Klaus Fischer Stiftung gemeinnützige GmbH



Kapital:
150000.00 EUR
Zweck:
2.1 Die Klaus Fischer Stiftung gemeinnützige GmbH ("Gesellschaft") verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. 2.2. Die Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung a) von Wissenschaft und Forschung, b) der Jugend- und Altenhilfe, c) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, d) des Tierschutzes, e) des (Hunde-) Sports, f) der Heimatplfege, Heimatkunde und Ortsverschönerung, g) des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. 2.3 Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) die Unterstützung und Unterhaltung von aa) Kindergärten, Schulen und anderen Bildungs- sowie Nachhilfeeinrichtungen schwerpunkmäßig in der Region, bb) Alten- und Pflegeheimen, cc) Tierheimen, b) die Gewährung von Stipendien an Schüler, Studenten und Promovierende nach den jeweils geltenden Vergaberichtlinien der Gesellschaft, c) Veranstaltung von (Forschungs-) Wettbewerben, d) Ausschreibung von Forschungsaufträge, e) die Vergabe von Preisen nach den jeweils geltenden Vergaberichtlinien der Gesellschaft, f) Durchführung kultureller, wissenschaftlicher und sportlicher Veranstaltungen, g) individuelle Unterstützung Not leidender uns sozial gefährdeter Kinder und junger Menschen. 2.4 Der Satzungszweck kann daneben auch verwirklicht werden durch die Unterstützung anderer gemeinnütziger Organisationen oder Körperschaften mit gleicher oder ähnlicher Zielrichtung als Fördergesellschaft im Sinne von § 58 Nr. 1 AO, sofern dadurch der Zweck der Gesellschaft gefördert wird und eine Gewähr für die sachgemäße Verwendung der so zugewiesenen Mittel besteht. 2.5. Der Stiftungsrat bestimmt, welche Maßnahmen im Einzelnen aus dem vorstehend in Abs. 2 bis 4 niedergelegten Gesellschaftszweck verfolgt werden und welche Empfänger Leistungen der Gesellschaft erhalten. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Leistungen der Gesellschaft ist nicht gegeben. Ein solcher Rechtsanspruch wird auch nicht durch langjährige Übung begründet. 2.6 Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. 2.7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 2.8 Die Gesellschaft darf niemanden durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch eine unangemessenen hohen Aufwandsentschädigung oder Tätigkeitsvergütung begünstigen. 2.9 Die Geschäfte der Gesellschaft sind in tatsächlicher Hinsicht so zu führen, dass die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gewährleistet wird. 2.10 Keiner der Gesellschafter erlangt mit dem Erwerb von Geschäftsanteilen an dieser Gesellschaft eigenes verwertbares Vermögen. Die Gesellschaft ist vielmehr lediglich ein für die Durchführung ihrer satzungsmäßigen Zwecke geschaffenes Instrument, die Gesellschafter sind Treuhänder dieses Gedankenguts. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mher als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Neuen Gesellschaftern ist beim Erwerb von Geschäftsanteilen ausdrücklich die Verpflichtung zur Einhaltung der sich aus dieser Satzung ergebenden Verpflichtungen aufzuerlegen. 2.11 Es ist vorgesehen, der Gesellschaft neben anderen Zuwendungen Gesellschaftsanteile an der fischer holding GmbH & Co. KG, Waldachtal, ("fiho") zu übertragen.
Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Satzung |
---|---|---|---|---|
30.12.2014 Maurer | Waldachtal Geschäftsanschrift: Klaus Fischer Straße 1, 72178 Waldachtal | Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 23.09.2014 mit Änderung vom 26.11.2014. | Die Förderung der Kinder- und Jugendbildung, insbesondere die Unterstützung von Kindergärten und Schulen schwerpunktmäßig in der Region, sowie die Förderung kultureller Veranstaltungen. | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. |
Firmendokumente
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 29.10.2021
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 26.11.2014
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 23.09.2014
- Liste der Gesellschafter // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 30.12.2014
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 29.10.2021
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 26.11.2014
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 23.09.2014
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 29.10.2021
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 26.11.2014
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 23.09.2014
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 2 // Anmeldung vom 29.10.2021
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 2 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 29.10.2021
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 2 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 29.10.2021
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Anmeldung vom 26.11.2014
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Anmeldung vom 23.09.2014
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 26.11.2014
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 23.09.2014
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 30.12.2014
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 26.11.2014
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 23.09.2014
- Anzeige nach Eingang // 29.10.2021 // Anmeldung vom 29.10.2021
- Anzeige nach Eingang // 29.10.2021 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 29.10.2021
- Anzeige nach Eingang // 29.10.2021 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 29.10.2021
- Anzeige nach Eingang // 19.12.2014 // Anmeldung vom 26.11.2014
- Anzeige nach Eingang // 19.12.2014 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 26.11.2014
- Anzeige nach Eingang // 19.12.2014 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 26.11.2014
- Anzeige nach Eingang // 26.09.2014 // Anmeldung vom 23.09.2014
- Anzeige nach Eingang // 26.09.2014 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 23.09.2014
- Anzeige nach Eingang // 26.09.2014 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 30.12.2014
- Anzeige nach Eingang // 26.09.2014 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 23.09.2014
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Klaus Fischer Stiftung gemeinnützige GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen 2.1 Die Klaus Fischer Stiftung gemeinnützige GmbH ("Gesellschaft") verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. 2.2. Die Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung a) von Wissenschaft und Forschung, b) der Jugend- und Altenhilfe, c) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, d) des Tierschutzes, e) des (Hunde-) Sports, f) der Heimatplfege, Heimatkunde und Ortsverschönerung, g) des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. 2.3 Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) die Unterstützung und Unterhaltung von aa) Kindergärten, Schulen und anderen Bildungs- sowie Nachhilfeeinrichtungen schwerpunkmäßig in der Region, bb) Alten- und Pflegeheimen, cc) Tierheimen, b) die Gewährung von Stipendien an Schüler, Studenten und Promovierende nach den jeweils geltenden Vergaberichtlinien der Gesellschaft, c) Veranstaltung von (Forschungs-) Wettbewerben, d) Ausschreibung von Forschungsaufträge, e) die Vergabe von Preisen nach den jeweils geltenden Vergaberichtlinien der Gesellschaft, f) Durchführung kultureller, wissenschaftlicher und sportlicher Veranstaltungen, g) individuelle Unterstützung Not leidender uns sozial gefährdeter Kinder und junger Menschen. 2.4 Der Satzungszweck kann daneben auch verwirklicht werden durch die Unterstützung anderer gemeinnütziger Organisationen oder Körperschaften mit gleicher oder ähnlicher Zielrichtung als Fördergesellschaft im Sinne von § 58 Nr. 1 AO, sofern dadurch der Zweck der Gesellschaft gefördert wird und eine Gewähr für die sachgemäße Verwendung der so zugewiesenen Mittel besteht. 2.5. Der Stiftungsrat bestimmt, welche Maßnahmen im Einzelnen aus dem vorstehend in Abs. 2 bis 4 niedergelegten Gesellschaftszweck verfolgt werden und welche Empfänger Leistungen der Gesellschaft erhalten. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Leistungen der Gesellschaft ist nicht gegeben. Ein solcher Rechtsanspruch wird auch nicht durch langjährige Übung begründet. 2.6 Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. 2.7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 2.8 Die Gesellschaft darf niemanden durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch eine unangemessenen hohen Aufwandsentschädigung oder Tätigkeitsvergütung begünstigen. 2.9 Die Geschäfte der Gesellschaft sind in tatsächlicher Hinsicht so zu führen, dass die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gewährleistet wird. 2.10 Keiner der Gesellschafter erlangt mit dem Erwerb von Geschäftsanteilen an dieser Gesellschaft eigenes verwertbares Vermögen. Die Gesellschaft ist vielmehr lediglich ein für die Durchführung ihrer satzungsmäßigen Zwecke geschaffenes Instrument, die Gesellschafter sind Treuhänder dieses Gedankenguts. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mher als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Neuen Gesellschaftern ist beim Erwerb von Geschäftsanteilen ausdrücklich die Verpflichtung zur Einhaltung der sich aus dieser Satzung ergebenden Verpflichtungen aufzuerlegen. 2.11 Es ist vorgesehen, der Gesellschaft neben anderen Zuwendungen Gesellschaftsanteile an der fischer holding GmbH & Co. KG, Waldachtal, ("fiho") zu übertragen. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 150000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Klaus Fischer Stiftung gemeinnützige GmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Waldachtal, Klaus Fischer Straße 1, 72178. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Klaus Fischer Stiftung gemeinnützige GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Klaus Fischer Stiftung gemeinnützige GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .
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