M&S Markt- und Servicegesellschaft mit beschränkter Haftung

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Vor der Kaserne, 6, 63571, Gelnhausen
Kapital: 52000.00 EUR
Zweck: (1) Gesellschaftszweck ist die Förderung der Bildung und der Behindertenhilfe. Ziel der Gesellschaft ist die arbeitstherapeutische Beschäftigung und berufs- und sozialpädagogische Betreuung von Menschen mit Behinderung mit unterschiedlichen Behinderungsarten, die Bereitstellung von behindertengerechten Arbeitsplätzen, die den besonderen Verhältnissen von Menschen mit Behinderung Rechnung tragen und die Förderung der Eingliederung in den normalen Arbeitsprozess, berufliche Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilhabe entsprechend außerbetriebliche Maßnahmen und Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder in einer Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, sowie geeignete Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine Beschäftigung in einem Integrationsprojekt. Die Gesellschaftszwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Errichtung, den Betrieb und den Unterhalt eines Integrationsunternehmens i.S.d. § 132 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch. Hierzu betreibt und unterhält die Gesellschaft vorrangig Geschäftsfelder auf dem Gebiet des Handels, des Vertriebes und des Veranstaltungsservice. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Diese Beschränkung gilt nicht für Ausschüttungen im Rahmen der Vorschrift § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung an Gesellschafter, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung und der Vornahme der Gewinnausschüttungen als steuerbegünstigte Körperschaften anerkannt sind. Auch andere nach den Vorschriften der Abgabenordnung über die steuerbegünstigten Zwecke geregelten Zuwendungen und Mittelüberlassungen an Gesellschafter sind nur zulässig, wenn diese selbst als steuerbegünstigte Körperschaften anerkannt sind. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an den Verein Behinderten-Werk Main-Kinzig (BMWK) e. V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und/oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat. 2) Die Gesellschaft kann -im Rahmen der gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben der Abgabenordnung- Zweigniederlassungen errichten, sie kann gleichartige oder ähnliche Unternehmungen erwerben, sich an solchen beteiligen und deren Vertretung übernehmen. 3) Die Gesellschaft kann zur Verfolgung ihrer steuerbegünstigten Satzungszwecke mit ihrem Alleingesellschafter, dem Verein Behinderten-Werk Main-Kinzig (BMWK) e.V., und allen Kapitalgesellschaften, an denen der genannte Verein unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, i.S. des § 57 Abs. 3 Satz 1 der Abgabenordnung planmäßig zusammenwirken, sofern die jeweilige Körperschaft im Zeitpunkt des planmäßigen Zusammenwirkens die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt oder auf Grundlage eines Feststellungsbescheids gemäß § 60a AO zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen berechtigt ist, insbesondere durch a. die unentgeltliche oder entgeltliche Nutzungsüberlassung materieller und immaterieller Wirtschaftsgüter sowie b. die unentgeltliche oder entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen, z.B. in den Bereichen Organisation von Warenlieferungen, Begleitung von ausgelagerten Arbeitsplätzen der Werkstätten für behinderte Menschen und Organisation von Warenlagern. Die Kooperationspartner sind in einer gesonderten Aufstellung namentlich zu bezeichnen, die Aufstellung ist dem Finanzamt in der ersten Fassung sowie bei jeder Änderung zum Ende eines Quartals in aktueller Fassung vorzulegen. 4) Zur Verfolgung ihrer steuerbegünstigten Satzungszwecke kann die Gesellschaft mit der Genossenschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Mitte eG (GDW), Kassel, i.S. des § 57 Abs. 3 Satz 1 der Abgabenordnung planmäßig zusammenwirken, sofern die GDW Mitte im Zeitpunkt des planmäßigen Zusammenwirkens die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt oder auf Grundlage eines Feststellungsbescheids gemäß § 60a AO zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen berechtigt ist, namentlich durch Bezug von Dienstleistungen im Bereich der Beschaffung einschließlich der vorhergehenden Evaluierung, Organisation, Koordination und Abwicklung von Aufträgen.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Satzung Kommentar
29.12.2022 Bendig - Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. (1) Gesellschaftszweck ist die Förderung der Bildung und der Behindertenhilfe. Ziel der Gesellschaft ist die arbeitstherapeutische Beschäftigung und berufs- und sozialpädagogische Betreuung von Menschen mit Behinderung mit unterschiedlichen Behinderungsarten, die Bereitstellung von behindertengerechten Arbeitsplätzen, die den besonderen Verhältnissen von Menschen mit Behinderung Rechnung tragen und die Förderung der Eingliederung in den normalen Arbeitsprozess, berufliche Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilhabe entsprechend außerbetriebliche Maßnahmen und Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder in einer Dienststelle - Fall 6
18.05.2011 Bendig - Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2011 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 2 (Gegenstand) beschlossen. Gegenstand geändert, nun: Die Förderung der Bildung und der Behindertenhilfe. Ziel der Gesellschaft ist die arbeitstherapeutische Beschäftigung und berufs- und sozialpädagogische Betreuung von Menschen mit Behinderung mit unterschiedlichen Behinderungsarten, die Bereitstellung von behindertengerechten Arbeitsplätzen, die den besonderen Verhältnissen von Menschen mit Behinderung Rechnung tragen und die Förderung der Eingliederung - Fall 5
14.09.2009 Bendig Ergänzend eingetragen: Geschäftsanschrift: Vor der Kaserne 6, 63571 Gelnhausen - - - Fall 4
13.12.2005 Gersitz - Die Gesellschafterversammlung vom 7.12.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Die arbeitstherapeutische Beschäftigung sowie die berufs- und sozialpädagogische Betreuung und Qualifizierung von schwer vermittelbaren Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung mit dem Ziel der Eingliederung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt - insbesondere von Behinderten mit unterschiedlichen Behinderungsarten durch die Errichtung, Unterhaltung und Bereitstellung von behindertengerechten Ausbildungs- und - Anmeldung Blatt 48ff Sonderband
21.04.2004 Weiß Gelnhausen Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 26.05.2000 zuletzt geändert am 29.09.2000 Die arbeitstherapeutische Beschäftigung sowie die berufs- und sozialpädagogische Betreuung und Qualifizierung von schwer vermittelbaren Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung mit dem Ziel der Eingliederung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt - insbesondere von Behinderten mit unterschiedlichen Behinderungsarten durch die Errichtung, Unterhaltung und Bereitstellung von behindertengerechten Ausbildungs- und Arbeitsplätzen, die den besonderen Verhältnissen von Behinderten Rechnung tragen. Zur Erreichung dieses Geschäftszweckes betreibt und unterhält die Gesellschaft vorrangig Einrichtungen auf dem Gebiebt des Handels und Vertriebes sowie für sämtliche weiteren Tätigkeiten, die diesem Geschäftszweck dienen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung: 07.08.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Blatt 26 ff. Sonderband

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M&S Markt- und Servicegesellschaft mit beschränkter Haftung ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen (1) Gesellschaftszweck ist die Förderung der Bildung und der Behindertenhilfe. Ziel der Gesellschaft ist die arbeitstherapeutische Beschäftigung und berufs- und sozialpädagogische Betreuung von Menschen mit Behinderung mit unterschiedlichen Behinderungsarten, die Bereitstellung von behindertengerechten Arbeitsplätzen, die den besonderen Verhältnissen von Menschen mit Behinderung Rechnung tragen und die Förderung der Eingliederung in den normalen Arbeitsprozess, berufliche Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilhabe entsprechend außerbetriebliche Maßnahmen und Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder in einer Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, sowie geeignete Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine Beschäftigung in einem Integrationsprojekt. Die Gesellschaftszwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Errichtung, den Betrieb und den Unterhalt eines Integrationsunternehmens i.S.d. § 132 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch. Hierzu betreibt und unterhält die Gesellschaft vorrangig Geschäftsfelder auf dem Gebiet des Handels, des Vertriebes und des Veranstaltungsservice. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Diese Beschränkung gilt nicht für Ausschüttungen im Rahmen der Vorschrift § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung an Gesellschafter, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung und der Vornahme der Gewinnausschüttungen als steuerbegünstigte Körperschaften anerkannt sind. Auch andere nach den Vorschriften der Abgabenordnung über die steuerbegünstigten Zwecke geregelten Zuwendungen und Mittelüberlassungen an Gesellschafter sind nur zulässig, wenn diese selbst als steuerbegünstigte Körperschaften anerkannt sind. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an den Verein Behinderten-Werk Main-Kinzig (BMWK) e. V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und/oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat. 2) Die Gesellschaft kann -im Rahmen der gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben der Abgabenordnung- Zweigniederlassungen errichten, sie kann gleichartige oder ähnliche Unternehmungen erwerben, sich an solchen beteiligen und deren Vertretung übernehmen. 3) Die Gesellschaft kann zur Verfolgung ihrer steuerbegünstigten Satzungszwecke mit ihrem Alleingesellschafter, dem Verein Behinderten-Werk Main-Kinzig (BMWK) e.V., und allen Kapitalgesellschaften, an denen der genannte Verein unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, i.S. des § 57 Abs. 3 Satz 1 der Abgabenordnung planmäßig zusammenwirken, sofern die jeweilige Körperschaft im Zeitpunkt des planmäßigen Zusammenwirkens die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt oder auf Grundlage eines Feststellungsbescheids gemäß § 60a AO zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen berechtigt ist, insbesondere durch a. die unentgeltliche oder entgeltliche Nutzungsüberlassung materieller und immaterieller Wirtschaftsgüter sowie b. die unentgeltliche oder entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen, z.B. in den Bereichen Organisation von Warenlieferungen, Begleitung von ausgelagerten Arbeitsplätzen der Werkstätten für behinderte Menschen und Organisation von Warenlagern. Die Kooperationspartner sind in einer gesonderten Aufstellung namentlich zu bezeichnen, die Aufstellung ist dem Finanzamt in der ersten Fassung sowie bei jeder Änderung zum Ende eines Quartals in aktueller Fassung vorzulegen. 4) Zur Verfolgung ihrer steuerbegünstigten Satzungszwecke kann die Gesellschaft mit der Genossenschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Mitte eG (GDW), Kassel, i.S. des § 57 Abs. 3 Satz 1 der Abgabenordnung planmäßig zusammenwirken, sofern die GDW Mitte im Zeitpunkt des planmäßigen Zusammenwirkens die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt oder auf Grundlage eines Feststellungsbescheids gemäß § 60a AO zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen berechtigt ist, namentlich durch Bezug von Dienstleistungen im Bereich der Beschaffung einschließlich der vorhergehenden Evaluierung, Organisation, Koordination und Abwicklung von Aufträgen. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 52000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von M&S Markt- und Servicegesellschaft mit beschränkter Haftung unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Gelnhausen, Vor der Kaserne 6, 63571. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von M&S Markt- und Servicegesellschaft mit beschränkter Haftung. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist M&S Markt- und Servicegesellschaft mit beschränkter Haftung ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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