Mahlwerk Neubauer - Friedrich Geffers GmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
29.03.2012 Eichholtz Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: An der Glinder Au 6, 22115 Hamburg - - - - Eintragung Nr. 7 Spalte 2 vom 26.03.2012 von Amts wegen berichtigt.
26.03.2012 Eichholtz Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Glinder Au 6, 22115 Hamburg - - - - -
- - - - - - Von Amts wegen ergänzend eingetragen.
29.03.2004 Bremer - - - - Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im -
10.06.2003 Bremer - Die Gesellschafterversammlung hat am 18.03.2003 beschlossen, das Stammkapital (DEM 270.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 138.048,81 um EUR 11.951,19 auf EUR 150.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital), § 8 und § 14 zu ändern. - - - Gesellschaftsvertrag Blatt 66 ff. Sonderband
14.02.2003 Bremer - Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2002 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3, 8, 9, 11, 13 und 14 beschlossen. - - - Gesellschaftsvertrag Blatt 61 ff. Sonderband
03.06.2002 Duran Munoz Hamburg Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 27.02.1980 zuletzt geändert am 29.06.1994 (1) der Betrieb eines Mahlwerkes, der Handel mit erlaubnisfreien Waren aller Art, insbesondere der Im- und Export von mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Produkten sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. (2) Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. (3) Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Das Vermögen der Friedrich Geffers GmbH, Hamburg (AG Hamburg - HRB 33 270/ übertragende Gesellschaft) ist als Ganzes im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme gemäß Verschmelzungsvertrag vom 29. Juni 1994 mit Zustimmung der Gesellschafter beider Gesellschaften vom selben Tage gemäß § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KapErhG auf diese Gesellschaft als übernehmende Gesellschaft-übertragen worden. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Verschmelzungsvertrag Blatt 49 ff. Sonderband Gesellschaftsvertrag Blatt 49 ff. Sonderband Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 18.06.1980

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