Lebenshilfe Syke gemeinnützige GmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Hauptstraße, 5, 28857, Syke
Kapital: 25000.00 EUR
Zweck: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. (2) Zweck der Gesellschaft ist a) die Förderung der Hilfe von Menschen mit geistiger Behinderung sowie von Menschen, die von Behinderung bedroht sind (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO), b) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), c) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), d) die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. (3) Die Gesellschaft verwirklicht den Gesellschaftszweck nach Absatz (2) insbesondere durch a) den Aufbau, die Unterhaltung, das Betreiben von Tagesstätten, Wohnheimen und anderen Einrichtungen und Diensten für Menschen mit geistiger Behinderung, b) die Durchführung von Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit geistiger Behinderung in ihren Anliegen nach weitgehender gesellschaftlicher Integration und Führung eines selbstbestimmten Lebens, c) die Durchführung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe, d) das Angebot eines praxisorientierten und berufsbezogenen Ausbildungsmoduls in Ergänzung der theoretischen Ausbildung zum Beruf des Heilerziehungspflegers, e) die Förderung aller Maßnahmen, Einrichtungen und Dienste, die eine wirksame Hilfe für Menschen mit geistiger Behinderung aller Altersstufen, deren Eltern, deren sonstigen Angehörigen und Sorgeberechtigten bewirken, f) die Kooperation mit anderen Organisationen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit geistiger Behinderung. (4) Die Gesellschaft kann Einrichtungen und Dienste auch für Menschen ohne Behinderung betreiben oder öffnen, soweit dies aus Gründen der Integration oder auf andere Weise für die Betreuung der Menschen mit geistiger Behinderung förderlich oder hilfreich ist. (5) Im Rahmen ihrer Zwecksetzung kann die Gesellschaft auch weitere steuerbegünstigte Institutionen (Gesellschaften, Stiftungen) gründen oder sich an solchen steuerbegünstigten Institutionen mit vergleichbarer Zielsetzung beteiligen oder deren Mitglied werden. (6) Die Gesellschaft kann ihre Gesellschaftszwecke auch durch die Zuwendung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften zur Verwendung dieser Mittel für steuerbegünstigte Zwecke (§ 58 Nr. 1 Sätze 1 bis 3 AO) sowie die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln (§ 58 Nr. 1 Satz 4 AO) zur ideellen oder finanziellen Förderung der in a) bis d) dieses Abschnitts genannten steuerbegünstigten Zwecke verwirklichen. (7) Die in § 3 Absatz 2 dieses Abschnitts genannten Zwecke werden darüber hinaus jeweils im Einsatz für den steuerbegünstigten Bereich durch die Erbringung von Verwaltungs- und Service-/ Dienstleistungen, Personalgestellungen, Nutzungsüberlassungen und weiteren Kooperationsleistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften verwirklicht bzw. von diesen anderen Körperschaften gegenüber der Gesellschaft erbracht (§ 57 Abs. 3 AO). a) Die Art und Weise der Kooperation umfasst insbesondere: i. Verwaltungsleistungen (u.a. Leitung, Qualitätsmanagement), ii. Nutzungsüberlassungen von Wirtschaftsgütern, insbesondere Fuhrpark- und Raumnutzungen, iii. Pflegedienstleistungen, iv. weitere Unterstützungsleistungen (z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Hausmeisterdienste, IT-Unterstützung), v. musikalische Früherziehung, vi. Ausbildung zum Beruf des Heilerziehungspflegers. b.Kooperationspartner sind insbesondere i. der Lebenshilfe Syke e.V. ii. weitere steuerbegünstigte Körperschaften, soweit deren Zwecke den zuvor genannten entsprechen. Hinsichtlich der steuerbegünstigten Körperschaften ergibt sich eine namentliche Benennung der einzelnen Kooperationspartner aus einer Aufstellung, die der Finanzverwaltung bei Beginn der Kooperation und bei Änderung der Kooperationspartner zusätzlich zur Satzung vorgelegt wird. (8) Die Gesellschaft kann sich zur Verfolgung ihrer Zwecke auch des Einsatzes von Hilfspersonen bedienen.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung
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- die Durchführung von Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit geistiger Behinderung in ihren Anliegen nach weitgehender gesellschaftlicher Integration und Führung eines selbstbestimmten Lebens, - die Durchführung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe, d) das Angebot eines praxisorientierten und berufsbezogenen Ausbildungsmoduls in Ergänzung der theoretischen Ausbildung zum Beruf des Heilerziehungspflegers, e) die Förderung aller Maßnahmen, Einrichtungen und Dienste, die eine wirksame Hilfe für Menschen mit geistiger Behinderung aller Altersstufen, deren Eltern, deren sonstigen Angehörigen und Sorgeberechtigten bewirken, f) die Kooperation mit anderen Organisationen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit geistiger Behinderung. (4) Die Gesellschaft kann Einrichtungen - -
18.11.2022 Wehage die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), Die Gesellschafterversammlung vom 07.11.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand/ Zweck der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie eine Änderung in § 4 (Selbstlosigkeit, Steuerbegünstigung) beschlossen. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), d) die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen - -
27.01.2014 Brezinski - Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft) beschlossen. - - -
08.04.2010 Ocklenburg - Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft) und mit - - Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
22.10.2009 Gonschorek - - - Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 12.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.06.2009 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.06.2009 einen Teil des Vermögens der Lebenshilfe Syke e.V. mit Sitz in Syke (AG Walsrode, VR 110112) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wurde am 22.10.2009 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. -
- - - die Kooperation mit anderen Organisationen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit geistiger - -
19.06.2009 Röbke die Förderung aller Maßnahmen, Einrichtungen und Dienste, die eine wirksame Hilfe für Menschen mit geistiger Behinderung aller Altersstufen, deren Eltern, deren sonstigen Angehörigen und Sorgeberechtigten bewirken, Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 12.03.2009 dieses Abschnitts genannten steuerbegünstigten Zwecke. (2) Die Gesellschaft verfolgt den Gesellschaftszweck nach Absatz (1) insbesondere durch - Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Ist ein Prokurist bestellt, kann er die Gesellschaft gemeinsam mit einem Geschäftsführer vertreten.

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Lebenshilfe Syke gemeinnützige GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. (2) Zweck der Gesellschaft ist a) die Förderung der Hilfe von Menschen mit geistiger Behinderung sowie von Menschen, die von Behinderung bedroht sind (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO), b) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), c) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), d) die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. (3) Die Gesellschaft verwirklicht den Gesellschaftszweck nach Absatz (2) insbesondere durch a) den Aufbau, die Unterhaltung, das Betreiben von Tagesstätten, Wohnheimen und anderen Einrichtungen und Diensten für Menschen mit geistiger Behinderung, b) die Durchführung von Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit geistiger Behinderung in ihren Anliegen nach weitgehender gesellschaftlicher Integration und Führung eines selbstbestimmten Lebens, c) die Durchführung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe, d) das Angebot eines praxisorientierten und berufsbezogenen Ausbildungsmoduls in Ergänzung der theoretischen Ausbildung zum Beruf des Heilerziehungspflegers, e) die Förderung aller Maßnahmen, Einrichtungen und Dienste, die eine wirksame Hilfe für Menschen mit geistiger Behinderung aller Altersstufen, deren Eltern, deren sonstigen Angehörigen und Sorgeberechtigten bewirken, f) die Kooperation mit anderen Organisationen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit geistiger Behinderung. (4) Die Gesellschaft kann Einrichtungen und Dienste auch für Menschen ohne Behinderung betreiben oder öffnen, soweit dies aus Gründen der Integration oder auf andere Weise für die Betreuung der Menschen mit geistiger Behinderung förderlich oder hilfreich ist. (5) Im Rahmen ihrer Zwecksetzung kann die Gesellschaft auch weitere steuerbegünstigte Institutionen (Gesellschaften, Stiftungen) gründen oder sich an solchen steuerbegünstigten Institutionen mit vergleichbarer Zielsetzung beteiligen oder deren Mitglied werden. (6) Die Gesellschaft kann ihre Gesellschaftszwecke auch durch die Zuwendung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften zur Verwendung dieser Mittel für steuerbegünstigte Zwecke (§ 58 Nr. 1 Sätze 1 bis 3 AO) sowie die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln (§ 58 Nr. 1 Satz 4 AO) zur ideellen oder finanziellen Förderung der in a) bis d) dieses Abschnitts genannten steuerbegünstigten Zwecke verwirklichen. (7) Die in § 3 Absatz 2 dieses Abschnitts genannten Zwecke werden darüber hinaus jeweils im Einsatz für den steuerbegünstigten Bereich durch die Erbringung von Verwaltungs- und Service-/ Dienstleistungen, Personalgestellungen, Nutzungsüberlassungen und weiteren Kooperationsleistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften verwirklicht bzw. von diesen anderen Körperschaften gegenüber der Gesellschaft erbracht (§ 57 Abs. 3 AO). a) Die Art und Weise der Kooperation umfasst insbesondere: i. Verwaltungsleistungen (u.a. Leitung, Qualitätsmanagement), ii. Nutzungsüberlassungen von Wirtschaftsgütern, insbesondere Fuhrpark- und Raumnutzungen, iii. Pflegedienstleistungen, iv. weitere Unterstützungsleistungen (z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Hausmeisterdienste, IT-Unterstützung), v. musikalische Früherziehung, vi. Ausbildung zum Beruf des Heilerziehungspflegers. b.Kooperationspartner sind insbesondere i. der Lebenshilfe Syke e.V. ii. weitere steuerbegünstigte Körperschaften, soweit deren Zwecke den zuvor genannten entsprechen. Hinsichtlich der steuerbegünstigten Körperschaften ergibt sich eine namentliche Benennung der einzelnen Kooperationspartner aus einer Aufstellung, die der Finanzverwaltung bei Beginn der Kooperation und bei Änderung der Kooperationspartner zusätzlich zur Satzung vorgelegt wird. (8) Die Gesellschaft kann sich zur Verfolgung ihrer Zwecke auch des Einsatzes von Hilfspersonen bedienen. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 25000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Lebenshilfe Syke gemeinnützige GmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Syke, Hauptstraße 5, 28857. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Lebenshilfe Syke gemeinnützige GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Lebenshilfe Syke gemeinnützige GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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