ICP Internet Communication Payment AG

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
27.02.2013 Bücking Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Wilhelm-Stein-Weg 24, 22339 Hamburg - - - - -
25.09.2006 Schlobohm - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67b IN 226/06) vom 01.09.2006 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. - -
11.07.2006 Krenzer - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67b IN 226/06) vom 03.07.2006 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. - -
11.12.2001 Bremer - Die Hauptversammlung vom 08.11.2001 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der ICP Gesellschaft für International Cards Processing mbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 52418) im Wege der Ausgliederung und zugleich im Wege der Nachgründung die Erhöhung des Grundkapitals um 1.481.100,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Ziffer 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Auf den Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 03.07.2001 wird verwiesen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. - Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 03.07.2001 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 08.11.2001 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.07.2001 Teile des Vermögens der ICP Gesellschaft für International Cards - Ausgliederungs- und Übernahmevertrag Blatt 51 ff. Sonderband Satzung Blatt 61 ff. Sonderband
05.12.2001 Piel Hamburg Aktiengesellschaft Satzung vom 19.05.2000 zuletzt geändert am 29.06.2001 Entwicklung und Produktion von Internet technologies, Dienstleistungen im Bereich der Communication networks, die Komplettabwicklung des elektronischen Zahlungsverkehrs, inbesondere das Aufzeigen von Payment solutions sowie die Verwaltung eigenen Vermögens mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, z.B. nach § 1 KWG. - Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter eines Dritten vorzunehmen (Befreiung vom Vertretungsverbot des § 181, 2. Alt. BG Satzung Blatt 21ff Sonderband Satzung Blatt 44ff Sonderband Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.12.2001. Tag der ersten Eintragung: 27.10.2000

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