InterMedia Solutions AG


Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Rechtsverhältnisse | Satzung | Kommentar |
---|---|---|---|---|---|---|
18.03.2004 Posch | - | - | - | Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 141 a FGG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. | - | - |
14.10.2003 Legath | - | - | - | Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.10.2003 (Az. 1507 IN 1633/02) nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden. Von Amts wegen eingetragen nach § 32 HGB. | - | - |
06.09.2002 Negele | - | - | - | Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 01. 09.2002 (Az. 1507 IN 1633/02) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | - | - |
15.07.2002 Negele | - | - | - | Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluß des Amtsgerichts München vom 11.07.2002 (AZ, 1507 IN 1633/2002) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, daß Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | - | - |
22.11.2001 Krug | Kirchheim, Landkreis München | Aktiengesellschaft Satzung vom 09.11.2000. | Erstellung und Vertrieb von computergestützten Produkten und Dienstleistungen, unter anderem von Software für den Zugang von Nachrichtensendern zum Internet sowie Beteiligung an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck im In- und Ausland, Gründung solcher Unternehmen und Erwerb von sämtlichen oder einzelnen Wirtschaftsgütern, unabhängig davon ob materiell oder immateriell, oder Teilbetrieben von solchen Unternehmen. | Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der InterMedia Solutions GmbH mit dem Sitz in Kirchheim, Landkreis München (AG München, HRB 125157) gemäß Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 09.11.2000. Die Gesellschaft hat am 16.04.1999 bzw. 30.04.1999 mit der tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft GmbH der Deutschen Ausgleichsbank mit dem Sitz in Bonn (AG Bonn, HRB 4940) als herrschender Gesellschaft einen Teilgewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Hauptversammlung hat mit Beschluß vom 13.08.2001 zugestimmt. Die Höhe des abzuführenden Gewinn bestimmt sich wie folgt: Von den ab Abruf der Einlage an erwirtschafteten Jahresüberschüssen erhält die tbg neben ergebnisunabhängigen Mindest- und Endvergütungen 9 %. Für einen Zeitraum, in dem die tbg mehr als eine Beteiligung an dem TU hält. erhält sie jedoch neben den jeweiligen Mindestvergütungen von den erwirtschafteten Jahresüberschussen nur insgesamt 9 % für alle Beteiligungen Die Gesellschaft hat am 21.07.2000 und 31.01.2001 mit der tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft GmbH der Deutschen Ausgleichsbank mit dem Sitz in Bonn (AG Bonn, HRB 4940) als herrschender Gesellschaft ie einen Teilgewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Hauptversammlung hat mit Beschluß vom 13.08.2001 zugestimmt. Die Höhe des abzuführenden Gewinn bestimmt sich wie folgt: Von den ab Abruf der Einlage an erwirtschafteten Jahresüberschussen erhält die tbg neben ergebnisunabhängigen Mindest- und Endvergütungen 12 %. Für einen Zeitraum, in dem die tbg mehr als eine Beteiligung an dem TU hält, erhält sie jedoch neben den jeweiligen Mindestvergütungen von den erwirtschafteten Jahresüberschussen nur insgesamt 12 % für alle Beteiligungen. Die Gesellschaft hat am 06.08.1999 und 10.08.1999 mit der | Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. | Tag der ersten Eintragung: 21.05.2001. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 2 So. |
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