MME Me, Myself & Eye Entertainment AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
29.06.2005 Bremer - Die Hauptversammlung vom 31.05.2005 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5 Abs. 3 (genehmigtes Kapital 2005) und Abs. 4 (bedingte Kapitalia I und II), 12 Abs.1 und 16 Abs. 3 beschlossen. - Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.Mai 2010 einmalig oder mehrfach um insgesamt bis zu EUR 5.545.000,00- durch Ausgabe von neuen Aktien gegen bar und/oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2005). Das Grundkapital ist um bis zu EUR 250.000,00, eingeteilt in bis zu Stück 250.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie bedingt erhöht (Mitarbeiterbeteiligung 2000, bedingtes Kapital I) Das Grundkapital ist bis zu weitere EUR 500.000,00, eingeteilt in bis zu Stück 500.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1, 00 je Aktie bedingt erhöht (Mitarbeiterbeteiligung 2004, bedingtes Kapital II) - Satzung Blatt 167 ff. Sonderband 4
27.12.2004 Bremer - ist in Höhe von weiteren EUR 440.000,00 und damit vollständig durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 14.12.2004 die Satzung in § 5 Abs. 1 und 2 der Kapitalerhöhung angepaßt. - - - Satzung Blatt 160 ff. Sonderband 4
28.09.2004 Dr. Herchen - - - Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 07.07.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 20.08.2004 und der Gesellschafterversammlung der eyedoo GmbH vom 07.07.2004 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die eyedoo GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 78762) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. - Ausgliederungs- und Übernahmevertrag Blatt 115 ff. Sonderband
- - - - Die Hauptversammlung vom 20.08.2004 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen weiteren Betrag von bis zu EUR 500.000,00 beschlossen. (Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 2004, bedingtes Kapital 2004). - Satzung Blatt 113 ff. Sonderband 4
16.08.2004 Bremer - Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21.06.2002 erteilten, am 28.08.2002 eingetragenen Ermächtigung hat der Vorstand am 12.08.2004 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, das Grundkapital um EUR 3.440.000,00 gegen Sacheinlage zu erhöhen. Die Erhöhung des Grundkapitals ist in Höhe eines Teilbetrages von EUR 3.000.000,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 12.08.2004 ist § 5 der Satzung (Grundkapital und Aktien, genehmigtes Kapital) geändert. - Nach (Teil-)Ausnutzung des genehmigten Kapitals durch Beschluss des Vorstands vom 12.08.2004 beträgt das genehmigte Kapital nunmehr noch EUR 385.000,00 (Genehmigtes Kapital 2002). - Satzung Blatt 106 ff. Sonderband 3
29.03.2004 Meier - - - - - In Ergänzung der Eintragung vom 19.05.2003 nachgetragen.
27.11.2003 Bremer - Die Hauptversammlung vom 27.06.2003 hat die Änderung der Satzung in den §§ 6 und 22 beschlossen. - - - Satzung Blatt 89 ff. Sonderband 3
28.08.2002 Bremer - Die Hauptversammlung vom 21.06.2002 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. (3) (Genehmigtes Kapital) und Abs. (8). beschlossen. - Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, in der Zeit bis zum 20. Juni 2007 das Grundkapital einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 3.825.000,-- durch Ausgabe von bis zu 3.825.000 neuer , auf den Inhaber lautender Aktien ohne Nennbetrag mit einem - Satzung Blatt 77 ff. Sonderband
20.12.2001 Heucke Hamburg Aktiengesellschaft Satzung vom 03.08.2000 zuletzt geändert am 28.06.2001 Herstellung, der Vertrieb und die Verwertung von Fernseh-, Film-, Musik- und Multimediaproduktionen über alle Print- und elektronische Medien und die Vermarktung von Künstlern und Merchandisingprodukten sowie der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der ME, MYSELF & EYE Film- und Fernsehproduktionsgesellschaft mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 59144). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, in der Zeit bis zum 12.10.2005 das Grundkapital Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter eines Dritten vorzunehmen (Befreiung vom Vertretungsverbot des § 181, 2. Alt. BG Satzung Blatt 68ff. Sonderband 2 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 10.10.2000

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