Keller Grundbau GmbH Zweigniederlassung Leipzig

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
15.01.2007 Buttenmüller - - - Die Eintragungen zu dieser Zweigniederlassung werden ab dem 01.01.2007 nur noch bei dem Gericht der Hauptniederlassung/des Sitzes geführt. Von Amts wegen eingetragen gemäß Artikel 61 Absatz 6 EGHGB. - -
09.09.2002 Buttenmüller - Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2002 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 63.770,00 EUR auf 5.100.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. - - - Gesellschaftsvertrag Bl. 83 ff. SB
16.05.2002 Schumann Leipzig Zweigniederlassung der Firma Keller Grundbau GmbH mit dem Sitz in Offenbach a.M. (Amtsgericht Offenbach a.M. HRB 3417) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 27.12.1948 zuletzt geändert am 31.08.2001 der Fortbetrieb des in Frankfurt am Main unter der Firma Johann Keller betriebenen Unternehmens, nämlich die Übernahme und Ausführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten jeder Art, insbesondere von Tiefbohrungen, Brunnen- und Schachtbauten, Grundwasserabsenkungen, Gründen und Bodenverdichtungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und solche zu erwerben. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die zur Erreichung und des Gesellschaftszwecks angebracht oder nützlich erscheinen, einschließlich des Imports und Exports. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihren Betrieb ganz oder teilweise zu verpachten oder Dritten zur Betriebsführung zu überlassen. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 11. April 1997 und durch Beschluß der Gesellschafterversammlung der AIB Spezialtiefbau GmbH mit Sitz in Maintal (Amtsgericht Hanau, HRB 3138) vom gleichen Tage ist die letztgenannte Gesellschaft aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11. April 1997 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf die übernehmende Keller Grundbau GmbH mit dieser gemäß § 2 Nr. 1 i. V. m. §§ 46 ff. des Umwandlungsgesetzes verschmolzen. Zwischen der Gesellschaft und der Keller Holding GmbH mit Sitz in Offenbach am Main als herrschendem Unternehmen ist am 18. August 1999 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom gleichen Tage zugestimmt hat. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung: 23.02.1992. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.

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