Laser Finishing Center AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
08.01.2010 Linhardt-Ostler - - - Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 141 a FGG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. - -
21.11.2008 Schmidt - - - Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Fürth vom 14.07.2008 (Az. 2 IN 59/03) nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden. Von Amts wegen eingetragen nach § 32 HGB. - -
14.04.2003 Ilgenfritz - - - Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Fürth vom 01.04.2003 (Az. 1 IN 59/03) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 32 HGB, 263 AktG. - -
14.02.2003 Greiner - - - Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Fürth vom 03.02.2003 (AZ, IN 59/03) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, daß - -
14.01.2003 Dr. Bierlein - Von Amts wegen berichtigt: Die Hauptversammlung vom 06.11.2002 hat außerdem die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die entsprechende Änderung des § 5 der Satzung beschlossen. - - - -
24.09.2002 Trenner Herzogenaurach Aktiengesellschaft Satzung vom 04.04.2000 zuletzt geändert am 16.05.2002 Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Ausstattung und das Betreiben von Einrichtungen in denen die Oberflächen von Stahlformen und sonstigen Gegenständen mit Hilfe der Lasertechnologie geglättet und poliert, komplementäre Formtrennebenenbearbeitung, Formenkantenhärten, Erstellen von Strukturen auf Oberflächen, Auftragsschweißen und sonstige Bearbeitungen vorgenommen werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die für die Erreichung des Gesellschaftszweck dienlich sind und diesen fördern. Sie darf zu diesem Zweck auch andere Unternehmen im In- und Ausland gründen, erwerben oder sich an diesen beteiligen und deren Geschäftsführung übernehmen, Unternehmen oder Betriebe pachten, Unternehmensverträge, insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge, abschließen sowie Zweigniederlassungen und Filialen im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft hat am 11. April 2001 einen Teilgewinnabführungsvertrag mit der tbg Technologie- Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Bonn mit Zustimmung der Hauptversammlung vom 28. März 2001 abgeschlossen. Als Gegenleistung für einen Beteiligungsbetrag von 250.000,- erhält die tbg Technologie-Beteiligungsgesellschaft GmbH auf ihre geleistete Einlage eine vom Jahresergebnis unabhängige Mindestvergütung in Höhe von 7 % p.a. Von den ab Abruf der Einlage an erwirtschafteten Jahresüberschüssen erhält die tbg im übrigen 13 %. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den dem Gericht übergebenen und dort einsehbaren Vertrag verwiesen. Die Gesellschaft hat am 23. Januar 2002 bzw. am 31. Januar 2002 einen Teilgewinnabführungsvertrag mit der tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH der Deutschen Ausgleichsbank mit dem Sitz in Bonn mit Zustimmung der Hauptversammlung vom 23. Januar 2002 abgeschlossen. Als Gegenleistung für den Beteiligungsbetrag von 1.250.000,-- erhält die tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH auf ihre geleistete Einlage eine vom Jahresergebnis unabhängige Mindestvergütung von 8 % p.a. Von den ab Abruf der Einlage an erwirtschafteten Jahresüberschüssen erhält die tbg im übrigen 13 %. Für einen Zeitraum, in dem die tbg mehr als eine Beteiligung an der Gesellschaft hält, erhält sie jedoch neben den jeweiligen Mindestvergütungen von den Jahresüberschüssen nur insgesamt 13 % für alle Beteiligungen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den dem Gericht übergebenen und dort einsehbaren Vertrag verwiesen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung: 05.07.2000. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 181 So.

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