MICROBOSS Software AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
01.08.2012 Dr. Rausch - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - -
03.03.2008 Metz - - - Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Duisburg (61 IN 90/06) vom 14.06.2007 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. - -
19.06.2007 Gröll - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg (61 IN 90/06) vom 14.06.2007 ist die am 16.02.2007 eingetragene Sicherungsmaßnahme aufgehoben. - -
16.02.2007 Gröll - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg (61 IN 90/06) vom 04.05.2006 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden und angeordnet worden, dass Verfügungen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. - -
03.05.2002 Neumann Duisburg Aktiengesellschaft Gegenstand des Unternehmens sind die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von microelektronischen Produkten, vornehmlich im Bereich der Software, die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von biotechnologischen Produkten sowie der Handel mit Computer- Hardware. Die Gesellschaft ist durch formwechselnde Umwandlung der MICROBOSS Software GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg HR B 7384) auf Grund des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 09. Februar 1999 entstanden. Sie setzt die am 13. März 1997 in das Handelsregister eingetragene MICROBOSS Software GmbH fort. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Januar 2001 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautenden Stückaktien in der Zeit bis zum 31. Dezember 2003 einmal oder mehrmals gegen Bareinlagen, höchstens jedoch um EUR 1.000.000,-- zu erhöhen. Der Vorstand ist berechtigt, über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Altaktionäre zu entscheiden und zwar mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern. § 6 (5) (Grundkapital und Aktien) ist geändert und ergänzt worden. Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitgiedern. Ist nur ein Vorstandsmitglied berufen, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss des Aufsichtsrates kann Vorstandsmitglieder die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten. Tag der ersten Eintragung in Duisburg: 24.09.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. SB Bl. 1-104

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