KiTa im Technologiepark Köln gGmbH



Kapital:
25000.00 EUR
Zweck:
1. Die Kita im Technologiepark Köln gGmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der gGmbH ist: -Förderung der Erziehung von Kindern. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: - Errichtung und Unterhaltung von pädagogischen Einrichtungen im Bereich der Kinder - Jugenderziehung, Errichtung einer Kindertagesstätte. Auf ein pädagogisches Konzeptpapier, das Anlage dieses Gesellschaftsvertrages ist, wird verwiesen. - Bereitstellen von Spiel-, Lehr- und Anschauungsmaterial - Zusammenarbeit mit Eltern - Durchführung von Veranstaltungen im Spiel- und Kulturbereich - Durchführung von sportlichen Veranstaltungen - Durchführung von Bildungsveranstaltungen, Besichtigungen und Ausstellungen - Förderung der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Kita-Gremien, Aufsichtsbehörden, Erzieherinnen und Erziehern sowie der Öffentlichkeit --Werte und Leitlinien - Lernen mit allen Sinnen - Individualität und Gemeinsinn entwickeln - Eigenaktivität und Selbstvertrauen stärken - Sozialverhalten entwickeln und stärken - Kognitive Entwicklung unterstützen - Sprache erlernen - Kreativität fördern - Experimentieren und entdecken - Natur und Umwelt erkunden und erfahren - Bewegungsdrang gezielt unterstützen - Sicherstellung der Verpflegung der Kinder durch die Zubereitung und/oder Verteilung von Mahlzeiten. 3. Die gGmbH ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 4. Mittel der gGmbH dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der gGmbH. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. 5. Die Mitglieder der Gesellschaftsorgane haben Anspruch auf Ersatz der ihnen entstandenen notwendigen Auslagen und Aufwendungen. Für den Zeitaufwand der Mitglieder der Gesellschaftsorgane kann die Gesellschafterversammlung eine in ihrer Höhe angemessene Vergütung beschließen. 6. Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an die Sülzer Minis gGmbH, Sülzburgstraße 179, 50937 Köln, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Satzung |
---|---|---|---|---|
26.08.2015 Schumacher | - | Die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand des Unternehmens) Punkt 7 beschlossen. | - | - |
15.01.2015 Engeland | Köln Geschäftsanschrift: Vitalisstraße 321-323, 50933 Köln | Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2014 | 1. Die Kita im Technologiepark Köln gGmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der gGmbH ist: -Förderung der Erziehung von Kindern. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: - Errichtung und Unterhaltung von pädagogischen Einrichtungen im Bereich der Kinder - Jugenderziehung, Errichtung einer Kindertagesstätte. Auf ein pädagogisches Konzeptpapier, das Anlage dieses Gesellschaftsvertrages ist, wird verwiesen. - Bereitstellen von Spiel-, Lehr- und Anschauungsmaterial - Zusammenarbeit mit Eltern - Durchführung von Veranstaltungen im Spiel- und Kulturbereich - Durchführung von sportlichen Veranstaltungen - Durchführung von Bildungsveranstaltungen, Besichtigungen und Ausstellungen - Förderung der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Kita-Gremien, Aufsichtsbehörden, Erzieherinnen und Erziehern sowie der Öffentlichkeit --Werte und Leitlinien - Lernen mit allen | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. |
Firmendokumente
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 23.06.2015
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 18.12.2014
- Liste der Gesellschafter // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 15.01.2015
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 23.06.2015
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 18.12.2014
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 23.06.2015
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 18.12.2014
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 2 // Anmeldung vom 23.06.2015
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 2 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 23.06.2015
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 2 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 23.06.2015
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Anmeldung vom 18.12.2014
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 18.12.2014
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 15.01.2015
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 18.12.2014
- Anzeige nach Eingang // 24.08.2015 // Anmeldung vom 23.06.2015
- Anzeige nach Eingang // 24.08.2015 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 23.06.2015
- Anzeige nach Eingang // 24.08.2015 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 23.06.2015
- Anzeige nach Eingang // 14.01.2015 // Anmeldung vom 18.12.2014
- Anzeige nach Eingang // 14.01.2015 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 18.12.2014
- Anzeige nach Eingang // 14.01.2015 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 15.01.2015
- Anzeige nach Eingang // 14.01.2015 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 18.12.2014
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KiTa im Technologiepark Köln gGmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen 1. Die Kita im Technologiepark Köln gGmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der gGmbH ist: -Förderung der Erziehung von Kindern. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: - Errichtung und Unterhaltung von pädagogischen Einrichtungen im Bereich der Kinder - Jugenderziehung, Errichtung einer Kindertagesstätte. Auf ein pädagogisches Konzeptpapier, das Anlage dieses Gesellschaftsvertrages ist, wird verwiesen. - Bereitstellen von Spiel-, Lehr- und Anschauungsmaterial - Zusammenarbeit mit Eltern - Durchführung von Veranstaltungen im Spiel- und Kulturbereich - Durchführung von sportlichen Veranstaltungen - Durchführung von Bildungsveranstaltungen, Besichtigungen und Ausstellungen - Förderung der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Kita-Gremien, Aufsichtsbehörden, Erzieherinnen und Erziehern sowie der Öffentlichkeit --Werte und Leitlinien - Lernen mit allen Sinnen - Individualität und Gemeinsinn entwickeln - Eigenaktivität und Selbstvertrauen stärken - Sozialverhalten entwickeln und stärken - Kognitive Entwicklung unterstützen - Sprache erlernen - Kreativität fördern - Experimentieren und entdecken - Natur und Umwelt erkunden und erfahren - Bewegungsdrang gezielt unterstützen - Sicherstellung der Verpflegung der Kinder durch die Zubereitung und/oder Verteilung von Mahlzeiten. 3. Die gGmbH ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 4. Mittel der gGmbH dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der gGmbH. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. 5. Die Mitglieder der Gesellschaftsorgane haben Anspruch auf Ersatz der ihnen entstandenen notwendigen Auslagen und Aufwendungen. Für den Zeitaufwand der Mitglieder der Gesellschaftsorgane kann die Gesellschafterversammlung eine in ihrer Höhe angemessene Vergütung beschließen. 6. Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an die Sülzer Minis gGmbH, Sülzburgstraße 179, 50937 Köln, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 25000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von KiTa im Technologiepark Köln gGmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Köln, Vitalisstraße 321-323, 50933. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von KiTa im Technologiepark Köln gGmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist KiTa im Technologiepark Köln gGmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .
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