M.C. Regionalbau GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
21.12.2009 Gallasch - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - -
20.10.2009 Linsel - - - Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Kleve (34 IN 65/00) vom 16.09.2009 ist das Insolvenzverfahren eingestellt (§ 211 InsO). - -
20.09.2004 van Bernum Moers Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 11.05.1999, zuletzt geändert am 07.09.1999 Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung aller Dienst- und Werkleistungen im Hoch-, Tief-, Beton- und Stahlbetonbau, die schlüsselfertige Herstellung von Gebäuden und anderen Bauwerken sowie die Tätigkeit als Generalunternehmer und Generalübernehmer. Der Gesellschaft bleibt vorbehalten, sich Branchen-, Markt- und Wettbewerbsänderungen jederzeit anzupassen. Die Gesellschaft ist berechtigt, darüber hinaus alle Geschäfte zu betreiben, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu übernehmen, zu vertreten oder sich an ihnen zu beteiligen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie Unternehmensverträge, insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge abzuschließen. In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Firma M.C. Regionalbau GmbH in Moers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Kleve vom 24.01.2001 ein Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Absatz 2 Nr. 2 InsO angeordnet worden (34 IN 65/00 und 34 IN 1/01). Von Amts wegen eingetragen. Durch Beschluß des Amtsgerichts Moers vom 24.07.01 ist die Gesellschaft gemäß §§ 19 Abs. 4, 60 Abs. l Nr. 6 GmbHG, 144 b PGG aufgelöst worden. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Tag der ersten Eintragung: 07.10.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 3569 Amtsgericht Geldern getreten. Gesellschaftsvertrag Blatt 52 - 64 Sonderband

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