Kupferstädter Bau- und Projektmanagement GmbH






Kapital:
50000.00 EUR
Zweck:
Gegenstand des Unternehmens ist im Rahmen von § 107 Absatz 2 Nummer 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Erbringung von Dienstleistungen insbesondere auf dem Gebiet der Hoch- und Tiefbauplanung, der Bauüberwachung und -durchführung, der Bauleitung, sowie der Bauprojektsteuerung im Rahmen des Wiederaufbaus nach dem Hochwasserereignis vom 14. und 15. Juli 2021 ausschließlich für die Kupferstadt Stolberg (Rhld.). Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie ist berechtigt, sich im Rahmen des § 108 Absatz 6 GO NRW an anderen Unternehmen zu beteiligen, die den gleichen oder einen ähnlichen Gesellschaftszweck verfolgen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Vorschriften der GO NRW und ggf. weitere gemeindewirtschaftsrechtliche Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen uneingeschränkt anzuwenden. Die Gesellschaft ist insbesondere verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen des § 109 GO NRW zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird.
Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Satzung |
---|---|---|---|---|
08.08.2023 Bergmann | Stolberg Geschäftsanschrift: Rathausstr. 11-13, 52222 Stolberg | Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 26.06.2023 | Gegenstand des Unternehmens ist im Rahmen von § 107 Absatz 2 Nummer 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) die Erbringung von Dienstleistungen insbesondere auf dem Gebiet der Hoch- und Tiefbauplanung, der Bauüberwachung und -durchführung, der Bauleitung, sowie der Bauprojektsteuerung im Rahmen des Wiederaufbaus nach dem Hochwasserereignis vom 14. und 15. Juli 2021 ausschließlich für die Kupferstadt Stolberg (Rhld.). Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie ist berechtigt, sich im Rahmen des § 108 Absatz 6 GO NRW an anderen Unternehmen zu beteiligen, die den gleichen oder einen ähnlichen Gesellschaftszweck verfolgen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Vorschriften der GO NRW und ggf. weitere gemeindewirtschaftsrechtliche Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen uneingeschränkt anzuwenden. Die Gesellschaft ist insbesondere verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen des § 109 GO NRW zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass der | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. |
Firmendokumente
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 26.06.2023
- Liste der Gesellschafter // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 08.08.2023
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 26.06.2023
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 26.06.2023
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Anmeldung vom 26.06.2023
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 26.06.2023
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 08.08.2023
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 26.06.2023
- Anzeige nach Eingang // 11.07.2023 // Anmeldung vom 26.06.2023
- Anzeige nach Eingang // 11.07.2023 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 26.06.2023
- Anzeige nach Eingang // 11.07.2023 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 08.08.2023
- Anzeige nach Eingang // 11.07.2023 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 26.06.2023
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Kupferstädter Bau- und Projektmanagement GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH, das in Aachen registriert ist. Das Unternehmen ist in den Bereichen Gegenstand des Unternehmens ist im Rahmen von § 107 Absatz 2 Nummer 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Erbringung von Dienstleistungen insbesondere auf dem Gebiet der Hoch- und Tiefbauplanung, der Bauüberwachung und -durchführung, der Bauleitung, sowie der Bauprojektsteuerung im Rahmen des Wiederaufbaus nach dem Hochwasserereignis vom 14. und 15. Juli 2021 ausschließlich für die Kupferstadt Stolberg (Rhld.). Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie ist berechtigt, sich im Rahmen des § 108 Absatz 6 GO NRW an anderen Unternehmen zu beteiligen, die den gleichen oder einen ähnlichen Gesellschaftszweck verfolgen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Vorschriften der GO NRW und ggf. weitere gemeindewirtschaftsrechtliche Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen uneingeschränkt anzuwenden. Die Gesellschaft ist insbesondere verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen des § 109 GO NRW zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. tätig. Die Registrierungsnummer lautet HRB 26930. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 50000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Kupferstädter Bau- und Projektmanagement GmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Stolberg, Rathausstr. 11-13, 52222. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Kupferstädter Bau- und Projektmanagement GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Kupferstädter Bau- und Projektmanagement GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region Aachen und darüber hinaus.
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