LICHTBLICK Berufliche Integration Behinderter Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Friedrich-Wilhelm-Straße, 39, 37269, Hessisch Lichtenau
Kapital: 30000.00 EUR
Zweck: (l) Zweck der Gesellschaft ist Behindertenhilfe mit dem Ziel der beruflichen und sozialen Integration von Schwerbehinderten durch die Beschäftigung von Menschen, welche Patienten oder Betreute in Behinderteneinrichtungen sind oder waren und infolge ihrer Behinderung in der Regel keine Möglichkeit haben, andere Arbeitsplätze zu finden. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Behindertenhilfe. Dieser Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Aufgaben: a) Herstellung und Vertrieb von Büromaterialien unter Einschluss der Erbringung von Druckerzeugnissen, b) Erledigung von Schreibaufträgen, c) Durchführung von EDV-Arbeiten, d) Bearbeitung von Archiv-Material, e) Durchführung von Leasing-Geschäften, f) alle sonstigen Arbeiten, bei denen Behinderte eingesetzt werden können. Die Gesellschaft bietet den schwerbehinderten Menschen Beschäftigung und arbeitsbegleitende Betreuung an. Soweit erforderlich, auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder die Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einen Betrieb oder einer Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sowie geeignete Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine Beschäftigung in einem Integrationsprojekt. Darüber hinaus wird der Satzungszweck verwirklicht durch das planmäßige und arbeitsteilige Zusammenwirken mit anderen Körperschaften, welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung erfüllen. In Ausgestaltung dieses Zusammenwirkens arbeitet die Körperschaft arbeitsteilig zusammen mit a) dem LICHTENAU e.V. Orthopädische Klinik und Rehabilitationszentrum der Diakonie mit Sitz in Hessisch Lichtenau, der Räumlichkeiten an die Körperschaft zwecks Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke überlässt sowie die nachstehend näher bezeichneten Dienst- und Verwaltungsleistungen gegenüber der Körperschaft erbringt: aa. Allgemeine Verwaltungs- und Geschäftsführungsleistungen (z.B. Personalwirtschaft, Buchhaltung, Finanzwirtschaft, Sekretariatsarbeiten, Versicherungen, Leistungsabrechnung, Telefonzentrale, Öffentlichkeitsarbeit) ba. Hauswirtschaftliche Leistungen und Hausmeisterdienst ca. Reinigungs- und Küchenleistungen da. Leistungen im Bereich Technik und Medizintechnik ea. Arbeitsmedizinische und betriebsärztliche Leistungen sowie Leistungen im betrieblichen Gesundheitsmanagement fa. Controlling ga. IT- und EDV-Leistungen ha. Qualitätsmanagement sowie ia. sonstige damit in Zusammenhang stehende Leistungen. b) der LISA LICHTENAU-Service-Agentur GmbH mit Sitz in Hessisch Lichtenau, welche Personalgestellungsleistungen, z.B. im Bereich Pflege, Gebäudereinigung und Gebäudetechnik, hauswirtschaftliche Versorgung, Transport- und Beförderungsdienste, Verwaltungsdienstleistungen, Materialversorgung und Sekretariats- und Schreibdienste, gegenüber der Körperschaft erbringt. Das planmäßige und arbeitsteilige Zusammenwirken im vorstehenden Sinne erfolgt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Gesellschaft ihren Tätigkeitsschwerpunkt allein auf die Erfüllung ihrer originären satzungsgemäßen Aufgaben ausrichten möchte und zudem die vorstehend bezeichneten Dienst- und Verwaltungsleistungen mit eigenen Ressourcen nicht so effizient und professionell erbringen kann, insoweit trägt das arbeitsteilige und koordinierte Zusammenwirken mit dem LICHTENAU e.V., mit der LISA LICHTENAU-Service-Agentur GmbH sowie mit der Orthopädische Klinik Hessisch Lichtenau gGmbH maßgeblich dazu bei, dass die Gesellschaft die Behindertenhilfe zielgerichteter und nachhaltiger fördern kann. (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten, § 58 Nr. 1 Abgabenordnung bleibt hiervon unberührt. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (6) Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft an den LICHTENAU e.V. Orthopädische Klinik und Rehabilitationszentrum der Diakonie, der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Satzung Kommentar
- - - - - -
19.03.2007 Grosche - Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie §§ 7, 9-18 beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2006 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 13.03.2007 hat eine Erhöhung des Stammkapitals um 4.435,41 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 beschlossen. Zweck der Gesellschaft ist Behindertenhilfe mit dem Ziel der beruflichen und sozialen Integration von Schwerbehinderten durch die Beschäftigung von Menschen, welche Patienten oder Betreute in Behinderteneinrichtungen sind oder waren und infolge ihrer Behinderung in der Regel keine Möglichkeit haben andere Arbeitsplätze zu finden. - -
10.10.2005 Grosche - Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 20.09.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 Abs. 2 (Bezeichnung der alleinigen Gesellschafterin) beschlossen. Zweck der Gesellschaft ist Behindertenhilfe mit dem Ziel der beruflichen und sozialen Integration von Schwerbehinderten durch die Beschäftigung von Menschen, welche Patienten oder Betreute in Behinderteneinrichtungen sind oder waren und infolge ihrer Behinderung in der Regel - Anmeldungen Blatt 56, 67 Sonderband Gesellschaftsvertrag
24.05.2004 Drescher Hessisch Lichtenau Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 07.01.1992 zuletzt geändert am 27.02.1992 Zweck der Gesellschaft ist Behindertenhilfe mit dem Ziel der beruflichen und sozialen Integration von Schwerbehinderten durch die Beschäftigung von Menschen, welche Patienten oder Betreute in Behinderteneinrichtungen sind oder waren und infolge ihrer Behinderung in der Regel keine Möglichkeit haben andere Arbeitsplätze zu finden. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Tag der ersten Eintragung: 29.04.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Blatt 16 ff. Sonderband Beschluss Blatt 20 Sonderband
- - - - - Fall 4
31.05.2010 Leistner - - - - Von Amts wegen nachgetragen aufgrund Anmeldung vom 11.12.2006.

Firmendokumente

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LICHTBLICK Berufliche Integration Behinderter Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen (l) Zweck der Gesellschaft ist Behindertenhilfe mit dem Ziel der beruflichen und sozialen Integration von Schwerbehinderten durch die Beschäftigung von Menschen, welche Patienten oder Betreute in Behinderteneinrichtungen sind oder waren und infolge ihrer Behinderung in der Regel keine Möglichkeit haben, andere Arbeitsplätze zu finden. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Behindertenhilfe. Dieser Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Aufgaben: a) Herstellung und Vertrieb von Büromaterialien unter Einschluss der Erbringung von Druckerzeugnissen, b) Erledigung von Schreibaufträgen, c) Durchführung von EDV-Arbeiten, d) Bearbeitung von Archiv-Material, e) Durchführung von Leasing-Geschäften, f) alle sonstigen Arbeiten, bei denen Behinderte eingesetzt werden können. Die Gesellschaft bietet den schwerbehinderten Menschen Beschäftigung und arbeitsbegleitende Betreuung an. Soweit erforderlich, auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder die Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einen Betrieb oder einer Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sowie geeignete Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine Beschäftigung in einem Integrationsprojekt. Darüber hinaus wird der Satzungszweck verwirklicht durch das planmäßige und arbeitsteilige Zusammenwirken mit anderen Körperschaften, welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung erfüllen. In Ausgestaltung dieses Zusammenwirkens arbeitet die Körperschaft arbeitsteilig zusammen mit a) dem LICHTENAU e.V. Orthopädische Klinik und Rehabilitationszentrum der Diakonie mit Sitz in Hessisch Lichtenau, der Räumlichkeiten an die Körperschaft zwecks Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke überlässt sowie die nachstehend näher bezeichneten Dienst- und Verwaltungsleistungen gegenüber der Körperschaft erbringt: aa. Allgemeine Verwaltungs- und Geschäftsführungsleistungen (z.B. Personalwirtschaft, Buchhaltung, Finanzwirtschaft, Sekretariatsarbeiten, Versicherungen, Leistungsabrechnung, Telefonzentrale, Öffentlichkeitsarbeit) ba. Hauswirtschaftliche Leistungen und Hausmeisterdienst ca. Reinigungs- und Küchenleistungen da. Leistungen im Bereich Technik und Medizintechnik ea. Arbeitsmedizinische und betriebsärztliche Leistungen sowie Leistungen im betrieblichen Gesundheitsmanagement fa. Controlling ga. IT- und EDV-Leistungen ha. Qualitätsmanagement sowie ia. sonstige damit in Zusammenhang stehende Leistungen. b) der LISA LICHTENAU-Service-Agentur GmbH mit Sitz in Hessisch Lichtenau, welche Personalgestellungsleistungen, z.B. im Bereich Pflege, Gebäudereinigung und Gebäudetechnik, hauswirtschaftliche Versorgung, Transport- und Beförderungsdienste, Verwaltungsdienstleistungen, Materialversorgung und Sekretariats- und Schreibdienste, gegenüber der Körperschaft erbringt. Das planmäßige und arbeitsteilige Zusammenwirken im vorstehenden Sinne erfolgt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Gesellschaft ihren Tätigkeitsschwerpunkt allein auf die Erfüllung ihrer originären satzungsgemäßen Aufgaben ausrichten möchte und zudem die vorstehend bezeichneten Dienst- und Verwaltungsleistungen mit eigenen Ressourcen nicht so effizient und professionell erbringen kann, insoweit trägt das arbeitsteilige und koordinierte Zusammenwirken mit dem LICHTENAU e.V., mit der LISA LICHTENAU-Service-Agentur GmbH sowie mit der Orthopädische Klinik Hessisch Lichtenau gGmbH maßgeblich dazu bei, dass die Gesellschaft die Behindertenhilfe zielgerichteter und nachhaltiger fördern kann. (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten, § 58 Nr. 1 Abgabenordnung bleibt hiervon unberührt. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (6) Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft an den LICHTENAU e.V. Orthopädische Klinik und Rehabilitationszentrum der Diakonie, der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 30000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von LICHTBLICK Berufliche Integration Behinderter Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Hessisch Lichtenau, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von LICHTBLICK Berufliche Integration Behinderter Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist LICHTBLICK Berufliche Integration Behinderter Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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