Iuventas-Lippe GmbH



Kapital:
25000.00 EUR
Zweck:
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Line eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft ist somit gemeinnützig (tätig). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kindern, Jugendlichen, Heranwachsenden und deren Familiensystemen, insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe: Im Rahmen von flexibel ausgerichteten ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten sollen in der Hauptsache sozial benachteiligte und geschädigte Kinder, Jugendliche und Heranwachsende unter Einbeziehung ihres familiären Umfeldes durch die pädagogische Vermittlung gesellschaftlicher Normen und Werte befähigt werden, (wieder) am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und sich sozial zu integrieren. Zweck der Gesellschaft ist demnach die (Re-) Integration des jungen Menschen bzw. des Familiensystems in die Gemeinschaft unter Berücksichtigung eigener Bedürfnisse und Selbstbestimmung. Ein weiterer Zweck der Gesellschaft liegt in der präventiven Sozialarbeit, dem Schutz von Kindeswohl und Kindesinteresse. Der Zweck der Gesellschaft wird dabei insbesondere durch folgenden Gegenstand bzw. im Rahmen folgender Tätigkeitsfelder verwirklicht: Ambulante Förderung und Hilfe zur Erziehung Im Sinne der §§ 27 ff KJHG die sozialarbeiterische Förderung und Begleitung von gesamten Familiensystemen (§ 31 KJHG) sowie einzelner, im Familiensystem lebender Kinder (§ 30 KJHG), Jugendlicher (§ 35 KJHG) und Heranwachsender (§ 41 KJHG) durch geeignetes Fachpersonal im Rahmen des bestehenden Fachkräftegebots des örtlich zuständigen Jugendamtes bzw. des Landesjugendamtes Münster. Ein besonderes Augenmerk liegt des Weiteren auch im Schutzgedanken, insbesondere für das neugeborene und kleine Kind, mit der Fragestellung, ob es im bestehenden Familiensystem verbleiben kann. In diesem Zusammenhang hat sich der Verein die Aufgabe gestellt, notwendige Grundbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen aufmerksam zu kontrollieren, erzieherische Hilfestellungen zu geben und/oder alternativ-realistische Lösungsmöglichkeiten inner- und außerhalb von Familie aufzuzeigen. Das Familienprinzip wird dabei grundsätzlich weiter verfolgt. Gewaltprävention und soziale Gruppenarbeit Organisation und Durchführung von mehrtägigen Deeskalationstrainings in Schulen und anderen Institutionen (z. B. Jugendzentren) sowie für besonders geeignete Gruppen durch gesondert geschulte Fachkräfte. Möglicher Aufbau eines besonderen Gruppenangebots für Kinder und Jugendliche im Nachmittagsbereich im Sinne von sozialem Lernen unter Einbeziehung des Familiensystems. Bereitschaftspflege Unterhaltung einer kurzfristig angelegten stationären Unterbringung in einem professionellen Familiensystem für Kinder bis zu einem Alter von ca. 10 Jahren, bei denen die Lebensperspektive aktuell nicht entschieden ist (Inobhutnahme im Sinne des § 42 KJHG). Sozialpädagogische Lebensgerneinschaften Unterhaltung einer auf Dauer angelegten Unterbringung in einem professionellen Familiensystem, aus dem heraus sich eine soziale Integration und Verselbständigung entwickeln soll (§ 34 KJHG). Anderweitige Unterbringungsmöglichkeiten Entwicklung von geeigneten anderweitigen Unterbringungsmöglichkeiten, wie z. B. familienanaloger Wohngruppe oder Sozialpädagogisch Betreutem Wohnen für adoleszente Jugendliche bzw. Heranwachsende. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für diese satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden. Mittel, die der Gesellschaft von Dritter Seite zufließen (z. B. Spenden), dürfen für den Gesellschaftszweck verwendet werden. Die Gesellschaft begreift sich als Mitglied eines freiheitlich demokratischen Wertesystems: Darauf achtet sie einerseits in der Erziehung anvertrauter Kinder und Jugendlicher, andererseits ist die Anstellung extremistischer Personen ausgeschlossen.
Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Satzung |
---|---|---|---|---|
28.07.2009 Schrader | Horn-Bad Meinberg Geschäftsanschrift: Neuer Teich 15, 32805 Horn-Bad Meinberg | Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 16.07.2009 | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Line eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft ist somit gemeinnützig (tätig). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kindern, Jugendlichen, Heranwachsenden und deren Familiensystemen, insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe: Im Rahmen von flexibel ausgerichteten ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten sollen in der Hauptsache sozial benachteiligte und geschädigte Kinder, Jugendliche und Heranwachsende unter Einbeziehung ihres familiären Umfeldes durch die pädagogische Vermittlung gesellschaftlicher Normen und Werte befähigt werden, (wieder) am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und sich sozial zu integrieren. Zweck der Gesellschaft ist demnach die (Re-) Integration des jungen Menschen bzw. des Familiensystems in die Gemeinschaft unter Berücksichtigung eigener Bedürfnisse und Selbstbestimmung. Ein weiterer Zweck der Gesellschaft liegt in | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. |
Firmendokumente
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 16.07.2009
- Liste der Gesellschafter // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 04.01.2019
- Liste der Gesellschafter // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am <,Aufnahmedatum unbekannt>,
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 15.11.2018
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 05.10.2009
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 16.07.2009
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 15.11.2018
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 05.10.2009
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 16.07.2009
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 3 // Anmeldung vom 15.11.2018
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 3 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 15.11.2018
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 2 // Anmeldung vom 05.10.2009
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 2 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 05.10.2009
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Anmeldung vom 16.07.2009
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 16.07.2009
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am <,Aufnahmedatum unbekannt>,
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 16.07.2009
- Anzeige nach Eingang // 02.01.2019 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 04.01.2019
- Anzeige nach Eingang // 25.11.2018 // Anmeldung vom 15.11.2018
- Anzeige nach Eingang // 25.11.2018 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 15.11.2018
- Anzeige nach Eingang // 28.10.2009 // Anmeldung vom 05.10.2009
- Anzeige nach Eingang // 28.10.2009 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 05.10.2009
- Anzeige nach Eingang // 11.08.2009 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am <,Aufnahmedatum unbekannt>,
- Anzeige nach Eingang // 21.07.2009 // Anmeldung vom 16.07.2009
- Anzeige nach Eingang // 21.07.2009 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 16.07.2009
- Anzeige nach Eingang // 21.07.2009 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 16.07.2009
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Lippe GmbH | GmbH | - | - |
Iuventas-Lippe GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Line eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft ist somit gemeinnützig (tätig). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kindern, Jugendlichen, Heranwachsenden und deren Familiensystemen, insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe: Im Rahmen von flexibel ausgerichteten ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten sollen in der Hauptsache sozial benachteiligte und geschädigte Kinder, Jugendliche und Heranwachsende unter Einbeziehung ihres familiären Umfeldes durch die pädagogische Vermittlung gesellschaftlicher Normen und Werte befähigt werden, (wieder) am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und sich sozial zu integrieren. Zweck der Gesellschaft ist demnach die (Re-) Integration des jungen Menschen bzw. des Familiensystems in die Gemeinschaft unter Berücksichtigung eigener Bedürfnisse und Selbstbestimmung. Ein weiterer Zweck der Gesellschaft liegt in der präventiven Sozialarbeit, dem Schutz von Kindeswohl und Kindesinteresse. Der Zweck der Gesellschaft wird dabei insbesondere durch folgenden Gegenstand bzw. im Rahmen folgender Tätigkeitsfelder verwirklicht: Ambulante Förderung und Hilfe zur Erziehung Im Sinne der §§ 27 ff KJHG die sozialarbeiterische Förderung und Begleitung von gesamten Familiensystemen (§ 31 KJHG) sowie einzelner, im Familiensystem lebender Kinder (§ 30 KJHG), Jugendlicher (§ 35 KJHG) und Heranwachsender (§ 41 KJHG) durch geeignetes Fachpersonal im Rahmen des bestehenden Fachkräftegebots des örtlich zuständigen Jugendamtes bzw. des Landesjugendamtes Münster. Ein besonderes Augenmerk liegt des Weiteren auch im Schutzgedanken, insbesondere für das neugeborene und kleine Kind, mit der Fragestellung, ob es im bestehenden Familiensystem verbleiben kann. In diesem Zusammenhang hat sich der Verein die Aufgabe gestellt, notwendige Grundbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen aufmerksam zu kontrollieren, erzieherische Hilfestellungen zu geben und/oder alternativ-realistische Lösungsmöglichkeiten inner- und außerhalb von Familie aufzuzeigen. Das Familienprinzip wird dabei grundsätzlich weiter verfolgt. Gewaltprävention und soziale Gruppenarbeit Organisation und Durchführung von mehrtägigen Deeskalationstrainings in Schulen und anderen Institutionen (z. B. Jugendzentren) sowie für besonders geeignete Gruppen durch gesondert geschulte Fachkräfte. Möglicher Aufbau eines besonderen Gruppenangebots für Kinder und Jugendliche im Nachmittagsbereich im Sinne von sozialem Lernen unter Einbeziehung des Familiensystems. Bereitschaftspflege Unterhaltung einer kurzfristig angelegten stationären Unterbringung in einem professionellen Familiensystem für Kinder bis zu einem Alter von ca. 10 Jahren, bei denen die Lebensperspektive aktuell nicht entschieden ist (Inobhutnahme im Sinne des § 42 KJHG). Sozialpädagogische Lebensgerneinschaften Unterhaltung einer auf Dauer angelegten Unterbringung in einem professionellen Familiensystem, aus dem heraus sich eine soziale Integration und Verselbständigung entwickeln soll (§ 34 KJHG). Anderweitige Unterbringungsmöglichkeiten Entwicklung von geeigneten anderweitigen Unterbringungsmöglichkeiten, wie z. B. familienanaloger Wohngruppe oder Sozialpädagogisch Betreutem Wohnen für adoleszente Jugendliche bzw. Heranwachsende. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für diese satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden. Mittel, die der Gesellschaft von Dritter Seite zufließen (z. B. Spenden), dürfen für den Gesellschaftszweck verwendet werden. Die Gesellschaft begreift sich als Mitglied eines freiheitlich demokratischen Wertesystems: Darauf achtet sie einerseits in der Erziehung anvertrauter Kinder und Jugendlicher, andererseits ist die Anstellung extremistischer Personen ausgeschlossen. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 25000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Iuventas-Lippe GmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Horn-Bad Meinberg, Neuer Teich 15, 32805. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Iuventas-Lippe GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Iuventas-Lippe GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .
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