Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG Niederlassung Bad Überkingen


Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Rechtsverhältnisse | Satzung | Kommentar |
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05.09.2007 Traub | - | - | - | Die Eintragungen zu dieser Zweigniederlassung werden ab dem 1.1.2007 nur noch bei dem Gericht der Hauptniederlassung/des Sitzes geführt. Gemäß Artikel 61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. | - | - |
19.09.2006 Traub | - | Die Hauptversammlung vom 12.07.2006 hat die Änderung der Satzung in den §§ 18 (Einberufung), 19 (Teilnahmerecht) und 20 (Vorsitz) beschlossen. | - | - | - | Satzung: Sonderband Blatt 69 |
22.06.2006 Sperling | Bad Überkingen Zweigniederlassung der "Mineralbrunnen Überkingen-Teinach Aktiengesellschaft" mit Sitz in Bad Überkingen (Amtsgericht Ulm HRB 540111) | Aktiengesellschaft Satzung vom 17.07.1923 zuletzt geändert am 13.07.2005 | Gewinnung, Abfüllung und Vertrieb von Getränken jeder Art, im besonderen von Heilwasser, Mineralwasser, Fruchtsaftgetränken und Limonaden einschließlich Vornahme aller einschlägigen Geschäfte in der Getränkeindustrie und dem Getränkehandel. Führung oder Förderung von Bade- und Kurhotelbetrieben. Aufbereitung und Wiederverwertung von Getränkebehältnissen nebst Zubehör, Entwicklung neuer Technologien und Produkte auf diesem Gebiet und alle anderen Tätigkeiten, die mit der Aufbereitung und Wiederverwertung von Getränkebehältnissen im Zusammenhang stehen sowie Verwertung gewonnener Technologien und Produkte | Der Vorstand ist ermächtigt das Grundkapital bis zum 12.Juli 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stammaktien und/oder neuer Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt Euro 2.238.750,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die zur Ausgabe gelangenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht werden mit denselben satzungsgemäß festgelegten Rechten wie die bereits ausgegebenen Vorzugsaktien ausgestattet. Dabei ist den Aktionären ein Bezugrecht einzuräumen. Sowohl die Stammaktien als auch die Vorzugsaktien ohne Stimmrecht sind jeweils zum Bezug neuer Stammaktien und/oder neuer Vorzugsaktien ohne Stimmrecht berechtigt. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats etwaige Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stammaktien und Vorzugsaktien ohne Stimmrecht das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich festgesetzt wird. Über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtrats. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung entsprechend der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist neu zu fassen. | Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. | Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.06.2006. Tag der ersten Eintragung: 24.02.1993 Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 2 Änderungsbeschlüsse: Sonderband Blatt 11, 12, 19, 47, 53, |
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