Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe (KVG) mbH






Kapital:
100000.00 DEM
Zweck:
Die Gesellschaft verfolgt das Hauptziel, als kommunale Planungs- und Organisationsgesellschaft gem. § 3 Regionalisierungsgesetz NW, eine angemessene Verkehrsbedienung für den Kreis Lippe im öffentlichen Personennahverkehr durch ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes Verkehrssystem sicherzustellen und das Angebot weiterzuentwickeln. Die Gesellschaft nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr: 1. Planung und Organisation des Verkehrsangebotes, 2. Aufstellung des Entwurfs des Nahverkehrsplans und dessen Fortschreibung gem. §§ 8 und 9 LaRegG NW im Namen und für Rechnung des Aufgabenträgers Kreis Lippe, wobei die Rechte der betroffenen Gemeinden nach § 9 (1) Satz 1 und 2 LaRegG NW unberührt bleiben, 3. Auferlegung oder Vereinbarung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen gem. § 3 (2) LaRegG NW (ggf. nach Ausschreibung) im Namen und für Rechnung des Aufgabenträgers Kreis Lippe, 4. Bestellung und Finanzierung zusätzlicher Verkehrsleistungen im Namen und für Rechnung des Aufgabenträgers Kreis Lippe, 5. Hinwirken auf ein koordiniertes Verkehrsangebot im ÖPNV, 6. Verwaltung und Weitergabe von Fördermitteln gem. §§ 12, 13 LaRegG NW im Namen und für Rechnung des Aufgabenträgers Kreis Lippe, 7. Hinwirken auf einheitliche techn. Standards für Fahrzeuge und Haltepunkte, 8. Hinwirken auf eine einheitliche Tarifstruktur, 9. Ermittlung von Daten- und Plaungsgrundlagen, 10. Vertretung der lippischen Interessen gegenüber dem Zweckverband Verkehrsverbund OWL, dem Land NW, den Nachbarkreisen, den Nachbarverbünden sowie den Verkehrsunternehmen, 11. Beratung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, 12. Erarbeitung von Leitlinien für das Marketingkonzept. Die Gesellschafter bringen alle ÖPNV-Angelegenheiten - auch soweit ÖPNV-Aufgaben durch eine Gemeinde im Rahmen des § 4 (1) LaRegG NW selbst durchgeführt werden - im Sinne einer koordinierten Planung und Ausgestaltung des Leistungsangebotes (§ 2 (3) LaRegG NW) in die Gesellschaft ein. Die Einführung neuer oder die wesentliche Änderung bestehender und von der Gesellschaft finanzierter Ortslinien ist nur einvernehmlich mit der betroffenen Gemeinde zulässig. Die besondere Stellung der Städte mit Stadtverkehrsgesellschaften gem. § 3 (1) LaRegG NW bleibt unberührt. Die Gesellschaft kann darüber hinaus weitere Aufgaben im Bereich der Verkehrsplanung und -organisation übernehmen. Die Gesellschaft kann sich auch wirtschaftlich betätigen, insbesondere können Linienverkehr oder Sonerlinienverkehr beantragt, Genehmigungen gehalten oder Betriebsführungen übernommen werden.
Historische Daten
Datum | Adresse |
---|---|
27.10.2010 Rühl | Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Felix-Fechenbach-Str. 5, 32756 Detmold |
Firmendokumente
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 24.09.2008
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 24.09.2008
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 24.09.2008
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 14.09.2008
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 2 // Anmeldung vom 24.09.2008
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 2 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 24.09.2008
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 2 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 24.09.2008
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 2 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 14.09.2008
- Anzeige nach Eingang // 06.10.2008 // Anmeldung vom 24.09.2008
- Anzeige nach Eingang // 06.10.2008 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 24.09.2008
- Anzeige nach Eingang // 06.10.2008 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 24.09.2008
- Anzeige nach Eingang // 06.10.2008 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 14.09.2008
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Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe (KVG) mbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH, das in Lemgo registriert ist. Das Unternehmen ist in den Bereichen Die Gesellschaft verfolgt das Hauptziel, als kommunale Planungs- und Organisationsgesellschaft gem. § 3 Regionalisierungsgesetz NW, eine angemessene Verkehrsbedienung für den Kreis Lippe im öffentlichen Personennahverkehr durch ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes Verkehrssystem sicherzustellen und das Angebot weiterzuentwickeln. Die Gesellschaft nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr: 1. Planung und Organisation des Verkehrsangebotes, 2. Aufstellung des Entwurfs des Nahverkehrsplans und dessen Fortschreibung gem. §§ 8 und 9 LaRegG NW im Namen und für Rechnung des Aufgabenträgers Kreis Lippe, wobei die Rechte der betroffenen Gemeinden nach § 9 (1) Satz 1 und 2 LaRegG NW unberührt bleiben, 3. Auferlegung oder Vereinbarung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen gem. § 3 (2) LaRegG NW (ggf. nach Ausschreibung) im Namen und für Rechnung des Aufgabenträgers Kreis Lippe, 4. Bestellung und Finanzierung zusätzlicher Verkehrsleistungen im Namen und für Rechnung des Aufgabenträgers Kreis Lippe, 5. Hinwirken auf ein koordiniertes Verkehrsangebot im ÖPNV, 6. Verwaltung und Weitergabe von Fördermitteln gem. §§ 12, 13 LaRegG NW im Namen und für Rechnung des Aufgabenträgers Kreis Lippe, 7. Hinwirken auf einheitliche techn. Standards für Fahrzeuge und Haltepunkte, 8. Hinwirken auf eine einheitliche Tarifstruktur, 9. Ermittlung von Daten- und Plaungsgrundlagen, 10. Vertretung der lippischen Interessen gegenüber dem Zweckverband Verkehrsverbund OWL, dem Land NW, den Nachbarkreisen, den Nachbarverbünden sowie den Verkehrsunternehmen, 11. Beratung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, 12. Erarbeitung von Leitlinien für das Marketingkonzept. Die Gesellschafter bringen alle ÖPNV-Angelegenheiten - auch soweit ÖPNV-Aufgaben durch eine Gemeinde im Rahmen des § 4 (1) LaRegG NW selbst durchgeführt werden - im Sinne einer koordinierten Planung und Ausgestaltung des Leistungsangebotes (§ 2 (3) LaRegG NW) in die Gesellschaft ein. Die Einführung neuer oder die wesentliche Änderung bestehender und von der Gesellschaft finanzierter Ortslinien ist nur einvernehmlich mit der betroffenen Gemeinde zulässig. Die besondere Stellung der Städte mit Stadtverkehrsgesellschaften gem. § 3 (1) LaRegG NW bleibt unberührt. Die Gesellschaft kann darüber hinaus weitere Aufgaben im Bereich der Verkehrsplanung und -organisation übernehmen. Die Gesellschaft kann sich auch wirtschaftlich betätigen, insbesondere können Linienverkehr oder Sonerlinienverkehr beantragt, Genehmigungen gehalten oder Betriebsführungen übernommen werden. tätig. Die Registrierungsnummer lautet HRB 4303. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 100000.00 DEM, was die finanzielle Stabilität von Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe (KVG) mbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Detmold, Am Lindenhaus 2, 32657. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe (KVG) mbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe (KVG) mbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region Lemgo und darüber hinaus.
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