KanAm Grund Institutional Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Große Gallusstraße, 18, 60312, Frankfurt am Main
Kapital: 5000000.00 EUR
Zweck: 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen. 2. Folgende inländischen Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, b) Offene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 278 ff. KAGB, soweit es sich nicht um Hedgefonds oder Dach-Hedegefonds handelt, welche ausschließlich in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: -Immobilien i. S. d. § 1 Absatz 19 Nummer 21 KAGB, - Immobilien-Gesellschaften i. S. d. § 1 Absatz 19 Nummer 22 KAGB, - Bankguthaben i. S. d. § 195 KAGB, - Geldmarktinstrumente i. S. d. §§ 194 und 198 Nummer 2 KAGB, - Investmentanteile i. S. d. § 253 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KAGB, - Wertpapiere i. S. d. § 253 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe a KAGB und - Derivate i. S. d. § 253 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 KAGB. Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff KAGB, welche ausschließlich in die vorstehend unter Buchstabe b) genannten Vermögensgegenstände investieren. 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AIF, die mit den oben genannten Investmentvermögen vergleichbar sind. 4. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: - die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum soweit sie sich ausschließlich auf Vermögensgegenstände bezieht, welche für Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 - 260 KAGB erworben werden dürfen, sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), - Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, - sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 5. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
30.09.2019 Wittmann - Die Gesellschafterversammlung vom 26.09.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 (Einberufung und Beschlüsse des Aufsichtsrats) beschlossen. - - - Fall 35
07.08.2019 Wittmann - - - - - Fall 34
27.04.2018 Zentgraf - - - - - Fall 33
18.01.2018 Zentgraf - - - - - Fall 32
10.02.2017 Krämer - - - - - Fall 31
11.02.2016 Zentgraf - - - - - Fall 30
27.02.2015 Zentgraf - Die Gesellschafterversammlung vom 06.02.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 4 (Dauer, Nachfolge von Todes wegen), 6a (Einziehung von Geschäftsanteilen) und 6b (Abfindung) beschlossen. - - - Fall 28
- genannten Vermögensgegenstände investieren. 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EUAIF und ausländische AIF, die mit den oben genannten Investmentvermögen vergleichbar sind. - - - - -
27.01.2015 Zentgraf - - Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAG - - Fall 27 von Amts wegen zu
- genannten Vermögensgegenstände investieren. 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EUAIF und ausländische AIF, die mit den oben - - - - -
- Offene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 278 ff. KAGB, soweit es swich nicht um Hedgefonds oder Dach-Hedegefonds handelt, welche ausschließlich in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: -Immobilien i. S. d. § 1 Absatz 19 Nummer 21 KAGB, - Immobilien-Gesellschaften i. S. d. § 1 Absatz 19 Nummer 22 KAGB, - Bankguthaben i. S. d. § 195 KAGB, - Geldmarktinstrumente i. S. d. §§ 194 und 198 Nummer 2 KAGB, - Investmentanteile i. S. d. § 253 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KAGB, - Wertpapiere i. S. d. § 253 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe a KAGB und - Derivate i. S. d. § 253 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 KAGB. Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff KAGB, welche ausschließlich in die vorstehend unter , 3 (Immobilien- Sondervermögen und Nebentätigkeiten) und 13 (Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates), 21 (Bekanntmachungen), 23 (Gründungsaufwand) beschlossen. 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAG - - Fall 26
06.01.2015 - Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2014 hat die - - - -
24.04.2014 Pussehl - - - - - Fall 25
09.10.2013 Raab - - - - - Fall 23
15.03.2013 Raab - - - - - Fall 22
14.05.2012 Merz - - - - - Fall 21
- - - - - - Fall 20
24.05.2011 Seidler - - - - - Fall 19
26.01.2011 Seidler - - - - - Fall 17
11.10.2010 Leifert - - - - - Fall 16
16.09.2010 Leifert den Vertrieb von Anteilen, die nach den Vorschriften dieses Gesetzes ausgegeben worden sind oder die nach §§ 130 bis 140 des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2010 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Immobilien-Sondervermögen und Nebentätigkeiten), 6 (Veräußerung/Übertragung/Teilung/Belastung), 12 (Einberufung und Beschlüsse des Aufsichtsrates) und 13 (Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates) beschlossen. sonstige mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und - - Fall 15
- - - - - - Fall 14
08.06.2010 Leifert - - - - - Fall 13
10.05.2010 Leifert - - - - - Fall 12
- den Vertrieb von Anteilen, die nach den Vorschriften dieses Gesetzes ausgegeben worden sind oder die nach §§ 130 bis 140 des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, - sonstige mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbundene Tätigkeiten, d) sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Kapitalanlagegesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform beschränkt ist. - - -
26.02.2010 Leifert Infrastruktur-Sondervermögen gemäß §§ 90 a bis 90 f InvG, Die Gesellschafterversammlung vom 21.01.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Immobilien- Sondervermögen und Nebentätigkeiten) und § 21 (Bekanntmachungen) beschlossen. Spezial-Sondervermögen gemäß §§ 91 bis 95 InvG, wenn für Rechnung dieser Sondervermögen ausschließlich Vermögensgegenstände i.S.d. § 2 Abs. 4 Nr. 2, 4, 5 und 6 sowie nach Maßgabe des § 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 4 und 5 InvG und Derivate zu Absicherungszwecken erworben werden und soweit es sich nicht um Spezial-Sondervermögen in der Form von Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken oder in der Form von Dach- Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken handelt. 2) Die Gesellschaft darf neben der Verwaltung von Sondervermögen folgende - - Fall 11
14.09.2009 Seltmann - - - - - Fall 10
27.01.2009 Schuster - - - - - Fall 9
21.04.2008 Klab - - - - - Fall 8
30.01.2008 Klab - - - - - Fall 7
24.10.2006 Simon - - - - - Anmeldung Blatt 40 Sonderband
19.07.2004 Greiner Frankfurt am Main Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 28.11.2002 1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG). Der Gegenstand der Gesellschaft ist darauf gerichtet, bei ihr eingelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger (Anteilinhaber) nach Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung: 25.06.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Blatt 10 ff. Sonderband
12.07.2023 Hornburg - - - - - Fall 46
04.05.2023 Hack - Die Gesellschafterversammlung vom 09.02.2023 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Anzahl und Wahl der Aufsichtsratsmitglieder) beschlossen. - - - Fall 45
30.05.2022 Wittmann - - - - - Fall 44
- - - - - - Fall 43
13.12.2021 Weber - Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 6a (Einziehung von Geschäftsanteilen) und 6b (Abfindung) - - - -
19.11.2021 Weber - - - - - Fall 42
21.09.2021 Nagel - - - - - Fall 41
15.06.2021 Weber - - - - - Fall 40
- - - - - - Fall 39
11.09.2020 Zentgraf - - - - - Fall 38
15.06.2020 Krämer - - - - - Fall 37
10.01.2020 Zentgraf - - - - - Fall 36

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WealthCap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH GmbH Grünwald Bavariafilmplatz, 8, 82031, Grünwald
KanAm Grund Institutional Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen. 2. Folgende inländischen Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, b) Offene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 278 ff. KAGB, soweit es sich nicht um Hedgefonds oder Dach-Hedegefonds handelt, welche ausschließlich in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: -Immobilien i. S. d. § 1 Absatz 19 Nummer 21 KAGB, - Immobilien-Gesellschaften i. S. d. § 1 Absatz 19 Nummer 22 KAGB, - Bankguthaben i. S. d. § 195 KAGB, - Geldmarktinstrumente i. S. d. §§ 194 und 198 Nummer 2 KAGB, - Investmentanteile i. S. d. § 253 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KAGB, - Wertpapiere i. S. d. § 253 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe a KAGB und - Derivate i. S. d. § 253 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 KAGB. Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff KAGB, welche ausschließlich in die vorstehend unter Buchstabe b) genannten Vermögensgegenstände investieren. 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AIF, die mit den oben genannten Investmentvermögen vergleichbar sind. 4. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: - die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum soweit sie sich ausschließlich auf Vermögensgegenstände bezieht, welche für Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 - 260 KAGB erworben werden dürfen, sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), - Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, - sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 5. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 5000000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von KanAm Grund Institutional Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Frankfurt am Main, Große Gallusstraße 18, 60312. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von KanAm Grund Institutional Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist KanAm Grund Institutional Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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