Hüttenes-Albertus-Lackrohstoff GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
17.07.2008 Haueiss - - - Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden HÜTTENES-ALBERTUS Chemische Werke Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 14.07.2008 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG. - -
08.07.2008 Haueiss - - - Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der HÜTTENESALBERTUS Chemische Werke Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 11916) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. - -
10.09.2001 Christophliemk - Die Gesellschafterversammlung hat am 7. August 2001 beschlossen, das Stammkapital (DEM 5.000.000) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 2.556.459,41 um EUR 43.540,59 auf EUR 2.600.000 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) und § 5 (Gesellschafterbeschlüsse) entsprechend zu ändern. - - - Beschluss Blatt 61 ff, 103 Sonderband Gesellschaftsvertrag Blatt 106 ff Sonderband
23.08.2001 Terkatz Düsseldorf Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 9. Dezember 1993 mit Änderung vom 18. Februar 1997 Die Herstellung und der Vertrieb von Lackharzen aller Art und verwandter Produkte sowie sonstiger chemischer Erzeugnisse. Die Firma Hüttenes-Albertus Chemische Werke GmbH (herrschende Gesellschaft), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 11916, hat mit der Gesellschaft am 9. Dezember 1993 einen Organschaftsvertrag (Beherrschungs- und Ergebnisabführung) geschlossen. Beide Gesellschaften haben den Vertrag am 9. Dehember 1993 zugestimmt. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung kann auch einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis zur Einzelvertretung erteilt werden. Sie können von § 181 BGB befreit werden. Tag der ersten Eintragung: 30.03.1994 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.08.2001. Gesellschaftsvertrag Blatt 44 Sonderband

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