Königswinter Industrie Grundstücksverwaltungs GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
04.03.2005 Werner - - - Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.11.2004 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.11.2004 - gemäß § 62 Absatz 1 Satz 1 UmwG ohne Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschäft - mit der Didier-Werke AG mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 2376) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. - Verschmelzungsvertrag Blatt 271-274 Sonderband Verschmelzungsbeschlu ss Blatt 281, 282 Sonderband
06.12.2002 Fuchs Königswinter Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 29.12.1950 zuletzt geändert am 03.04.2000 Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Veräußerung und Verwaltung von industriell genutzten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie von Beteiligungen an Gesellschaften und joint ventures. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland gleichartige oder ähnliche Unternehmen errichten, erwerben oder sich an solchen beteiligen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Aufgrund des Spaltungsplanes vom 3. April 2000 hat die Gesellschaft - übertragender Rechtsträger - einen Teil ihres Vermögens abgespalten und auf die neugegründete Dinova GmbH & Co. KG mit Sitz in Königswinter - Amtsgericht Siegburg HRA 3781 - übertragen, und zwar dergestalt, dass in der DINOVA GmbH, die künftig als Königswinter Industrie Grundstücksverwaltungs GmbH firmiert, lediglich über das Anlagevermögen und die Forderung/Verbindlichkeiten gegen bzw. gegenüber verbundenen Unternehmen verbleibt und der laufende Betrieb zur Herstellung von Farben aus der DINOVA GmbH im Wege der Abspaltung durch Neugründung auf die neu gegründete Personenhandelsgesellschaft unter der Firma Dinova GmbH & Co. KG abgespalten und übertragen wird. Die Spaltung wird mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 1038 Amtsgericht Königswinter getreten. Freigegeben am 04.12.2002. Gesellschaftsvertrag Blatt 193 ff. Sonderband

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