Identive Technologies AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
- - - - - - Fall 23
30.01.2018 Groß - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - -
28.07.2016 Groß - - - - - Fall 19
07.05.2015 Groß - - - - - Fall 18
28.03.2012 Groß - Die Hauptversammlung vom 18.01.2012 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. - - - Fall 17
06.03.2012 Groß - - - - - Fall 15
15.03.2011 Groß - - - - - Fall 14
20.05.2010 Dannegger Änderung der Geschäftsanschrift: Dagobertstraße 9, 55116 Mainz - - - - Fall 13
22.12.2009 Dannegger - Die Hauptversammlung vom 20.08.2009 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen um 240.000,00 Euro beschlossen. Die am 20.08.2008 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 240.000,00 EUR ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 25./29./30.09.2009 ist § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung geändert. - - - Fall 12
26.06.2009 Röttger - - - - - Fall 11
08.01.2009 Jung Geschäftsanschrift: Erthalstraße 1, 55118 Mainz - - - - Fall 9
11.08.2008 Anstatt - Die Hauptversammlung vom 07.03.2008 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 180.000,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Bareinlagen.Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 25.06.2008 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), sowie § 8 (Ort und Einberufung) geändert. - - - -
21.04.2008 Anstatt - - - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 22.12.2004 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 63.255,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 21.01.2008 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. - -
24.03.2006 Anstatt - - - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 22.12.2004 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 36.745,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom10., 14. u.15.03.2006 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. - Bl. 50 - 93 Sdbd.
01.08.2005 Schneider Mainz Aktiengesellschaft Satzung vom 30.06.2004 zuletzt geändert am 22.12.2004 Die Entwicklung, die Produktion und der Handel mit technischen Komponenten. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen sowie solche Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern. Die Hauptversammlung vom 22.12.2004 hat eine Erhöhung des Grundkapitals um 100.000,00 EUR auf 200.000,00 EUR beschlossen. Die Erhöhung des Grundkapitals ist durchgeführt. § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) wurde geändert. Der Vorstand ist auf die Dauer von fünf Jahren ab dem Tag der Eintragung dieser Satzungsänderung im Handelsregister ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 100.000,00 EUR zu erhöhen. Der Vorstand entscheidet mit Zustimmung des Aufsichtsrats über einen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung: 28.07.2004 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 01.08.2005. Satzung Blatt 36-41 Sonderband

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