH mit Sitz in Bonn vom 11.01.2001/29.01.2001 als stiller Gesellschafterin. Vereinbart ist eine Teilgewinnabführung gemäß § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG. Die Hauptversammlung der cube optics AG hat durch Beschluss vom 06.02.2001 dem Beteiligungsvertrag zugestimmt. Es besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag nach § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG zwischen der Gesellschaft und der tbg Technologie-Beteiligungs-GeselIschaft mbH in Bonn vom 26.11.2002/17.12.2002, dem die Hauptversammlung der cube Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung: 29.09.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.09.2005. Satzung Blatt 454-462 Sonderband

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