KRAMSKI Stiftung gGmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Heilbronner Straße, 10, 75179, Pforzheim
Kapital: 25000.00 EUR
Zweck: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a. von Wissenschaft und Forschung, b. des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, c. der Jugend- und Altenhilfe, d. Kunst und Kultur, e. der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, f. der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, g. des Tierschutzes, h. des Schutzes von Ehe und Familie, i. des Sports, j. des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, k. Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch (a) Förderung von Projekten und Vorhaben in den genannten Zwecken, (b) Kooperation mit Einrichtung in den genannten Zwecken, (c) Aktivtäten, die der Umsetzung der Zwecke dienlich sind. Die Zwecke werden insgesamt verfolgt. Eine bestimmte Rangfolge zwischen ihnen besteht nicht. Es können auch nur jeweils einzelne Zwecke nach Wahl der Gesellschafterversammlung gefördert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der jederzeit widerruflichen Förderleistungen. Hierüber entscheiden allein die nach dieser Satzung zuständigen Organe. Eine Berufung auf Gleichbehandlung in Bewilligungs- oder Versagungsfällen ist nicht möglich. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft kann die Satzungszwecke auch durch die Beschaffung von Mitteln und deren Weiterleitung für die Verwirklichung der steuerbegünstigter Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts, verwirklichen ( 58 Nr. 1 AO). Sofern die Mittel für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts beschafft werden, muss diese selbst steuerbegünstigt sein. Satzungsänderungen, die den Gesellschaftszweck betreffen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Zusage des zuständigen Finanzamts, wonach die Gemeinnützigkeit auch nach der Satzungsänderung bestehen bleibt.

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KRAMSKI Stiftung gGmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a. von Wissenschaft und Forschung, b. des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, c. der Jugend- und Altenhilfe, d. Kunst und Kultur, e. der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, f. der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, g. des Tierschutzes, h. des Schutzes von Ehe und Familie, i. des Sports, j. des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, k. Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch (a) Förderung von Projekten und Vorhaben in den genannten Zwecken, (b) Kooperation mit Einrichtung in den genannten Zwecken, (c) Aktivtäten, die der Umsetzung der Zwecke dienlich sind. Die Zwecke werden insgesamt verfolgt. Eine bestimmte Rangfolge zwischen ihnen besteht nicht. Es können auch nur jeweils einzelne Zwecke nach Wahl der Gesellschafterversammlung gefördert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der jederzeit widerruflichen Förderleistungen. Hierüber entscheiden allein die nach dieser Satzung zuständigen Organe. Eine Berufung auf Gleichbehandlung in Bewilligungs- oder Versagungsfällen ist nicht möglich. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft kann die Satzungszwecke auch durch die Beschaffung von Mitteln und deren Weiterleitung für die Verwirklichung der steuerbegünstigter Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts, verwirklichen ( 58 Nr. 1 AO). Sofern die Mittel für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts beschafft werden, muss diese selbst steuerbegünstigt sein. Satzungsänderungen, die den Gesellschaftszweck betreffen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Zusage des zuständigen Finanzamts, wonach die Gemeinnützigkeit auch nach der Satzungsänderung bestehen bleibt. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 25000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von KRAMSKI Stiftung gGmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Pforzheim, Heilbronner Straße 10, 75179. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von KRAMSKI Stiftung gGmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist KRAMSKI Stiftung gGmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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