INDUS Holding Aktiengesellschaft

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: AG
Adresse Adresse: Kölner Straße, 32, 51429, Bergisch Gladbach
Zweck: Beteiligung an anderen Unternehmen jeglicher Art. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt,die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
26.05.2023 Dr. Stephan - Die Hauptversammlung vom 17.05.2023 hat unter Aufhebung des bisherigen bedingten Kapitals 2018 beschlossen, ein neues bedingtes Kapital zu schaffen und damit die Änderung der Satzung in § 7 (Bedingtes Kapital 2023) beschlossen. - Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.05.2023 um bis zu 6.992.843,02 Euro, die der Gewährung von Aktien bei Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder bei Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten an die Inhaber von Schuldverschreibungen dient, welche aufgrund der erteilten Ermächtigung ausgegeben werden, bedingt erhöht. (Bedingtes Kapital 2023) - -
02.06.2021 Dr. Stephan - Die Hauptversammlung vom 26.05.2021 hat die vollständige Neufassung der Satzung beschlossen. Insbesondere wurde § 2 (Gegenstand des Unternehmens) geändert. Ferner wurde die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2019 und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2021 und damit die Änderung der Satzung in § 6 (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Beteiligung an anderen Unternehmen jeglicher Art. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt,die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 25.05.2026 einmalig oder mehrmalig in Teilbeträgen um bis zu insgesamt EUR 34.964.225,52 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 13.447.779 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte, die Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich des Ausgabebetrags, festzulegen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf § 6 der Satzung (Genehmigtes Kapital) verwiesen. - -
11.06.2019 Stalberg - Die Hauptversammlung vom 29.05.2019 hat die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2014 und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2019 und damit die Änderung der Satzung in § 6 (Genehmigtes Kapital) beschlossen. - Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 28. Mai 2024 einmalig oder mehrmalig in Teilbeträgen um bis zu insgesamt EUR 31.785.660,51 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 12.225.254 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Der Vorstand ist ermächtigt, in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf § 6 der Satzung (Genehmigtes Kapital) verwiesen. - -
- - - - Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.05.2018 um bis zu 11.700.000,04 Euro, eingeteilt in bis zu 4.500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, zur Durchführung von bis zum 23.05.2023 begebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018). Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf § 7 der Satzung verwiesen. - -
24.01.2019 Stalberg - Die Hauptversammlung vom 29.11.2018 hat beschlossen, den Gesellschaftsvertrag vollständig neuzufassen. Insbesondere - - Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein -
15.06.2018 Stalberg - - - Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.05.2018 um bis zu 11.700.000,04 Euro, eingeteilt in bis zu 4.500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, zur Durchführung von bis zum 23.05.2023 begebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018). Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf Ziffer 4.6 der Satzung verwiesen. - aufgrund eines Schreibfehlers von Amts wegen berichtigend eingetragen.
- - - - Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.05.2018 um bis zu 11.700,000,04 Euro, eingeteilt in bis zu 4.500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, zur Durchführung von bis zum 23.05.2023 begebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018). Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf Ziffer 4.6 der Satzung verwiesen. - -
13.06.2018 Stalberg - Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.05.2018 ist das bisherige bedingte Kapital (Bedingtes Kapital 2013) - - - -
25.06.2014 Schumacher - Die Hauptversammlung vom 11.06.2014 hat die Änderung der Satzung durch Änderung von Ziffer 4.3 (Genehmigtes Kapital) sowie die Aufhebung von Ziffer 4.4 und damit die Aufhebung der bisherigen Genehmigten Kapitalia I und II sowie die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals beschlossen. - Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 10.06.2019 mit Zustimmung des Aufsichsrates einmalig oder mehrmalig das Grundkapital um bis zu insgesamt 31.785.660,51 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (einschließlich sogenannter gemischter Sacheinlagen) durch Ausgabe von bis zu 12.225.254 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Der Vorstand ist ermächtigt, in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrates auszuschließen. - -
- - - - Das Genehmigte Kapital II beträgt noch 5.779.215,80 EUR. - -
03.12.2013 Keusch - Unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals II hat der Vorstand am 02.12.2013 beschlossen, das Grundkapital um 5.779.207,20 EUR auf 63.571.323,62 EUR zu erhöhen. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluß vom 02.12.2013 zugestimmt. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch - - - -
- - die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen (oder einer Kombination dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder deren Konzerngesellschaften aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch die ordentliche Hauptversammlung vom 24.06.2013 bis zum 23.06.2018 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihrem Wandlungs- bzw. Optionsrecht Gebrauch machen oder - die aus von der Gesellschaft oder deren Konzerngesellschaften auf Grund der Ermächtigung des Vorstands durch die ordentliche Hauptversammlung vom 24.06.2013 bis zum 23.06.2018 ausgegebenen oder garantieten Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen (oder einer Kombination dieser Instrumente) Verpflichteten ihre Wandlungs- bzw. Optionspflicht erfüllen und - -
15.07.2013 - Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 24.06.2013 ist - - - -
15.05.2013 Dohnke - Der Aufsichtsrat hat am 19.04.2013 die Änderung der Satzung in Absatz 3.1 (Bekanntmachungen) beschlossen. - - - -
- - die Inhaber von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen oder Handelschuldverschreibungen, die von der INDUS Holding AG oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften auf Grund des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 5. Juli 2011 bis zum 4. Juli 2016 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder - die aus von der INDUS Holding Aktiengesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften auf Grund des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 5. Juli 2011 bis zum 4. Juli 2016 ausgegebenen oder garantierten Options- oder Wandelschuldverschreibungen Verpflichten ihre Options- bzw. - -
09.07.2012 Dohnke - Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 3.7.2012 ist das bisherige Genehmigte Kapital II aufgehoben, ein neues Genehmigtes Kapital II geschaffen worden und Ziff. 4.4. (Grundkapital, Aktien) der Satzung geändert worden. - Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 2. 7. 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrates zusätzlich um bis zu Euro 11.558.423 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Der Vorstand ist in bestimmten Fällen ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und hierbei auch den Beginn des Gewinnbezugsrechts der neuen Aktetien festzulegen und das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. 4.6. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 26.269.145,61, eingeteilt in 10.103.517 auf den Inhaber oder - sofern die Satzung der Gesellschaft im Zeitpunkt der Anleihebegebung auch die Ausgabe von Namensaktien zulässt-auf den Namen lautende neue Stückaktien, bedingt - erneute Eintragung des bedingten Kapitals systembedingt von Amts wegen erfolgt
06.04.2021 Dr. Stephan - - - Das Genehmigte Kapital 2019 beträgt noch 25.428.530,49 Euro. - von Amts wegen berichtigt
- - - - Das Genehmigte Kapital 2019 beträgt noch 25.428.530,46 Euro. - -
26.03.2021 Dr. Stephan - Unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2019 hat der Vorstand am 25.03.2021 beschlossen, das Grundkapital um 6.357.130,02 EUR auf 69.928.453,64 EUR zu erhöhen. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 25.03.2021 zugestimmt. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch - - - -
- - - - Das Genehmigte Kapital II beträgt noch 6.686.694,41 Euro. - -
11.11.2011 Dohnke - Unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals II hat der Vorstand am 3.11.2011 beschlossen, das Grundkapital um 5.253.825,20 EUR auf 57.792.116,42 Euro zu erhöhen. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluß vom 3.11.2011 - - - -
11.08.2011 Dohnke - - - Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.Juni 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 14.328.626,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Den Aktionären ist bei der Kapitalerhöhung ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen. - Genehmigtes Kapital I (lfd. Nr. 16) systembedingt von Amts wegen erneut eingetragen
- - die Inhaber von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen oder Wandelschuldverschreibungen, die von der INDUS Holding AG oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften auf Grund des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 5. Juli 2011 bis zum 4. Juli 2016 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder - die aus von der INDUS Holding Aktiengesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften auf Grund des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 5. Juli 2011 bis zum 4. Juli 2016 ausgegebenen oder garantierten Options- oder Wandelschuldverschreibungen Verpflichten ihre Options- bzw. - -
11.08.2011 Dohnke - Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.07.2011 ist das bisherige Genehmigte Kapital II aufgehoben, ein neues Genehmigtes Kapital II geschaffen worden und ist Punkt 4.4. der Satzung geändert. Außerdem ist Punkt 4.6. der Satzung (Bedingtes Kapital) neu eingefügt. - 4.4.Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 04.07.2016 (einschließlich) mit Zustimmung des Aufsichtsrates um bis zu EUR 11.940.519,61 - -
02.11.2010 Dohnke - Unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals II hat der Vorstand am 28.10.10 beschlossen, das Grundkapital um 4.776.205,22 EUR auf 52.538.291,22 EUR zu erhöhen. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 28.10.2010 zugestimmt. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 28.10.2010 ist Ziff. 4 (Grundkapital und Aktien) der Satzung entsprechend geändert. - Das genehmigte Kapital II beträgt noch 4.776.211,78 EUR. - -
06.07.2010 Dohnke Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Die Hauptversammlung vom 01.07.2010 hat die Neufassung der Satzung in den Abschnitten 6.3, 6.7, 6.8, 6.11, 6.16 (Aufsichtsrat) und 7.4, 7.5 und 7.13 (Hauptversammlung) - - - -
08.07.2009 Dohnke - Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 01.07.2009 sind die beiden von der Hauptversammlung am 05.07.2004 beschlossenen genehmigten Kapitalia (Genehmigtes Kapital I und Genehmigtes Kapital II) aufgehoben, es sind zwei neue genehmigte Kapitalia geschaffen worden (Genehmigtes Kapital I, Genehmigtes Kapital II ) und Ziffer 4.3 und Ziffer 4.4 der Satzung sind entsprechend geändert. - Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Juni 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 14.328.626,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I ). Den Aktionären ist bei der Kapitalerhöhung ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen. - -
betreffend das Genehmigte Kapital I durch erneute Eintragung von Amts wegen berichtigt - Die Hauptversammlung vom 5.7.2004 hat eine Änderung der Satzung in Punkt 4.3 (Genehmigtes Kapital I ) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.6.2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 18.720.000,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Den Aktionären ist bei der Kapitalerhöhung ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. - - - Eintragung in lfd. Nr. 3 Sp. 6
07.07.2008 Maintzer - Die Hauptversammlung vom 01.07.2008 hat die Änderung der Satzung in Punkt 6.2 beschlossen. - - - -
von Amts wegen berichtigt - Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.07.2004 erteilten Ermächtigung ist das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 05.12.2007 um 962.086,00 EUR auf 47.762.086,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Satzung ist entsprechend geändert in Ziffer 4.1. und Ziffer 4.4. - - - Lfd. Nr. 11, Spalte 6
26.03.2008 Maintzer - Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.07.2004 erteilten Ermächtigung ist das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 05.11.2007 um 962.086,00 EUR auf 47.762.086,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Satzung ist entsprechend geändert in Ziffer 4.1. und Ziffer 4.4. - Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der - -
11.07.2007 Maintzer - Die Hauptversammlung vom 03.07.2007 hat die Änderung der Satzung in Punkt 3 (Bekannmachungen) beschlossen.Punkt 7 der Satzung ( Hauptversammlung ) ist um die Ziffer 7.13 ergänzt. - - - -
17.07.2006 Maintzer - Die Hauptversammlung vom 11.07.2006 hat die Änderung der Satzung in Punkt 7.4, 7.5, 7.6 und 7.8 ( Hauptversammlung) beschlossen. - - - Beschluss Bl. 1408 ff. Sonderband
19.02.2003 Leuchtenberg Bergisch Gladbach Aktiengesellschaft Satzung vom 10.10.1991, zuletzt geändert am 17.07.2001. Beteiligung an anderen Unternehmen jeglicher Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, - Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit Tag der ersten Eintragung: 17.12.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 3686 Amtsgericht Bergisch Gladbach getreten. Freigegeben am 19.02.2003.
21.07.2004 Maintzer - Die Hauptversammlung vom 05.07.2004 hat die Änderung der - - - Beschl. Bl. 1133 ff. Sdb.

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INDUS Holding Aktiengesellschaft ist ein Unternehmen vom Typ AG. Das Unternehmen ist in den Bereichen Beteiligung an anderen Unternehmen jeglicher Art. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt,die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. tätig. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Bergisch Gladbach, Kölner Straße 32, 51429. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von INDUS Holding Aktiengesellschaft. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist INDUS Holding Aktiengesellschaft ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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