LEAP gGmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Niebuhrstraße, 72, 10629, Berlin
Registrierungsort Registrierungsort: Berlin
Registerindex Registerindex: 10629
Registernummer Registernummer: HRB 176251 B
Kapital: 25000.00 EUR
Zweck: Zweck der Gesellschaft ist die ideelle und finanzielle Förderung zeitgenössischer Kunst und künstlerischen Schaffens, von Kunstprojekten auf dem Gebiet der Gegenwartskunst und der Vermittlung zeitgenössischer Kunst und Kultur an weitere Bevölkerungskreise. Die Förderung der zeitgenössischen Kunst und Kultur erfolgt im Geiste der europäischen Integration und Völkerverständigung. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwirklichung der in § 3 dieses Vertrages genannten Zwecke. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben und Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Zweck des Unternehmens unmittelbar zu fördern. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung". Sie kann ihre Zwecke auch im Ausland verwirklichen, sofern die Gemeinnützigkeit ihres Wirkens nicht in Frage gestellt wird. Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur, von der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, von internationaler Gesinnung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht insbesondere durch: Förderung von zeitgenössischen Künstlern und künstlerischen Vereinigungen zur Förderung neuer Arbeiten, Projekte, Workshops oder zur Förderung ihrer künstlerischen Entfaltung und Entwicklung durch zweckgebundene Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO an als steuerbegünstigt anerkannte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung von Kunst und Kultur, z.B. durch Finanzierung der Anschaffung bestimmter Arbeiten/Projekte im musealen oder öffentlichen Raum durch diese Körperschaften, Erwerb und Sicherung von zeitgenössischen Kunstwerken zur Weitergabe an öffentliche Kunstsammlungen, Museen und Galerien, die selbst als steuerbegünstigte Körperschaften anerkannt oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, zur Förderung von Kunst und Kultur und zur Teilhabe der Öffentlichkeit, z.B. im Rahmen einer öffentlichen Aufführung oder Ausstellung (z.B. Beauftragung von Werkschauen, "performances" oder "happenings" etc.). Die Körperschaft wird dabei als Förderkörperschaft i.S.d § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO tätig. Bei Erteilung eines Auftrags werden andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts als Hilfspersonen i.S.d. Absatz 7 (§ 57 Abs. 1 Satz 2 AO) tätig, Förderung der Verbreitung zeitgenössischer bildender Kunst durch Unterstützung von Initiativen von überregionaler Bedeutung, die das Ziel haben, öffentliches Interesse und Verständnis für die zeitgenössische Kunst zu wecken und zu fördern. Dies kann beispielsweise durch die Förderung von Modellprojekten (z.B. Künstlerhäuser, Artotheken, Kunstvereine oder auch Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung) erfolgen. Es sollen daneben auch Modellveranstaltungen und -projekte gefördert werden, die den Kontakt zwischen Künstler und Publikum verbessern. Dies schließt neue Ausstellungsformen ein. Die finanzielle Förderung solcher Modellprojekte erfolgt durch Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO an als steuerbegünstigt anerkannte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung von Kunst und Kultur, (Mit-)Finanzierung der Arbeiten oder der Organisation für Veranstaltungen (u.a. Werkschauen, happenings oder Vorträge) oder Ausstellungen zeitgenössischer (internationaler) Künstler, die der Völkerverständigung dienen, sowie die Vermittlung deutscher zeitgenössischer Kunst im Ausland und ausländischer zeitgenössischer Kunst im Inland durch Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO an als steuerbegünstigt anerkannte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung von Kunst und Kultur, Dokumentation der zeitgenössischen Kunst, z.B. durch die Edition von Katalogen, Dokumentationen, Werkmonographien etc. zur Information der Öffentlichkeit, Schaffung von Zugang zu zeitgenössischer Kunst durch die Organisation und Durchführung von Besuchen in Ausstellungen öffentlicher Einrichtungen und durch die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, in welchen Arbeiten und Projekte zeitgenössischer Kunst ausgestellt und erlebbar sind, Finanzierung und/oder Durchführung von Projekten und Workshops mit zeitgenössischen Künstlern und Kindern und Jugendlichen sowie mit Studenten, z.B. in Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche oder mit Universitäten, Kunstakademien oder Fachhochschulen. Dies kann auch durch Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO an als steuerbegünstigt anerkannte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung der steuerbegünstigten Zwecke gemäß § 2 dieses Gesellschaftsvertrages erfolgen, Finanzierung und/oder Veranstaltung von Lesungen und Vorträgen über inländische und ausländische zeitgenössische Kunst. Dies umfasst auch die Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO an steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung der steuerbegünstigten Zwecke gemäß § 2 dieses Gesellschaftsvertrages. Förderung von zeitgenössischen nationalen und internationalen Künstlern durch die Vergabe von Stipendien, Auslobung eines Preises zur Förderung neuer Arbeiten, Projekte, Workshops oder zur Förderung ihrer künstlerischen Entfaltung und Entwicklung. Die Vergabe der Stipendien oder die Auslobung eines Preises erfolgt dabei nach öffentlich zugänglichen Vergaberichtlinien, die auf der Homepage der Körperschaft veröffentlicht werden. Es wird sichergestellt, dass die Allgemeinheit über die Stipendien und die Auslobung des Preises informiert wird (z.B. durch Veröffentlichung auf der Homepage der Körperschaft).

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Satzung
04.10.2021 Schmidt - . - -
16.03.2020 Schmidt - und § 5 (Stamm- kapital und Geschäftsanteile). - -
26.04.2017 Dr. Lang - Durch Beschluss der Gesellschaf- terversammlung vom 04.04.2017 ist der Gesellschaftsvertrag geän- dert in § 3 (Gemeinnützigkeit). Zweck der Gesellschaft ist die ideelle und finanzielle Förderung zeitgenössischer Kunst und künst- lerischen Schaffens, von Kunst- -
- - - Förderung der Verbreitung zeitgenössischer bildender Kunst durch Unterstützung von Initia- tiven von überregionaler Bedeu- tung, die das Ziel haben, öffent- liches Interesse und Verständ- nis für die zeitgenössische Kunst zu wecken und zu fördern. Dies kann beispielsweise durch die Förderung von Modellprojekten (z.B. Künstlerhäuser, Artotheken, Kunstvereine oder auch Einrich- tungen der Jugend- und Erwach- senenbildung) erfolgen. Es sol- len daneben auch Modellveran- staltungen und -projekte geför- dert werden, die den Kontakt zwi- schen Künstler und Publikum ver- bessern. Dies schließt neue Aus- stellungsformen ein. Die finan- zielle Förderung solcher Modell- projekte erfolgt durch Mittelwei- -
- Akquisition und Sicherung von zeitgenössischen Kunstwerken zur Weitergabe an öffentliche Kunst- sammlungen, Museen und Galeri- en, die selbst als steuerbegünstig- te Körperschaften anerkannt oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, zur Förderung von Kunst und Kultur und zur Teil- habe der Öffentlichkeit, z.B. im Rahmen einer öffentlichen Auf- führung oder Ausstellung (z.B. Beauftragung von Werkschau- en, "performances" oder "hap- penings" etc.). Die Körperschaft wird dabei als Förderkörperschaft i.S.d § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO tä- tig. Bei Erteilung eines Auftrags werden andere steuerbegünstig- te Körperschaften oder Körper- - - -
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25.04.2016 Melchior Berlin Geschäftsanschrift: c/o Böhm, Niebuhrstraße 72, 10629 Berlin Gesellschaft mit beschränkter Haf- tung Gesellschaftsvertrag vom: 21.04.2016 Zweck der Gesellschaft ist die ideelle und finanzielle Förderung zeitgenössischer Kunst und künst- lerischen Schaffens, von Kunst- projekten auf dem Gebiet der Ge- genwartskunst und der Vermitt- lung zeitgenössischer Kunst und Kultur an weitere Bevölkerungs- kreise. Die Förderung der zeitge- nössischen Kunst und Kultur er- folgt im Geiste der europäischen Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaft- lich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Ge- meinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

Firmendokumente

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w.i.r. gGmbH GmbH Aurich Kornkamp, 1, 26605, Aurich
LEAP gGmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH, das in Berlin registriert ist. Das Unternehmen ist in den Bereichen Zweck der Gesellschaft ist die ideelle und finanzielle Förderung zeitgenössischer Kunst und künstlerischen Schaffens, von Kunstprojekten auf dem Gebiet der Gegenwartskunst und der Vermittlung zeitgenössischer Kunst und Kultur an weitere Bevölkerungskreise. Die Förderung der zeitgenössischen Kunst und Kultur erfolgt im Geiste der europäischen Integration und Völkerverständigung. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwirklichung der in § 3 dieses Vertrages genannten Zwecke. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben und Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Zweck des Unternehmens unmittelbar zu fördern. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung". Sie kann ihre Zwecke auch im Ausland verwirklichen, sofern die Gemeinnützigkeit ihres Wirkens nicht in Frage gestellt wird. Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur, von der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, von internationaler Gesinnung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht insbesondere durch: Förderung von zeitgenössischen Künstlern und künstlerischen Vereinigungen zur Förderung neuer Arbeiten, Projekte, Workshops oder zur Förderung ihrer künstlerischen Entfaltung und Entwicklung durch zweckgebundene Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO an als steuerbegünstigt anerkannte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung von Kunst und Kultur, z.B. durch Finanzierung der Anschaffung bestimmter Arbeiten/Projekte im musealen oder öffentlichen Raum durch diese Körperschaften, Erwerb und Sicherung von zeitgenössischen Kunstwerken zur Weitergabe an öffentliche Kunstsammlungen, Museen und Galerien, die selbst als steuerbegünstigte Körperschaften anerkannt oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, zur Förderung von Kunst und Kultur und zur Teilhabe der Öffentlichkeit, z.B. im Rahmen einer öffentlichen Aufführung oder Ausstellung (z.B. 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Die finanzielle Förderung solcher Modellprojekte erfolgt durch Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO an als steuerbegünstigt anerkannte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung von Kunst und Kultur, (Mit-)Finanzierung der Arbeiten oder der Organisation für Veranstaltungen (u.a. 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