MMK Fenstertechnik GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
05.01.2011 Gunter-Gröne - - - Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. - -
06.10.2010 Grimm - - - Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 19.08.2010, AZ: 405 IN 3526/06, gemäß § 200 InsO nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Die Gesellschaft wird durch Liquidatoren vertreten. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 384 Absatz 2 FamFG. Beschluss Bl. 49 HB
12.05.2010 Grimm Geschäftsanschrift: Südstraße 5, 04178 Leipzig Von Amts wegen eingetragen gemäß § 3 EGGmbHG. - - - - -
29.01.2007 Ertel - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 23.01.2007, AZ: 405 IN 3526/06, ist das Insolvenzverfahren über das - -
03.11.2006 Sennewald - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 30.10.2006, AZ: 405 IN 3526/06, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. - -
10.10.2006 Gildemeister - des Gesellschaftsvertrages beschlossen. - - - Beschluss Bl. 74-76 SB Gesellschaftsvertrag Bl. 77-87 SB
22.05.2002 Becker Böhlitz-Ehrenberg Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 28.06.1991 zuletzt geändert am 14.05.1997 Die Herstellung und der Vertrieb von Holzfenstern, der Vertrieb von Kunststoffenstern sowie Reparaturverglasungen aller Art und alle damit in Zusammenhang stehende Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichen oder ähnlichen Unternehmen in jeder geeigneten Form zu beteiligen, solche Unternehmen zu erwerben oder zu pachten oder ihre Vertretung oder Geschäftsführung zu übernehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. - Ist nur ein Geschäftsführer voranden, so ist er stets alleinvertretungsberechtigt. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so sind diese ebenfalls alleinvertretungsberechtigt für den Abschluß von Einzelgeschäften bis zu einer Summe von 30.000,00 DM. Darüberhinaus sind die Geschäftsführer jeweils gesamtvertretungsberechtigt. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, welcher zugleich Alleingesellschafter der Gesellschaft ist, so hat dieser die Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Tag der ersten Eintragung: 19.11.1991. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Bl. 48/59 SB.

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