iMedia AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung
30.01.2014 Schwering - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (Az. 73 IN 302/09) vom 12.12.2013 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. -
05.08.2011 Schwering Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Mathias-Brüggen-Straße 154, 50829 Köln - - - -
07.09.2009 Reimer - - - Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst (AG Köln, 73 IN 302/09). Gem. § 263 AktG von Amts wegen eingetragen. -
25.06.2009 Schwering - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (73 IN 302/09) vom 19.06.2009 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt . -
- - - - Das genehmigte Kapital beträgt noch 80.000 EUR. -
30.10.2008 - Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom - - -
01.08.2008 Engeland - Die Hauptversammlung vom 07.07.2008 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Hauptversammlung) Abs. 1 beschlossen. - - -
20.08.2007 Dohnke - Die Hauptversammlung vom 08.05.2007 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage um bis zu 375.000,00 EUR auf bis zu 450.000,00 EUR beschlossen. Diese Kapitalerhöhung ist in Höhe von 245.000,00 EUR durchgeführt. Das Grundkapital beträgt nunmehr 320.000,00 EUR. § 3 der Satzung ist entsprechend geändert. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.07.2007 ist § 3 (Grundkapital) durch Anfügung eines Abs. 5 (genehmigtes Kapital) weiter geändert. - Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 30.04.2012 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- und Bareinlage einmal oder mehrmals, ingesamt jedoch höchstens um 160.000,00 EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital). -
01.06.2007 Wellems Köln Aktiengesellschaft Satzung vom 20.04.2007 die Produktion, die Veredelung, der Handel und der Vertrieb digitaler Druckerzeugnisse und des Offset-Drucks. Ergänzend sollen sämtliche Dienstleistungen und Waren der Medienproduktion - von einfachen Druckerzeugnissen bis hin zu mehrteiligen hoch veredelten Printproduktion - vertrieben und - auch in Kooperation mit anderen Unternehmen - hergestellt werden. - Ist nur ein Vorstand bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
25.08.2014 Engeland - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. -

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