Medizinisches Versorgungszentrum am Klinikum Frankfurt Höchst GmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Gotenstraße, 41, 65929, Frankfurt am Main
Kapital: 25000.00 EUR
Zweck: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Dieser Zweck wird insbesondere 1. durch die bedarfs- und leistungsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit ambulanten medizinischen Leistungen, 2. durch die Sicherstellung der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung sowie 3. durch die Ausübung von ärztlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung des ärztlichen Berufsrechtes, vertragsärztlicher Vorschriften und des Grundsatzes der freien Arztwahl, durch den Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 SGB V als ärztlich geleitete Einrichtung in Frankfurt am Main - Höchst sowie 4. durch die Erbringung von medizinischen Dienstleistungen und die Durchführung von medizinischen Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen verwirklicht. Diese Satzungszwecke werden auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit weiteren Körperschaften im "Klinikverbund Frankfurt-Main-Taunus", die ebenfalls die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen, indem betriebsnotwendige Dienstleistungen bezogen werden. Zweck der Gesellschaft ist auch, anderen steuerbegünstigten Körperschaften insbesondere zur Förderung der Wohlfahrtspflege, der Wissenschaft und Forschung, der Jugend- und Altenhilfe sowie der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe Mittel nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung zu beschaffen und weiterzuleiten. Dieser Zweck wird insbesondere durch die Weitergabe von Erträgen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, Vermögensverwaltung und Spenden verwirklicht. Die Zweckverwirklichung kann auch durch die Vergabe von zinsgünstigen und zinslosen Darlehen - ausschließlich an Mutter -, Tochter- oder Schwesterunternehmen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 7 und § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 5 KWG - erfolgen. Eine wirtschaftliche Betätigung im Sinne des § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG ist ausgeschlossen.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
15.08.2023 Nagel - - - - - Fall 25
11.04.2023 Hecht - - - - - Fall 24
07.03.2023 Krämer - Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2023 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. - - - Fall 23
22.11.2022 Krämer - - - - - Fall 22
06.10.2022 Hewlett - - - - - Fall 21
18.01.2022 Krämer - - - - - Fall 19
28.12.2021 Pussehl - Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Dieser Zweck wird insbesondere 1. durch die bedarfs- und leistungsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit ambulanten medizinischen Leistungen, 2. durch die Sicherstellung der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung sowie 3. durch die Ausübung von ärztlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung des ärztlichen Berufsrechtes, vertragsärztlicher Vorschriften und des Grundsatzes der freien Arztwahl, durch den Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 SGB V als ärztlich geleitete Einrichtung in Frankfurt am Main - Höchst sowie 4. durch die Erbringung von medizinischen Dienstleistungen und die Durchführung von medizinischen Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen verwirklicht. Diese Satzungszwecke werden auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit weiteren Körperschaften im "Klinikverbund Frankfurt- Main-Taunus", die ebenfalls die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der - - Fall 18
17.12.2020 Pussehl - - - - - Fall 17
15.09.2020 Hewlett - - - - - Fall 16
24.02.2020 Hewlett - Die Gesellschafterversammlung vom 17.02.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. (1) Die einzige Gesellschafterin der Gesellschaft ist die Klinikum Frankfurt Höchst GmbH. Die Gesellschaft ist aufgrund dieser Gesellschafterstruktur ein "öffentliches Unternehmen" und als Tochtergesellschaft der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH Mitglied des "Klinikverbundes Frankfurt- Main-Taunus" (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Dieser Zweck wird insbesondere 1. durch die bedarfs- und leistungsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit ambulanten medizinischen Leistungen, 2. durch die Sicherstellung der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung sowie 3. durch die Ausübung von ärztlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung des ärztlichen Berufsrechtes, vertragsärztlicher Vorschriften und des Grundsatzes der - - Fall 15
20.01.2019 Pussehl - - - - - Fall 14
- - - - - - Fall 12
06.01.2019 Pussehl - Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die (1) Die einzige Gesellschafterin der Gesellschaft ist die Klinikum Frankfurt - Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere -
01.02.2017 Pussehl - - - - - Fall 11
18.01.2017 Pussehl Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Gotenstraße 41, 65929 Frankfurt am Main - - - - Fall 9
27.12.2011 Gollbach - Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2011 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. - - - Fall 10
- - - - - - Fall 8
17.06.2010 Schuster - Die Gesellschafterversammlung vom 25.05.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital und Geschäftsanteile) beschlossen. - - - Fall 7
27.04.2010 Schuster - und 9 (Aufsichtsrat) beschlossen. - - - Fall 6
11.09.2009 Schuster - - - - - Fall 4
25.02.2009 Faldus - - - - - Fall 3
20.01.2009 Frink-Zinnhardt Geschäftsanschrift: Gotenstraße 6-8, 65929 Frankfurt am Main Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2008 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 8 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens durch die bedarfs- und leistungsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit ambulanten medizinischen Leistungen, die Sicherstellung der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung sowie die Ausübung von ärztlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung des ärztlichen Berufsrechtes, vertragsärztlicher Vorschriften und des Grundsatzes der freien Arztwahl, durch den Betrieb eines - Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft Fall 2
24.02.2006 Frink-Zinnhardt Frankfurt am Main Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 28.10.2005 mit Änderung vom 05.12.2005 Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne von § 95 SGB V als fachübergreifend ärztlich geleitete Einrichtung, insbesondere zur Sicherstellung der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung sowie der Ausübung der sonstigen ärztlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung ärztlichen Berufsrechtes, vertragsärztlicher Vorschriften und des Grundsatzes der freien Arztwahl. Weitere Versorgungsformen stehen der Gesellschaft offen, soweit sie rechtlich zulässig sind. Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Gesellschaftsvertrag Blatt 25 Sonderband

Firmendokumente

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Medizinisches Versorgungszentrum am Klinikum Frankfurt Höchst GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Dieser Zweck wird insbesondere 1. durch die bedarfs- und leistungsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit ambulanten medizinischen Leistungen, 2. durch die Sicherstellung der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung sowie 3. durch die Ausübung von ärztlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung des ärztlichen Berufsrechtes, vertragsärztlicher Vorschriften und des Grundsatzes der freien Arztwahl, durch den Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 SGB V als ärztlich geleitete Einrichtung in Frankfurt am Main - Höchst sowie 4. durch die Erbringung von medizinischen Dienstleistungen und die Durchführung von medizinischen Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen verwirklicht. Diese Satzungszwecke werden auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit weiteren Körperschaften im "Klinikverbund Frankfurt-Main-Taunus", die ebenfalls die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen, indem betriebsnotwendige Dienstleistungen bezogen werden. Zweck der Gesellschaft ist auch, anderen steuerbegünstigten Körperschaften insbesondere zur Förderung der Wohlfahrtspflege, der Wissenschaft und Forschung, der Jugend- und Altenhilfe sowie der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe Mittel nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung zu beschaffen und weiterzuleiten. Dieser Zweck wird insbesondere durch die Weitergabe von Erträgen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, Vermögensverwaltung und Spenden verwirklicht. Die Zweckverwirklichung kann auch durch die Vergabe von zinsgünstigen und zinslosen Darlehen - ausschließlich an Mutter -, Tochter- oder Schwesterunternehmen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 7 und § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 5 KWG - erfolgen. Eine wirtschaftliche Betätigung im Sinne des § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG ist ausgeschlossen. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 25000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Medizinisches Versorgungszentrum am Klinikum Frankfurt Höchst GmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Frankfurt am Main, Gotenstraße 41, 65929. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Medizinisches Versorgungszentrum am Klinikum Frankfurt Höchst GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Medizinisches Versorgungszentrum am Klinikum Frankfurt Höchst GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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