Krusche Lagertechnik AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung
21.09.2016 Kiderlen - - - Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. -
21.06.2016 Buckley - - - Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 17.06.2016 (Az. 62 IN 645/08) nach Schlusstermin aufgehoben worden. Die Gesellschaft bleibt aufgelöst. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschaft wird durch den/die Abwickler vertreten.
09.01.2009 Voigt - - - Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 19.12.2008 (Az. 62 IN 645/08) -
17.11.2008 Voigt - - - Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 13.11.2008 (Az. 2 IN 645/08) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. -
13.03.2008 Kutzer Regensburg Aktiengesellschaft Satzung vom 23.12.1999, zuletzt geändert am 15.12.2003. Die Hauptversammlung vom 27.02.2008 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz, bisher Erding, Amtsgericht München HRB 134060) und 3 (Bekanntmachungen) und 21 (Gerichtsstand) der Satzung beschlossen. Entwicktung, Planung, Konstruktion, Produktion und der Vertrieb von Lager- und Fördertechnik. Die Gesellschaft hat im Wege der Nachgründung mit Vertrag vom 7.12.2000 von dem Aktionär Arnold Krusche verschiedene Vermögensgegenstände, sowie eine Kunden- und Lieferdatei des von ihm in Form eines Einzelunternehmens betriebenen Ingenieur- und Planungsbüros erworben. Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 14.09.2001 zugestimmt. Die Gesellschaft hat am 11.09.2001 mit der "Technologie Beteiligungsfonds Bayern GmbH & Co. KG" mit dem Sitz in München einen Teilgewinnabführungsvertrag geschlossen, wonach diese neben einer erfolgsunabhängigen Vergütung von 8 % per annum eine Beteiligung von 12 % des Jahresüberschusses, mindestens jedoch 4 % und höchstens 10 % der durch sie geleisteten Einlage in Höhe von 755.000,00 EUR sowie eine einmalige Endvergütung in Höhe von 30 % der geleisteten Einlage erhält. Auf die Endvergütung werden nach Maßgabe des Vertrages die jährlichen Gewinnvergütungen in Abzug gebracht. Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 14.09.2001 zugestimmt. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

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