M.C.O.-Marketing Co-Operations GmbH Agentur für Medienservice

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
02.09.2009 Krüger - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 141a FGG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - -
05.06.2009 Schoof - - - Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stade (73 IN 141/05) vom 04.05.2009 ist das Insolvenzverfahren eingestellt. - -
21.11.2005 Stöber - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Stade (73 IN 141/05) vom 11.11.2005 ist über das Vermögen der Gesellschaft das - -
05.10.2005 Stöber - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Stade (Az. 73 IN 141/05) vom 20.09.2005 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. - -
29.08.2005 Kaufmann Stade Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 19.08.1997 zuletzt geändert am 29.06.1999 die Vermarktung von Anzeigen sowie die Organisation der Druckvorstufe von Anzeigen auf cooperativer Basis in Autofachzeitschriften und anderen Medien. In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Stade - Insolvenzgericht - vom 21.11.2002 (73 IN 211/2002) ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Von Amts wegen eingetragen. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Stade - Insolvenzgericht - vom 26.11.2002 - 73 IN 211/2002 - der Beschluss vom 21.11.2002 über die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters aufgehoben worden. Von Amts wegen eingetragen. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Änderungsbeschluss Bl. 26, neuer Wortlaut des Gesellschaftsvertr. Bl. 32-35 Sdb. Tag der ersten Eintragung: 30.09.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.08.2005.

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