Leonardo Venture GmbH & Co. KGaA

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: KGaA
Adresse Adresse: Augustaanlage, 32, 68165, Mannheim
Zweck: Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Wagniskapitalbeteiligungen (Venture Capital-Beteiligungen). Die Gesellschaft ist keine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft im Sinne des UBGG. Sie ist kein Kreditinstitut und vermittelt keine Kapitalanlagen.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
22.11.2016 Walter - Die Hauptversammlung vom 07.11.2016 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital, genehmigtes Kapital) - - - -
22.08.2011 Büchner - Die Hauptversammlung vom 16.08.2011 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Hauptversammlung), die Aufhebung von § 15 (Investitionsbeirat) sowie die Neunummerierung der bisherigen §§ 16 und 17 beschlossen. - - - (Fall 30)
30.08.2010 Georg - Die Hauptversammlung vom 17.08.2010 hat die Änderung der Satzung in § 13 Abs. 3 und Abs. 4 (Hauptversammlung) beschlossen. - - - -
20.02.2009 Steinborn Neue Geschäftsanschrift: Augustaanlage 32, 68165 Mannheim - - - Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen ergänzt: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. -
04.12.2007 Steinborn - Der Aufsichtsrat hat am 28.08.2007 mit Nachtrag vom 19.11.2007 die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital, genehmigtes Kapital) beschlossen. Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) ist das Grundkapital durch Beschlüsse der persönlich haftenden Gesellschafterin vom 29.08.2007 und 19.11.2007 um 196.000,00 EUR auf 16.921.751,00 EUR erhöht. Der Aufsichtsrat hat der Kapitalerhöhung mit Beschlüssen vom 28.08.2007 und 19.11.2007 zugestimmt. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. - Die Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin kraft Satzung, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 4.150.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital), beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 2.219.385,00 EUR. - -
24.10.2007 Steinborn - Die am 03.07.2007 beschlossene Kapitalerhöhung ist in Höhe von 6.690.300,00 EUR durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 23.10.2007 die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital, genehmigtes Kapital) beschlossen. - Der Beschluss der Hauptversammlung vom 17.07.2006 zur Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 2.600.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II), ist durch Urteil des Landgerichts - -
- - - - Die Hauptversammlung vom 03.07.2007 hat mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 2.500.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 2.500.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien beschlossen.(Bedingtes Kapital 2007 I) Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Hauptversammlung vom 03.07.2007 hat mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin ferner die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 2.500.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 2.500.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien beschlossen.(Bedingtes Kapital 2007 II) Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. - -
22.08.2007 Steinborn - Die Hauptversammlung vom 03.07.2007 hat mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Bekanntmachungen), § 5 (Grundkapital, genehmigtes Kapital), § 9 (Vergütung der persönlich haftenden Gesellschafterin), § 12 (Einberufung des Aufsichtsrats, Beschlussfassung), § 14 (Hauptversammlung) und § 15 (Gewinnverwendung) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.07.2007 mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin um bis zu 6.690.300,00 EUR auf bis zu - - - -
- - - - Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 4.150.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital ), beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 2.415.385,00 EUR. - -
04.05.2006 Steinborn - Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital ) ist das Grundkapital durch Beschlüsse der persönlich haftenden Gesellschafterin vom 27.12.2005 und 26.04.2006 um 1.734.615,00 EUR auf 10.035.451,00 EUR erhöht. Der Aufsichtsrat hat der Kapitalerhöhung mit Beschlüssen vom 27.12.2005 und 26.04.2006 zugestimmt. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 26.04.2006 die Änderung der Satzung in § 5 ( Grundkapital, genehmigtes Kapital) - - - Geänderte Satzung: Sonderband 3 Blatt 190-200 Beschlüsse der
11.01.2006 Feißt - Aus technischen Gründen neu vorgetragen: Satzung vom 15.09.2000 und 25.10.2000 zuletzt geändert am 04.08.2005 Die Hauptversammlung vom 06. November 2000 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 775.227,-- EUR (Restbetrag aufgrund bisheriger Durchführung) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 17. Juli 2001 hat weiter die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 1.215.266,-- EUR (Restbetrag aufgrund bisheriger Durchführung) beschlossen. (Kapitalerhöhung II) Die Hauptversammlung vom 17. Juli 2001 hat weiter die Erhöhung des bei Durchführung der Kapitalerhöhung II bestehenden Grundkapitals (mindestens 3.099.733,-- EUR, höchstens 4.399.773,-- EUR) um bis 1.192.840,-- EUR (Restbetrag aufgrund bisheriger Durchführung) beschlossen. (Kapitalerhöhung III) Die von der Hauptversammlung am 4.8.2005 beschlossene Kapitalerhöhung ist durchgeführt in Höhe von 4.958.301,-- EUR. (Restbetrag 41.699,-- EUR) - - - -
19.12.2005 Steinborn - Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat haben am 21.11.2005 die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital, genehmigtes Kapital) beschlossen. Aufgrund der am 17.07.2001 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital IV) ist das Grundkapital um 37.000 EUR auf 8.300.836 erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Das Grundkapital ist auf 8.300.836,00 EUR erhöht. - Die in der Satzung enthaltenen Ermächtigungen der persönlich haftenden Gesellschafterin, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I-IV), sind aufgehoben. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist kraft Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe - Geänderte Satzung: Sonderband 3 Blatt 141-151 Aufsichtsratsbeschluss: Sonderband 3 Blatt 129-132 Beschluss der persönlich haftenden Gesellschafterin: Sonderband 3 Blatt 134-137
27.10.2005 Gumbrich Mannheim Kommanditgesellschaft auf Aktien Satzung vom 15.09.2000 und 25.10.2000 zuletzt geändert am 04.08.2005 Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Wagniskapitalbeteiligungen (Venture Capital-Beteiligungen). Die Gesellschaft ist keine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft im Sinne des UBGG. Sie ist kein Kreditinstitut und vermittelt keine Kapitalanlagen. Die Hauptversammlung vom 06. November 2000 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 775.227,-- EUR (Restbetrag aufgrund bisheriger Durchführung) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 17. Juli 2001 hat weiter die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 1.215.266,-- EUR (Restbetrag aufgrund bisheriger Durchführung) beschlossen. (Kapitalerhöhung II) Die Hauptversammlung vom 17. Juli 2001 hat weiter die Erhöhung des bei Durchführung der Kapitalerhöhung II bestehenden Grundkapitals (mindestens 3.099.733,-- EUR, höchstens 4.399.773,-- EUR) um bis 1.192.840,-- EUR (Restbetrag aufgrund bisheriger Durchführung) beschlossen. (Kapitalerhöhung III) Die Hauptversammlung vom 04.08.2005 hat weiter die Erhöhung des bei Durchführung der Kapitalerhöhung bzgl. des genehmigten Kapitals I-IV bestehenden Grundkapitals (mindestens 3.305.535,-- EUR, höchstens 4.743.035,-- EUR) um bis zu 5.000.000,-- EUR auf bis zu höchstens 9.743.035,-- EUR beschlossen. Genehmigtes Kapital I (§ 5 Abs. 4 der Satzung): Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 01.09.2005 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlage einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 25.000,-- EUR zu erhöhen. Die persönlich haftende Gesellschafterin entscheidet - Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.10.2005. Tag der ersten Eintragung: 06.11.2000 Hauptversammlungsbes chlüsse: Sonderband 3 Blatt 9-50 Satzung: Sonderband 3 Blatt 51-61
28.10.2005 Feißt - Aus technischen Gründen neu vorgetragen: Die Hauptversammlung vom 06. November 2000 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 775.227,-- EUR (Restbetrag aufgrund bisheriger Durchführung) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 17. Juli 2001 hat weiter die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 1.215.266,-- EUR (Restbetrag aufgrund bisheriger Durchführung) beschlossen. (Kapitalerhöhung II) - - - Geänderte Satzung: Sonderband 3 Blatt 100-110 Änderungsbeschluss: Sonderband 3

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