Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Stolkgasse 25 -, 45, 50667, Köln
Kapital: 5200000.00 EUR
Zweck: die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. § 192 ff. KAGB, - Gemischte Investmentvermögen gemäß § 218 f. KAGB, - Sonstige Investmentvermögen gemäß § 220 ff. KAGB, . Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, soweit diese Investmentvermögen nicht in Vermögensgegernstände gemäß § 261 Abs. 2 KAGB investieren, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. Für geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB darf die KVG zusätzlich (sofern vorstehend nicht bereits genannt) in folgende Vermögensgegenstände investieren: - Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 genannten Vermögensgegenstände mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2 Ziffer 2 e), f) und h) KAGB genannten Vermögensgegenstände, - Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen oder ausländischen Investmentvermögen sowie an entsprechenden geschlossenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen, soweit diese Investmentvermögen nicht in Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 2 KAGB investieren und der Verkehrswert dieser Investmentvermögen ermittelt werden kann, -.Offene inländische Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2 Ziffer 2 e), f) und h) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren, - Allgemeine offene inländische Spezial-AlF gemäß § 282 KAGB - einschließlich Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: - Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 genannten Vermögensgegenstände mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2 Ziffer 2 e), f) und h) KAGB genannten Vermögensgegenstände, - Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, - Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden geschlossenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen, wenn der Verkehrswert dieser Investmentvermögen ermittelt werden kann, Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-OGAW und EU-AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: - Die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), - die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, - die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, - die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), - Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, - die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage), - Sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Satzung Kommentar
26.08.2020 Dr. Stephan - Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 2 und mit ihr die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. § 192 ff. KAGB, - Gemischte Investmentvermögen gemäß § 218 f. KAGB, - Sonstige Investmentvermögen gemäß § 220 ff. KAGB, . Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, soweit diese Investmentvermögen nicht in Vermögensgegernstände gemäß § 261 Abs. 2 KAGB investieren, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 - -
15.08.2019 Dr. Stephan - Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - -
16.12.2016 Engeland - Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2016 mit Änderung vom 09.12.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). - -
02.12.2014 Engeland - Die Gesellschafterversammlung hat am 26.11.2014 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu zu fassen und dabei insbesondere § 2 (Gegenstand des Unternehmens) zu ändern. die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: -Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. §§ 192 ff. KAGB, -Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, -Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, -Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2 Ziffer 2 e), f) und h) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: -Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, -die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, - -
08.10.2010 Dr. Schöttler und/oder Gemischten Sondervermögen gemäß §§ 83 bis 86 InvG, ( Die Gesellschafterversammlung hat am 13.08.2010 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu zu fassen, insbesondere die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Abs. (1) zu ändern sowie den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern. und/oder Altersvorsorge- Sondervermögen gemäß §§ 87 bis 90 InvG, - -
22.01.2009 Großkelwing Geschäftsanschrift: Stolkgasse 25 - 45, 50667 Köln - - - -
03.05.2007 Dr. Schöttler - Die Gesellschafterversammlung vom 02.04.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Aufsichtsrat) Abs. 1 sowie in § 14 (Bekanntmachungen) beschlossen. - - -
15.02.2006 Reimann - Gesellschaftsvertrag vom 11.12.1999 Die Satzung ist insgesamt neu gefaßt durch Beschluss vom 19.10.2005. - - Von Amts wegen berichtigt.
- Einzelne in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Gesetzes über das Kreditwesen angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung) zu verwalten, wobei bei den Finanzinstrumenten Derivate ausgeschlossen sind, deren Basiswerte Waren und Edelmetalle sind, sowie andere bei der Anlage beraten, - Anteile vertreiben, die nach den Vorschriften des Investmentgesetzes ausgegeben worden sind oder die nach diesen Vorschriften öffentlich vertrieben werden dürfen. d) Zur Förderung des Gesellschaftszweckes kann die Gesellschaft im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft im allgemeinen selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. e) Daneben dürfen Geschäfte betrieben werden, die zur Anlage des eigenen Vermögens der Gesellschaft erforderlich sind, sowie sonstige mit den in Absatz 1 genannten Geschäften unmittelbar verbundene Nebentätigkeiten. - -
24.01.2006 Reimann - Die Gesellschafterversammlung vom 23.04.2004 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.Die Satzung ist insgesamt neu gefaßt, zuletzt geändert durch Beschluss vom 19.10.2005. (1) Der Gegenstand der Gesellschaft ist darauf gerichtet, bei ihr eingelegtes Geld im - Lfd. Nr. 5 Sp. 2 c und Sp. 6 von Amts wegen berichtigt
- Einzelne in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Gesetzes über das Kreditwesen angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung) zu verwalten, wobei bei den Finanzinstrumenten Derivate ausgeschlossen sind, deren Basiswerte Waren und Edelmetalle sind, sowie andere bei der Anlage beraten, - Anteile vertreiben, die nach den Vorschriften des Investmentgesetzes ausgegeben worden sind oder die nach diesen Vorschriften öffentlich vertrieben werden dürfen. d) Zur Förderung des Gesellschaftszweckes kann die Gesellschaft im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft im allgemeinen selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. e) Daneben dürfen Geschäfte betrieben werden, die zur Anlage des eigenen Vermögens der Gesellschaft erforderlich sind, sowie sonstige mit den in Absatz 1 genannten Geschäften unmittelbar - -
27.12.2005 Reimann - Die Gesellschafterversammlung vom 23.04.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.Die Satzung ist isgesamt neu gefaßt. (1) Der Gegenstand der Gesellschaft ist darauf gerichtet, bei ihr eingelegtes Geld im - Beschluss Bl. 90 ff. Sdb.
16.08.2001 Krebs Köln Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 11.12.1999, zuletzt geändert am 02.08.2000. Der Gegenstand der Gesellschaft ist darauf gerichet, bei ihr eingelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechung der Einleger (Anteilinhaber) nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften zugelassenen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Geldmarkt- , Wertpapier-, Investmentfondsanteil-, Gemischten Wertpapier- und Grundstücks- oder Altersvorsorge-Sondervermögen anzulegen und über die sich hieraus ergebenden Rechte der Anteilinhaber Urkunden (Anteilscheine) auszustellen. Für Gemischte Wertpapier- und Grundstücks- Sondervermögen werden keine Grundstücke und Beteiligungen an Grundstücks-Gesellschaften erworben, für Altersvorsorge-Sondervermögen keine Grundstücke, Beteiligungen an Grundstücks-Gesellschaften und stille Beteiligungen. Die Gesellschaft darf außerdem folgende Geschäfte und Tätigkeiten betreiben: Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer. Sie wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung: 09.10.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.08.2001.

Firmendokumente

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AVS Kapitalanlagegesellschaft mbH GmbH Bad Friedrichshall Friedrichsplatz, 2, 74177, Bad Friedrichshall
W.O. Projektgesellschaft mbH GmbH Oberriexingen Im Erkerstal, 1-5, 71739, Oberriexingen
Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. § 192 ff. KAGB, - Gemischte Investmentvermögen gemäß § 218 f. KAGB, - Sonstige Investmentvermögen gemäß § 220 ff. KAGB, . Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, soweit diese Investmentvermögen nicht in Vermögensgegernstände gemäß § 261 Abs. 2 KAGB investieren, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. Für geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB darf die KVG zusätzlich (sofern vorstehend nicht bereits genannt) in folgende Vermögensgegenstände investieren: - Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 genannten Vermögensgegenstände mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2 Ziffer 2 e), f) und h) KAGB genannten Vermögensgegenstände, - Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen oder ausländischen Investmentvermögen sowie an entsprechenden geschlossenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen, soweit diese Investmentvermögen nicht in Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 2 KAGB investieren und der Verkehrswert dieser Investmentvermögen ermittelt werden kann, -.Offene inländische Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2 Ziffer 2 e), f) und h) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren, - Allgemeine offene inländische Spezial-AlF gemäß § 282 KAGB - einschließlich Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: - Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 genannten Vermögensgegenstände mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2 Ziffer 2 e), f) und h) KAGB genannten Vermögensgegenstände, - Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, - Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden geschlossenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen, wenn der Verkehrswert dieser Investmentvermögen ermittelt werden kann, Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-OGAW und EU-AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: - Die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), - die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, - die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, - die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), - Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, - die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage), - Sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 5200000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Köln, Stolkgasse 25 - 45, 50667. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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