LADR GmbH Medizinisches Versorgungszentrum Mecklenburg-Vorpommern



Kapital:
25000.00 EUR
Zweck:
Die Gesellschaft dient der Gesundheit des einzelnen Menschen und der Bevölkerung. Ziel der Gesellschaft ist es, die regionale ärztliche Versorgung der Bevölkerung möglichst durch DIN ISO zertifizierte bzw. durch nach Qualitätsmanagementkriterien akkreditierte ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte unterschiedlichen Fachgebiets tätig sind, zu erhalten und zu fördern, um eine individuelle und hochqualifizierte ambulant-medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, Synergieeffekte zu schaffen und vorhandene Einsparpotenziale zu nutzen. Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb von fachgebietsübergreifenden und durch approbierte Ärzte geleiteten Gesundheitseinrichtungen und insbesondere Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen und die mit ethischen Grundsätzen des ärztlichen Berufs vereinbar sind. Zu diesem Zweck kann sich die Gesellschaft auch an anderen Gesellschaften beteiligen und weitere Zweigniederlassungen gründen. Die Gesellschaft gewährleistet beim Betrieb der in Absatz 2 dieses Vertrages genannten Gesundheitseinrichtungen die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere 1. dass die Gesellschaft selbst und die für die Gesellschaft tätigen Ärzte und sonstigen Personen das Selbstbestimmungsrecht und die Würde ihrer Patienten respektieren und ihre Privatsphäre achten und die Bestimmungen zur ärztlichen Schweigepflicht und zum Datenschutz einhalten, 2. dass die für die Gesellschaft tätigen Ärzte ihren ärztlichen Beruf nach freiem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit und unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlich, insbesondere berufsrechtlich, aufgestellten Grundsätze einer korrekten ärztlichen Berufsausübung und unter Beschränkung auf ihr jeweiliges Fachgebiet ausüben und insoweit keine Grundsätze anzuerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen zu beachten haben, die mit ihrer ärztlichen Aufgabe oder gesetzlichen Bestimmungen nicht vereinbar sind, oder deren Befolgung sie nicht verantworten können. Die Gesellschaft wird die für sie tätigen Ärzte anhalten, ihren ärztlichen Beruf gewissenhaft auszuüben, dem ihnen bei ihrer Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen und die ihnen nach berufsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen obliegenden Fortbildungspflichten zu erfüllen, 3. dass jeder von der Gesellschaft zur Leitung einer Gesundheitseinrichtung oder einer Fachgebietsabteilung einer solchen Einrichtung bestellte Arzt seinen ärztlichen Beruf eigenverantwortlich und selbständig ausübt und in seiner originären ärztlichen Berufsausübung, insbesondere seiner ärztlichen Verantwortung bei Diagnostik und Therapie, von der Gesellschaft unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist und jeder für die Gesellschaft tätige Arzt in seinen ärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von Nichtärzten entgegenzunehmen und zu beachten hat, 4. dass medizinische Entscheidungen, insbesondere über Diagnostik und Therapie, ausschließlich die für die Gesellschaft tätigen Ärzte treffen, sofern die Ärzte nicht nach ihrem jeweils geltenden Berufsrecht und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen anderen für die Gesellschaft tätigen Angehörigen eines anderen Heilberufes solche Entscheidungen überlassen dürfen, 5. dass das Recht der Patienten, den Arzt frei zu wählen oder zu wechseln, geachtet wird, 6. dass der behandelnde Arzt zur Unterstützung der diagnostischen Maßnahmen oder zur Therapie auch andere als die für die Gesellschaft tätigen Berufsangehörigen hinzuziehen kann und der begründete Wunsch des Patienten, einen weiteren Arzt hinzuzuziehen oder einem anderen Arzt überwiesen zu werden, nicht abgelehnt wird, 7. dass im Zusammenhang mit den ärztlichen Leistungen keine Waren und andere Gegenstände an die Patienten abgegeben werden oder unter Mitwirkung der Gesellschaft und/oder der für die Gesellschaft tätigen Ärzte durch Dritte an die Patienten abgegeben werden sowie sonstige mit dem ärztlichen Beruf unvereinbare gewerbliche Dienstleistungen nicht erbracht werden, soweit nicht die Abgabe des Gegenstandes oder die Dienstleistung wegen ihrer Besonderheit notwendiger Bestandteil der ärztlichen Therapie sind, 8. dass die Gesellschaft und die für die Gesellschaft tätigen Ärzte die jeweils für sie geltenden berufsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten, insbesondere die Pflicht zur Dokumentation, die Regeln zur sachlichen Information der Patienten über die berufliche Tätigkeit der Ärzte, die Regeln zur Erstellung einer Honorarforderung, die Regeln zur Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit der Ärzte bei der Zusammenarbeit mit Dritten und die Regeln zur kooperativen Berufsausübung mit Angehörigen anderer Fachberufe, 9. dass als Gesellschafter nur derjenige aufgenommen wird, der die Voraussetzungen nach § 95 Abs. 1 S. 6 2. Halbsatz SGB V als Leistungsbringer erfüllt.
Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Rechtsverhältnisse | Satzung | Kommentar |
---|---|---|---|---|---|---|
25.05.2022 Lenz | - | - | - | Der mit der ISG Intermed Service GmbH & Co. KG, Geesthacht (Amtsgericht Lübeck, HRA 5869 HL) am 19.07.2010 abgeschlossene und am 23.05.2011 sowie am 04.12.2013 geänderte Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vereinbarung vom 17.05.2022 mit Ablauf des 31.12.2022 aufgehoben. | - | Fall 9 |
07.08.2019 Gödke | Änderung der Geschäftsanschrift: Lauenburger Straße 67, 21502 Geesthacht | - | - | - | - | Fall 8 |
28.05.2019 Eick | - | - | - | - | - | Fall 7 |
22.01.2014 Weers | - | - | - | Der mit der ISG Intermed Service GmbH & Co. KG mit Sitz in Geesthacht (Amtsgericht Lübeck HRA 5869 HL)) am 19.07.2010 abgeschlossene und am 23.05.2011 geänderte Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 04.12.2013 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2013 hat der Änderung zugestimmt. | - | - |
03.03.2010 Freese | Rostock Geschäftsanschrift: Hannes-Meyer-Platz 7, 18146 Rostock | Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 12.01.2010 mit Änderung vom 08.02.2010. | Die Gesellschaft dient der Gesundheit des einzelnen Menschen und der Bevölkerung. Ziel der Gesellschaft ist es, die regionale ärztliche Versorgung der Bevölkerung möglichst durch DIN ISO zertifizierte bzw. durch nach Qualitätsmanagementkriterien akkreditierte ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte unterschiedlichen Fachgebiets tätig sind, zu erhalten und zu fördern, um eine individuelle und hochqualifizierte ambulant- medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, Synergieeffekte zu schaffen und vorhandene Einsparpotenziale zu nutzen. Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb von fachgebietsübergreifenden und durch approbierte Ärzte geleiteten Gesundheitseinrichtungen und insbesondere Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen und die mit ethischen Grundsätzen des | - | Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. | - |
18.06.2013 Gödke | - | - | - | - | - | Beschluss vom 06.06.2013 |
30.06.2011 Freese | - | - | - | Der mit der ISG Intermed Service GmbH § Co. KG mit Sitz in Geesthacht (Amtsgericht Lübeck, HRA 5869 HL) am 19.07.2010 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 23.05.2011 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2011 hat der Änderung zugestimmt. | - | - |
28.07.2010 Freese | - | - | - | Mit der ISG Intermed Service GmbH & Co KG mit Sitz in Geesthacht (Amtsgericht Lübeck, HRA 5869 HL) als herrschendem Unternehmen ist am 19.07.2010 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2010 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug | - | - |
Firmendokumente
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 09.02.2010
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 12.01.2010
- Liste der Gesellschafter // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am <,Aufnahmedatum unbekannt>,
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 17.05.2022
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 02.08.2019
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 24.05.2019
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 13.06.2013
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 29.06.2011
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // 19.07.2010 // Anmeldung vom 19.07.2010
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 08.02.2010
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 12.01.2010
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // 17.05.2022 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 17.05.2022
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 20.01.2014
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 13.06.2013
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // 23.05.2011 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 23.05.2011
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // 19.07.2010 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 19.07.2010
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 08.02.2010
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 12.01.2010
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Sonstige Urkunde / Unterlage // Sonstige Urkunde / Unterlage vom 17.05.2022
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Unternehmensvertrag / Umwandlungsvertrag / sonstiger Vertrag // Unternehmensvertrag / Umwandlungsvertrag / sonstiger Vertrag vom 04.12.2013
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Unternehmensvertrag / Umwandlungsvertrag / sonstiger Vertrag // Unternehmensvertrag / Umwandlungsvertrag / sonstiger Vertrag vom 23.05.2011
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Unternehmensvertrag / Umwandlungsvertrag / sonstiger Vertrag // 19.07.2010 // Unternehmensvertrag / Umwandlungsvertrag / sonstiger Vertrag vom 19.07.2010
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Vertretungsnachweis // 12.07.2010 // Vertretungsnachweis vom 12.07.2010
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Vertretungsnachweis // 14.01.2010 // Vertretungsnachweis vom 14.01.2010
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 8 // Anmeldung vom 17.05.2022
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 8 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 17.05.2022
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 8 // Sonstige Urkunde / Unterlage vom 17.05.2022
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 7 // Anmeldung vom 02.08.2019
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 6 // Anmeldung vom 24.05.2019
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 5 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 20.01.2014
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 5 // Unternehmensvertrag / Umwandlungsvertrag / sonstiger Vertrag vom 04.12.2013
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 4 // Anmeldung vom 13.06.2013
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 4 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 13.06.2013
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 3 // Anmeldung vom 29.06.2011
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 3 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 23.05.2011
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 3 // Unternehmensvertrag / Umwandlungsvertrag / sonstiger Vertrag vom 23.05.2011
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 2 // Anmeldung vom 19.07.2010
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 2 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 19.07.2010
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 2 // Unternehmensvertrag / Umwandlungsvertrag / sonstiger Vertrag vom 19.07.2010
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 2 // Vertretungsnachweis vom 12.07.2010
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Anmeldung vom 08.02.2010
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Anmeldung vom 12.01.2010
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 09.02.2010
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 12.01.2010
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am <,Aufnahmedatum unbekannt>,
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 08.02.2010
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 12.01.2010
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Vertretungsnachweis vom 14.01.2010
- Anzeige nach Eingang // 20.05.2022 // Anmeldung vom 17.05.2022
- Anzeige nach Eingang // 20.05.2022 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 17.05.2022
- Anzeige nach Eingang // 20.05.2022 // Sonstige Urkunde / Unterlage vom 17.05.2022
- Anzeige nach Eingang // 05.08.2019 // Anmeldung vom 02.08.2019
- Anzeige nach Eingang // 24.05.2019 // Anmeldung vom 24.05.2019
- Anzeige nach Eingang // 20.01.2014 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 20.01.2014
- Anzeige nach Eingang // 30.12.2013 // Unternehmensvertrag / Umwandlungsvertrag / sonstiger Vertrag vom 04.12.2013
- Anzeige nach Eingang // 17.06.2013 // Anmeldung vom 13.06.2013
- Anzeige nach Eingang // 17.06.2013 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 13.06.2013
- Anzeige nach Eingang // 29.06.2011 // Anmeldung vom 29.06.2011
- Anzeige nach Eingang // 29.06.2011 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 23.05.2011
- Anzeige nach Eingang // 29.06.2011 // Unternehmensvertrag / Umwandlungsvertrag / sonstiger Vertrag vom 23.05.2011
- Anzeige nach Eingang // 27.07.2010 // Anmeldung vom 19.07.2010
- Anzeige nach Eingang // 27.07.2010 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 19.07.2010
- Anzeige nach Eingang // 27.07.2010 // Unternehmensvertrag / Umwandlungsvertrag / sonstiger Vertrag vom 19.07.2010
- Anzeige nach Eingang // 27.07.2010 // Vertretungsnachweis vom 12.07.2010
- Anzeige nach Eingang // 09.02.2010 // Anmeldung vom 08.02.2010
- Anzeige nach Eingang // 09.02.2010 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 09.02.2010
- Anzeige nach Eingang // 09.02.2010 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 08.02.2010
- Anzeige nach Eingang // 14.01.2010 // Anmeldung vom 12.01.2010
- Anzeige nach Eingang // 14.01.2010 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 12.01.2010
- Anzeige nach Eingang // 14.01.2010 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am <,Aufnahmedatum unbekannt>,
- Anzeige nach Eingang // 14.01.2010 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 12.01.2010
- Anzeige nach Eingang // 14.01.2010 // Vertretungsnachweis vom 14.01.2010
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LADR GmbH Medizinisches Versorgungszentrum Mecklenburg-Vorpommern ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen Die Gesellschaft dient der Gesundheit des einzelnen Menschen und der Bevölkerung. Ziel der Gesellschaft ist es, die regionale ärztliche Versorgung der Bevölkerung möglichst durch DIN ISO zertifizierte bzw. durch nach Qualitätsmanagementkriterien akkreditierte ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte unterschiedlichen Fachgebiets tätig sind, zu erhalten und zu fördern, um eine individuelle und hochqualifizierte ambulant-medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, Synergieeffekte zu schaffen und vorhandene Einsparpotenziale zu nutzen. Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb von fachgebietsübergreifenden und durch approbierte Ärzte geleiteten Gesundheitseinrichtungen und insbesondere Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen und die mit ethischen Grundsätzen des ärztlichen Berufs vereinbar sind. Zu diesem Zweck kann sich die Gesellschaft auch an anderen Gesellschaften beteiligen und weitere Zweigniederlassungen gründen. Die Gesellschaft gewährleistet beim Betrieb der in Absatz 2 dieses Vertrages genannten Gesundheitseinrichtungen die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere 1. dass die Gesellschaft selbst und die für die Gesellschaft tätigen Ärzte und sonstigen Personen das Selbstbestimmungsrecht und die Würde ihrer Patienten respektieren und ihre Privatsphäre achten und die Bestimmungen zur ärztlichen Schweigepflicht und zum Datenschutz einhalten, 2. dass die für die Gesellschaft tätigen Ärzte ihren ärztlichen Beruf nach freiem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit und unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlich, insbesondere berufsrechtlich, aufgestellten Grundsätze einer korrekten ärztlichen Berufsausübung und unter Beschränkung auf ihr jeweiliges Fachgebiet ausüben und insoweit keine Grundsätze anzuerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen zu beachten haben, die mit ihrer ärztlichen Aufgabe oder gesetzlichen Bestimmungen nicht vereinbar sind, oder deren Befolgung sie nicht verantworten können. Die Gesellschaft wird die für sie tätigen Ärzte anhalten, ihren ärztlichen Beruf gewissenhaft auszuüben, dem ihnen bei ihrer Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen und die ihnen nach berufsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen obliegenden Fortbildungspflichten zu erfüllen, 3. dass jeder von der Gesellschaft zur Leitung einer Gesundheitseinrichtung oder einer Fachgebietsabteilung einer solchen Einrichtung bestellte Arzt seinen ärztlichen Beruf eigenverantwortlich und selbständig ausübt und in seiner originären ärztlichen Berufsausübung, insbesondere seiner ärztlichen Verantwortung bei Diagnostik und Therapie, von der Gesellschaft unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist und jeder für die Gesellschaft tätige Arzt in seinen ärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von Nichtärzten entgegenzunehmen und zu beachten hat, 4. dass medizinische Entscheidungen, insbesondere über Diagnostik und Therapie, ausschließlich die für die Gesellschaft tätigen Ärzte treffen, sofern die Ärzte nicht nach ihrem jeweils geltenden Berufsrecht und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen anderen für die Gesellschaft tätigen Angehörigen eines anderen Heilberufes solche Entscheidungen überlassen dürfen, 5. dass das Recht der Patienten, den Arzt frei zu wählen oder zu wechseln, geachtet wird, 6. dass der behandelnde Arzt zur Unterstützung der diagnostischen Maßnahmen oder zur Therapie auch andere als die für die Gesellschaft tätigen Berufsangehörigen hinzuziehen kann und der begründete Wunsch des Patienten, einen weiteren Arzt hinzuzuziehen oder einem anderen Arzt überwiesen zu werden, nicht abgelehnt wird, 7. dass im Zusammenhang mit den ärztlichen Leistungen keine Waren und andere Gegenstände an die Patienten abgegeben werden oder unter Mitwirkung der Gesellschaft und/oder der für die Gesellschaft tätigen Ärzte durch Dritte an die Patienten abgegeben werden sowie sonstige mit dem ärztlichen Beruf unvereinbare gewerbliche Dienstleistungen nicht erbracht werden, soweit nicht die Abgabe des Gegenstandes oder die Dienstleistung wegen ihrer Besonderheit notwendiger Bestandteil der ärztlichen Therapie sind, 8. dass die Gesellschaft und die für die Gesellschaft tätigen Ärzte die jeweils für sie geltenden berufsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten, insbesondere die Pflicht zur Dokumentation, die Regeln zur sachlichen Information der Patienten über die berufliche Tätigkeit der Ärzte, die Regeln zur Erstellung einer Honorarforderung, die Regeln zur Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit der Ärzte bei der Zusammenarbeit mit Dritten und die Regeln zur kooperativen Berufsausübung mit Angehörigen anderer Fachberufe, 9. dass als Gesellschafter nur derjenige aufgenommen wird, der die Voraussetzungen nach § 95 Abs. 1 S. 6 2. Halbsatz SGB V als Leistungsbringer erfüllt. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 25000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von LADR GmbH Medizinisches Versorgungszentrum Mecklenburg-Vorpommern unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Rostock, Lauenburger Straße 67, 21502. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von LADR GmbH Medizinisches Versorgungszentrum Mecklenburg-Vorpommern. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist LADR GmbH Medizinisches Versorgungszentrum Mecklenburg-Vorpommern ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .
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