INCA gGmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: c/o Caritasverband Wuppertal/Solingen e.V., Kolpingstraße, 13, 42103, Wuppertal
Kapital: 25000.00 EUR
Zweck: 1. Die wirtschaftliche Erbringung von Hygiene und Reinigungsdiensten, hauswirtschaftlichen Diensten, Wirtschafts- und Verwaltungsdiensten und ähnlichen Tätigkeiten gegenüber anderen steuerbegünstigten Körperschaften, insbesondere für den Caritasverband Wuppertal/Solingen e.V. und die ihm angeschlossenen Einrichtungen, im Wege eines planmäßigen und arbeitsteiligen Zusammenwirkens gem. § 57 Abs. 3 AO. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Betrieb eines Integrationsunternehmens gem. § 215 SGB IX durch die Beschäftigung von Menschen mit Benachteiligungen. Die Gesellschaft strebt die Anerkennung als Integrationsunternehmen nach § 215 SGB IX durch das zuständige Integrationsamt des Landschaftsverbandes Rheinland an. 2. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gemeinnützige Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung des Wohlfahrtswesens und der Berufsbildung sowie - im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften - die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe und ferne die Förderung mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Diese Gesellschaftszwecke ergeben sich aus dem Selbstverständnis und der Zielsetzung der Caritas als einer Wesensäußerung der katholischen Kirche und besteht in der Förderung der Werke christlicher Nächstenliebe. Der gemeinnützige Satzungszweck der Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung mildtätiger Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch den Betrieb eines Inklusionsbetriebs i.S.d. § 68 Nr. 3 c AO i.V.m. § 215 SGB IX für Schwerbehinderte und psychisch beeinträchtigte Personen. Für andere Personengruppen mit abgeschwächtem Leistungspotential werden diese Satzungszwecke durch die Unterhaltung von Einrichtungen der Wohlfahrtspflege gem. § 66 AO verwirklicht. Der Satzungszweck der Förderung der Bildung wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Qualifizierungseinrichtungen, in denen notwendige theoretische und praktische Kenntnisse vermittelt werden, und somit die Eingliederung der geförderten Personen in das Berufsleben sowie die Abhängigkeit dieser Personen von öffentlichen und nichtöffentlichen Leistungen verringert oder ganz überwunden werden kann. Eine Branchenfestlegung erfolgt dabei nicht, da die Körperschaft sich flexibel den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes anpassen wird. Darüber hinaus werden die vorstehen genannten Satzungszwecke (Förderung des Wohlfahrtswesens, Förderung der Bildung sowie Förderung mildtätiger Zwecke) verwirklicht durch das arbeitsteilige und planmäßige Zusammenwirken mit anderen Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. In Ausgestaltung dieses Zusammenwirkens arbeitet die Gesellschaft zusammen mit dem Caritasverband Wuppertal/Solingen e.V., welcher Räumlichkeiten an die Gesellschaft zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke überlässt sowie Geschäftsführungsleistungen, Buchhaltungsleistungen, Leistungen im Bereich des Personalwesens sowie im untergeordneten Umfang auch sonstige mit den vorstehend genannten Dienstleistungen in Zusammenhang stehenden Leistungen gegenüber der Gesellschaft erbringt. Die Förderung des Wohlfahrtwesens, die Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe und ferner die Förderung mildtätiger und kirchlicher Zwecke werden ebenfalls verwirklicht durch das planmäßige und arbeitsteilige Zusammenwirken mit dem Caritasverband Wuppertal/Solingen e. V., indem die Gesellschaft gegenüber diesem die in Absatz 1 genannten Leistungen erbringt und den Caritasverband Wuppertal/Solingen e.V. damit bei der unmittelbaren Erfüllung seiner satzungsmäßigen Zwecke unterstützt. Das planmäßige Zusammenwirken im vorstehenden Sinne erfolgt insbesondere vor dem Hintergrund, dass sowohl der Caritasverband Wuppertal/Solingen e.V. als auch die INCA gGmbH ihren jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkt insbesondere auf die Erfüllung ihrer originären satzungsgemäßen Aufgaben ausrichten möchten und zudem die vorstehend bezeichneten Dienst-leistungen mit eigenen Ressourcen nicht so effizient und professionell erbringen können, insoweit trägt das arbeitsteilige und koordinierte Zusammenwirken der beteiligten Körperschaften maßgeblich dazu bei, dass diese ihre satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke zielgerichteter und nach-haltiger erfüllen können. 3. Die Gesellschaft kann zu dem vorgenannten Zweck alle Geschäfte eingehen, die ihr dienlich sind. Der Erwerb von Grundbesitz ist zulässig. 4. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Einrichtungen, die dem Gesellschaftszweck dienen, zu beteiligen oder sie zu errichten, soweit dies gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig ist. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. 5. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 6. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. 7. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. 8. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Satzung
05.05.2022 Ball-Hufschmidt Wuppertal Geschäftsanschrift: c/o Caritasverband Wuppertal/Solingen e.V., Kolpingstraße 13, 42103 Wuppertal Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 16.02.2022 1. Die wirtschaftliche Erbringung von Hygiene und Reinigungsdiensten, hauswirtschaftlichen Diensten, Wirtschafts- und Verwaltungsdiensten und ähnlichen Tätigkeiten gegenüber anderen steuerbegünstigten Körperschaften, insbesondere für den Caritasverband Wuppertal/Solingen e.V. und die ihm angeschlossenen Einrichtungen, im Wege eines planmäßigen und arbeitsteiligen Zusammenwirkens gem. § 57 Abs. 3 AO. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Betrieb eines Integrationsunternehmens gem. § 215 SGB IX durch die Beschäftigung von Menschen mit Benachteiligungen. Die Gesellschaft strebt die Anerkennung als Integrationsunternehmen nach § 215 SGB IX durch das zuständige Integrationsamt des Landschaftsverbandes Rheinland an. 2. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gemeinnützige Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung des Wohlfahrtswesens und der Berufsbildung sowie - im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit anderen steuerbegünstigten Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

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INCA gGmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen 1. Die wirtschaftliche Erbringung von Hygiene und Reinigungsdiensten, hauswirtschaftlichen Diensten, Wirtschafts- und Verwaltungsdiensten und ähnlichen Tätigkeiten gegenüber anderen steuerbegünstigten Körperschaften, insbesondere für den Caritasverband Wuppertal/Solingen e.V. und die ihm angeschlossenen Einrichtungen, im Wege eines planmäßigen und arbeitsteiligen Zusammenwirkens gem. § 57 Abs. 3 AO. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Betrieb eines Integrationsunternehmens gem. § 215 SGB IX durch die Beschäftigung von Menschen mit Benachteiligungen. Die Gesellschaft strebt die Anerkennung als Integrationsunternehmen nach § 215 SGB IX durch das zuständige Integrationsamt des Landschaftsverbandes Rheinland an. 2. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gemeinnützige Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung des Wohlfahrtswesens und der Berufsbildung sowie - im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften - die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe und ferne die Förderung mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Diese Gesellschaftszwecke ergeben sich aus dem Selbstverständnis und der Zielsetzung der Caritas als einer Wesensäußerung der katholischen Kirche und besteht in der Förderung der Werke christlicher Nächstenliebe. Der gemeinnützige Satzungszweck der Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung mildtätiger Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch den Betrieb eines Inklusionsbetriebs i.S.d. § 68 Nr. 3 c AO i.V.m. § 215 SGB IX für Schwerbehinderte und psychisch beeinträchtigte Personen. Für andere Personengruppen mit abgeschwächtem Leistungspotential werden diese Satzungszwecke durch die Unterhaltung von Einrichtungen der Wohlfahrtspflege gem. § 66 AO verwirklicht. Der Satzungszweck der Förderung der Bildung wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Qualifizierungseinrichtungen, in denen notwendige theoretische und praktische Kenntnisse vermittelt werden, und somit die Eingliederung der geförderten Personen in das Berufsleben sowie die Abhängigkeit dieser Personen von öffentlichen und nichtöffentlichen Leistungen verringert oder ganz überwunden werden kann. Eine Branchenfestlegung erfolgt dabei nicht, da die Körperschaft sich flexibel den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes anpassen wird. Darüber hinaus werden die vorstehen genannten Satzungszwecke (Förderung des Wohlfahrtswesens, Förderung der Bildung sowie Förderung mildtätiger Zwecke) verwirklicht durch das arbeitsteilige und planmäßige Zusammenwirken mit anderen Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. In Ausgestaltung dieses Zusammenwirkens arbeitet die Gesellschaft zusammen mit dem Caritasverband Wuppertal/Solingen e.V., welcher Räumlichkeiten an die Gesellschaft zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke überlässt sowie Geschäftsführungsleistungen, Buchhaltungsleistungen, Leistungen im Bereich des Personalwesens sowie im untergeordneten Umfang auch sonstige mit den vorstehend genannten Dienstleistungen in Zusammenhang stehenden Leistungen gegenüber der Gesellschaft erbringt. Die Förderung des Wohlfahrtwesens, die Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe und ferner die Förderung mildtätiger und kirchlicher Zwecke werden ebenfalls verwirklicht durch das planmäßige und arbeitsteilige Zusammenwirken mit dem Caritasverband Wuppertal/Solingen e. V., indem die Gesellschaft gegenüber diesem die in Absatz 1 genannten Leistungen erbringt und den Caritasverband Wuppertal/Solingen e.V. damit bei der unmittelbaren Erfüllung seiner satzungsmäßigen Zwecke unterstützt. Das planmäßige Zusammenwirken im vorstehenden Sinne erfolgt insbesondere vor dem Hintergrund, dass sowohl der Caritasverband Wuppertal/Solingen e.V. als auch die INCA gGmbH ihren jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkt insbesondere auf die Erfüllung ihrer originären satzungsgemäßen Aufgaben ausrichten möchten und zudem die vorstehend bezeichneten Dienst-leistungen mit eigenen Ressourcen nicht so effizient und professionell erbringen können, insoweit trägt das arbeitsteilige und koordinierte Zusammenwirken der beteiligten Körperschaften maßgeblich dazu bei, dass diese ihre satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke zielgerichteter und nach-haltiger erfüllen können. 3. Die Gesellschaft kann zu dem vorgenannten Zweck alle Geschäfte eingehen, die ihr dienlich sind. Der Erwerb von Grundbesitz ist zulässig. 4. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Einrichtungen, die dem Gesellschaftszweck dienen, zu beteiligen oder sie zu errichten, soweit dies gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig ist. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. 5. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 6. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. 7. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. 8. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 25000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von INCA gGmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Wuppertal, c/o Caritasverband Wuppertal/Solingen e.V., Kolpingstraße 13, 42103. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von INCA gGmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist INCA gGmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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